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Amazon Marketplace: Ist dein Umsatzsteuerbericht ebenfalls fehlerhaft?

Amazon berechnet für Marketplace-Händler die Umsatzsteuer, die diese dann kumuliert ans Finanzamt melden können. Doch im Dezember gab es hier offenbar fehlerhafte Berechnungen – mit Folgen.

2 Min.
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Fehlerhafte Umsatzsteuermeldung? Das ist jetzt zu tun. (Foto: Shutterstock).

Wie das E-Commerce-Portal Wortfilter berichtet, hat Amazon bei der Berechnung der Umsatzsteuer für Händler, die via Amazon Marketplace verkaufen, im vergangenen Dezember Fehler gemacht und zeigt den betroffenen Nutzern nun an, dass sie einen neuen Umsatzsteuerbericht anfordern können. Dabei ist der Hinweis auf der Abrufseite eher kryptisch: „Bitte fordern Sie einen neuen CSV- oder TXT-Download an, um eine Kopie Ihres aktualisierten Berichts abzurufen. Wir entschuldigen etwaige Unannehmlichkeiten.“ Der Bericht ist wie gewohnt unter Berichte –> Versand durch Amazon –> Steuer –> Amazon Umsatzsteuer Transaktionsbericht zu finden

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Wichtig wäre hier ein konkreter Hinweis gewesen, dass der Bericht in der alten Form fehlerhaft war und nicht verwendet werden sollte. Denn viele Händler verlassen sich naturgemäß auf die Abrechnung und Auswertung seitens Amazon, die ja durchaus auch belastbare Daten liefern sollten. In der Praxis kann das teuer werden und zumindest zu Nachforderungen führen. Denn die Finanzämter werden zwar möglicherweise bei einer größeren Zahl ähnlich gelagerter Fälle Gnade vor Recht ergehen lassen, wenn keine anderen Unregelmäßigkeiten bekannt sind, und den Händler nicht noch zusätzlich bestrafen – eine Nachforderung wird aber in jedem Fall fällig. Und in der Tat kann sich der Fiskus auch darauf berufen, dass der Händler die Daten der Plattform nachprüfen müsste.

Wir haben bei Amazon angefragt, in wie vielen Fällen der falsch ausgestellte Umsatzsteuerbericht erfolgt ist und wie das Unternehmen in Zukunft sicherzustellen gedenkt, dass solche Unregelmäßigkeiten nicht erneut vorkommen. Falls wir diesbezüglich noch eine Stellungnahme des Unternehmens erhalten, ergänzen wir diese.

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Fehlerhafte Berichte bei Amazon Marketplace

Grundsätzlich enthält der Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht „für die Umsatzsteuer relevante Informationen zu Transaktionen, die in Ländern stattgefunden haben, für die Sie Umsatzsteuer-Services bei Amazon abonniert haben“. Verlassen durfte man sich, so erklärt es zumindest Wortfiliter, aber auch in der Vergangenheit nicht immer auf den Umsatzsteuerbericht. Dieser sei, so der Umsatzsteuerexperte Roger Gothmann vom Compliance-Dienstleister Taxdoo, bereits früher fehlerhaft gewesen. In Sachen Kommunikationskultur sollte Amazon in der Tat etwas offensiver auf einen so wichtigen Sachverhalt in Sachen Compliance und Steuern aufmerksam machen als nur in der oben beschriebenen Form. Denn in der Tat finden sich in Händlerforen bereits in der Vergangenheit ausführliche Diskussionen, in denen Händler fehlerhafte kumulierte Berichte bemängeln – wie stichhaltig, ist naturgemäß nicht immer klar zu sagen.

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Jetzt jedenfalls müssten Amazon-Händler tätig werden: Für jene Händler, die ihre monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung bereits erledigt haben – fällig war diese ja wie üblich in der vergangenen Woche – bedeutet das, dass sie das korrigierte Dokumenten herunterladen und eine korrigierte Meldung auf Basis der neuen Daten machen müssen. Ärgerlich ist dabei für Händler, die die Meldung vom Steuerberater erledigen lassen, dass dieser für die Mehrarbeit Geld verlangen wird, das man wahrscheinlich nicht durch Amazon ersetzt bekommt. Für alle Händler, die dank 1/11-Antrag erst mit einem Monat Versatz melden dürfen, ist die Sache dagegen einfacher. Sie laden die korrekte Meldung jetzt herunter und melden wie gewohnt Anfang Februar.

t3n meint:

Der Fall zeigt, dass man auch in so grundlegenden Dingen selbst den Berechnungen einer großen Plattform wie Amazon Marketplace nicht blindlings vertrauen sollte. Denn letzten Endes fallen derartige Ungereimtheiten auch vielen Buchhaltern und Steuerberatern nicht auf – Geld, das im schlimmsten Fall entweder dem Händler verloren geht oder (bei Nachforderung) zu Ärger mit dem Finanzamt führen kann.

Tobias Weidemann

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