Marktplatz und Konkurrent zugleich? 2 US-Staaten prüfen Amazons Doppelrolle
Im vergangenen Monat hat das Justizkomitee des US-Repräsentantenhauses Amazon-CEO Jeff Bezos aufgefordert, auszusagen, inwieweit Amazon-Mitarbeiter Daten von Verkäufern ausspioniert haben, um darauf basierend konkurrierende Produkte anzubieten. Reuters zufolge prüfen die US-Bundesstaaten Kalifornien und Washington die Vorgehensweise und den Umgang mit Händlern nun offenbar im Detail.
Washington soll zudem prüfen, ob Amazon es Verkäufern gar erschwert, Produkte auf anderen Plattformen zu verkaufen. Nach Angaben des Konzerns machen Amazons eigene Produkte etwa ein Prozent des jährlichen Einzelhandelsumsatzes aus.
Ärger droht Amazon auch seitens der EU
Die Europäische Kommission prüft derzeit ebenfalls die Doppelrolle von Amazon als Marktplatz und Rivale. Reuters hatte am Donnerstag berichtet, dass laut einer nicht genannten Quelle in den kommenden Wochen EU-Kartellgebühren auf Amazon zukommen könnten.
Amazon hält sich bedeckt
Amazon soll sich zur Prüfung der Geschäftspraktiken bislang nicht geäußert haben. Eine Sprecherin des Generalstaatsanwalts von Washington teilte der New York Times mit, dass das Büro die Ermittlungen weder bestätigt noch abgelehnt habe. Die kalifornische Generalstaatsanwaltschaft wollte das Verfahren und die zugehörigen Ermittlungen ebenfalls nicht kommentieren.
Das könnte dich auch interessieren:
- WSJ: EU-Kommission plant Kartellverfahren gegen Amazon
- Nach IBM: Auch Amazon setzt Polizei-Kooperation bei Gesichtserkennung aus
- Klage gegen Amazon: Mitarbeiter bemängeln zu laxen Umgang mit Coronagefahr
- Wish, Amazon, Aliexpress und Ebay: Warentester warnen vor Fake-Produkten
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team