Amazon ändert FBA-Rückerstattung: Das kommt auf Händler zu
Amazon soll Änderungen bei den Regelungen für Händler:innen seines E-Commerce-Programms Versand durch Amazon (Fulfillment by Amazon/FBA) planen. Dabei geht es um die Rückerstattung von FBA-Artikeln, die alle Händler:innen betreffen.
FBA: Änderungen für Rückerstattung
Die neuen Regeln sind in den USA schon länger in Kraft. Jetzt sollen sie bald auf FBA-Händler:innen in Europa ausgeweitet werden, wie Channel-X berichtet. Demnach soll die geänderte FBA-Rückerstattung hierzulande ab dem 15. Januar 2025 gelten.
Die wohl wichtigste Änderung ist, dass Amazon künftig in seinen Versandzentren verlorengegangene Artikel proaktiv und automatisch rückerstatten will. Für FBA-Händler:innen ist das eine sehr gute Neuigkeit.
Erstattung zum Verkaufspreis
Laut Channel-X erfolgt die Erstattung zum Verkaufspreis. Damit wird ein verlorener Artikel zu einer Art kostenlosem Verkauf für die Händler:innen. Denn statt sich um mögliche Rücksendungen oder Probleme mit Kund:innen herumschlagen zu müssen, können die Verkäufer:innen einfach ihre Marge einstreichen.
Allerdings berichten E-Commerce-Profis aus den USA, dass dort nach dem Eintreten der neuen FBA-Rückerstattungsregeln nicht sofort alles funktioniert hat. Zu Beginn soll nur jeder fünfte verlorengegangene Artikel von Amazon automatisch erstattet worden sein sollen. Es ist aber davon auszugehen, dass diese Rate mittlerweile stark gestiegen ist.
Automatisch und so schnell wie möglich
Amazon verspricht im Rahmen der Änderungen, dass die Rückerstattung vorgenommen wird, sobald Amazon davon erfährt. Das geschieht normalerweise durch das jeweilige Versandzentrum. Den Fortschritt des Vorgangs können Händler:innen in der Seller-Central verfolgen.
Die zweite Änderung betrifft die Frist für manuelle Erstattungsanträge. Die wird nämlich künftig radikal gekürzt. Statt 18 Monaten wie bisher sollen künftig nur noch 60 Tage, also rund zwei Monate, Zeit für eine solche Meldung bleiben. Wichtig für FBA-Verkäufer:innen ist daher, die diesbezüglichen Berichte genau im Auge zu behalten.
Angabe des Herkunftslandes
Ebenfalls neu und wichtig ist eine Neuerung bezüglich der Vorschriften für den internationalen Verkauf via FBA, wie Retail-News schreibt. Ab Ende Dezember 2024 wird bei allen Artikeln, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, die Angabe des Herkunftslandes (Country of Origin/COO) verpflichtend.