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Amazon: Mindestverkaufsgebühr ab Juni

Ab Juni gelten auf dem Online-Marktplatz neue Gebühren. Amazon will künftig bei vielen verkauften Artikeln eine Mindestverkaufsgebühr von 30 Cent sehen. Außerdem reduzieren sich die prozentualen Gebühren in mehreren Kategorien.

Von Anton Weste
2 Min.
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Günstiger Lebensmittel verkaufen: Das ermöglicht die neue Gebührenstruktur von Amazon. (Grafik: Shutterstock)

Amazon schraubt wieder an der Gebührenstruktur für Händler, die die Verkaufsplattform nutzen. Ab dem 5. Juni 2019 gelten in einigen Kategorien neue prozentuale Verkaufsgebühren. Gleichzeitig führt der Online-Riese wieder eine Mindestgebühr je verkauftem Artikel ein, nachdem er sie 2017 – damals waren es mindestens 50 Cent pro Artikel – abgeschafft hatte.

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Die aktuellen Änderungen in der Übersicht:

  • Teurer: Bislang gab es keine Mindestverkaufsgebühr. Die neue Gebühr von mindestens 30 Cent pro Artikel betrifft fast alle Kategorien. Ausgenommen davon sind Bier, Wein und Spirituosen, Bücher, Musik, Videos und DVDs, Lebensmittel und Feinkost, Software, Videospiele und Videospielkonsolen.
  • Günstiger: Für Artikel aus den Kategorien Babyprodukte (ohne Babybekleidung), Beauty, Lebensmittel & Feinkost, Drogerie & Körperpflege mit einem Preis bis zehn Euro fallen acht Prozent Verkaufsgebühr an. Bisher waren es 15 Prozent.
  • Günstiger: Bei Schmuck fällt künftig für den Preisanteil über 250 Euro eine Verkaufsgebühr von fünf Prozent an. Für den Preisanteil unter 250 Euro sind es 20 Prozent. Bislang waren es durchgehend 20 Prozent. Bei Uhren fällt künftig für den Preisanteil über 250 Euro eine Verkaufsgebühr von fünf Prozent an und für den Preisanteil unter 250 Euro 15 Prozent. Bislang waren es durchgehend 15 Prozent.
  • Günstiger: Bei Artikeln der Kategorie Möbel & Wohnaccessoires fällt künftig für den Preisanteil über 200 Euro eine Verkaufsgebühr von zehn Prozent an. Für den Preisanteil unter 200 Euro werden 15 Prozent fällig. Bislang waren es durchgehend 15 Prozent. Ausgenommen sind Matratzen. Für sie werden weiterhin 15 Prozent auf den gesamten Verkaufspreis fällig.

Die komplette Übersicht bietet Amazon auf Seller Central.

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Amazon wird attraktiver bei Möbeln, Schmuck und Waren für den täglichen Bedarf

Die neue Mindestverkaufsgebühr ist für Händler nachteilig, wenn sie sehr günstige Artikel verkaufen. Angesichts der typischen Provisionsbandbreite wirken sich die 30 Cent, die mindestens fällig werden, dann aus, wenn der Artikel weniger als 4,20 Euro (bei sieben Prozent Mehrwertsteuer) kostet. Bei 15 Prozent Provision sind nur Artikel von einem Preis unter zwei Euro betroffen.

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Amazon erklärt dazu: „Wir überprüfen unsere Verkaufsgebühren jedes Jahr neu, um so den sich ändernden Kosten und der Branchendynamik gerecht zu werden.“ Die Senkung der prozentualen Provisionen und die Verschonung einiger Kategorien von der Mindestgebühr begünstigt vor allem Produkte des täglichen Bedarfs und typischer Supermarkt-Sortimente. Anscheinend will Amazon hier für Anbieter aus dem Beauty-, Baby- und Pantry-Bereich attraktiver werden. Dazu passt Amazons Versandangebot Small & Light, mit dem Händler Produkte mit einem Gesamtpreis von weniger als zehn Euro günstiger per Briefpost versenden können. Auch die Vergünstigungen im Bereich Möbel kann Händler aus einem Bereich anziehen, in dem Amazon bisher nur wenig Erfolg verzeichnen konnte.

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