Anzeige
Anzeige
News

Amazon ändert FBA-Rückerstattung: Das kommt auf Händler zu

Ab Mitte Januar 2025 soll Amazon in Europa einige wichtige Änderungen für FBA-Händler:innen vornehmen wollen. Vor allem eine Neuerung dürfte Amazon-Verkäufer:innen freuen. Es ist aber nicht alles eitel Sonnenschein.

Von Jörn Brien
2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Amazon: Rückerstattung bei verlorenen Produkten. (Foto: Picture Alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich)

Amazon soll Änderungen bei den Regelungen für Händler:innen seines E-Commerce-Programms Versand durch Amazon (Fulfillment by Amazon/FBA) planen. Dabei geht es um die Rückerstattung von FBA-Artikeln, die alle Händler:innen betreffen.

Anzeige
Anzeige

FBA: Änderungen für Rückerstattung

Die neuen Regeln sind in den USA schon länger in Kraft. Jetzt sollen sie bald auf FBA-Händler:innen in Europa ausgeweitet werden, wie Channel-X berichtet. Demnach soll die geänderte FBA-Rückerstattung hierzulande ab dem 15. Januar 2025 gelten.

Die wohl wichtigste Änderung ist, dass Amazon künftig in seinen Versandzentren verlorengegangene Artikel proaktiv und automatisch rückerstatten will. Für FBA-Händler:innen ist das eine sehr gute Neuigkeit.

Anzeige
Anzeige

Erstattung zum Verkaufspreis

Laut Channel-X erfolgt die Erstattung zum Verkaufspreis. Damit wird ein verlorener Artikel zu einer Art kostenlosem Verkauf für die Händler:innen. Denn statt sich um mögliche Rücksendungen oder Probleme mit Kund:innen herumschlagen zu müssen, können die Verkäufer:innen einfach ihre Marge einstreichen.

Allerdings berichten E-Commerce-Profis aus den USA, dass dort nach dem Eintreten der neuen FBA-Rückerstattungsregeln nicht sofort alles funktioniert hat. Zu Beginn soll nur jeder fünfte verlorengegangene Artikel von Amazon automatisch erstattet worden sein sollen. Es ist aber davon auszugehen, dass diese Rate mittlerweile stark gestiegen ist.

Anzeige
Anzeige

Automatisch und so schnell wie möglich

Amazon verspricht im Rahmen der Änderungen, dass die Rückerstattung vorgenommen wird, sobald Amazon davon erfährt. Das geschieht normalerweise durch das jeweilige Versandzentrum. Den Fortschritt des Vorgangs können Händler:innen in der Seller-Central verfolgen.

PS5, Schrotflinten und Drogen: Wenn Amazon-Bestellungen nach hinten losgehen Quelle:

Die zweite Änderung betrifft die Frist für manuelle Erstattungsanträge. Die wird nämlich künftig radikal gekürzt. Statt 18 Monaten wie bisher sollen künftig nur noch 60 Tage, also rund zwei Monate, Zeit für eine solche Meldung bleiben. Wichtig für FBA-Verkäufer:innen ist daher, die diesbezüglichen Berichte genau im Auge zu behalten.

Anzeige
Anzeige

Angabe des Herkunftslandes

Ebenfalls neu und wichtig ist eine Neuerung bezüglich der Vorschriften für den internationalen Verkauf via FBA, wie Retail-News schreibt. Ab Ende Dezember 2024 wird bei allen Artikeln, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, die Angabe des Herkunftslandes (Country of Origin/COO) verpflichtend.

Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige