Es müssen schon sehr schwerwiegende technische Probleme sein, die Amazon aktuell daran hindern, seinen Marketplace-Händlern das ihnen zustehende Geld auszuzahlen. Jedenfalls berichten zahlreiche Händler übereinstimmend – erste Meldungen dazu tauchten bereits Anfang November auf – dass sie aktuell nicht für ihre Marketplace-Transaktionen entlohnt werden.
Amazon schuldet Marketplace-Händlern teils fünfstellige Beträge
Dazu muss man wissen: Neben den standardmäßig angewiesenen Zahlungen können Händler auch täglich das ihnen zustehende Geld aus vollendeten Kaufvorgängen anfordern. Gerade Marketplace-Händler mit großen Umsätzen tun dies auch regelmäßig. Sie sind bei Tagesumsätzen im fünfstelligen Bereich darauf angewiesen, dass sie regelmäßig ausgezahlt werden. Schließlich müssen sie ihren Warenfluss sicherstellen und ihre Lieferanten auszahlen.
Doch gerade da hapert es aktuell: „Auszahlung ausstehend“ oder „Auszahlung fehlgeschlagen“ steht da in der entsprechenden Spalte der Seller Central – während die Händler auf glühenden Kohlen sitzen. Amazon selbst hält die Kommunikation so knapp und ausweichend wie möglich, auch wenn die Händler inzwischen Sturm laufen. Weder wird erklärt, bis wann man wieder mit Zahlungen rechnen könne, noch, was der konkrete Grund ist. Und noch etwas ist ungewöhnlich: Normalerweise kommuniziert Amazon nahezu ausschließlich über die Seller Central – in diesem Zusammenhang aber kaum.
Amazon Marketplace: Einigen Händlern droht Insolvenz
Einige Händler berichten in Online-Foren, dass diese Situation für sie existenzbedrohend werden kann oder bereits ist. Man liest hier oft die pure Angst heraus bei Händlern, die zu einem nicht geringen Teil ihr Geschäft auf Amazon aufbauen und sich auf die eine, den Markt bestimmende Handelsplattform verlassen.
Eher skurril mutet dabei eine Nachricht an, die (man mag es nicht glauben) echt zu sein scheint. So schickte Amazon offenbar an Händler, die sich beschwerten, folgenden Hinweis, garniert mit den üblichen Entschuldigungsfloskeln: „Als kurzfristige Alternative oder zum Beispiel in Fällen von Dringlichkeit besteht die Möglichkeit, die Auszahlung manuell zu veranlassen, indem Sie eine Überweisung auf Ihr Bankkonto anfordern, indem Sie einen maschinengeschriebenen Brief an die folgende Adresse senden. (…)“ Offenbar werden hier in einzelnen Fällen Zahlungen von Hand angewiesen, nachdem Mitarbeiter die Rechtmäßigkeit geprüft haben.
Als ob das nicht schlimm genug wäre, führt Amazon aktuell vermehrt Kontoüberprüfungen durch und friert laut BVOH sogar Konten von Händlern ein (bei Amazon lagen diesbezüglich in der Vergangenheit offenbar schon die Nerven blank). Das ist normalerweise ein Druckinstrument, wenn ein Händler seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ob das aufgrund rein technischer Probleme erfolgt oder ob zusätzlich noch größere, organisierte Betrugsfälle bestehen, dazu macht Amazon naturgemäß keine Angaben. Im Übrigen ist das Problem nicht nur ein rein deutsches. Auch aus Großbritannien, Frankreich und Italien werden ähnliche Schwierigkeiten gemeldet, wenn auch wohl nicht in ganz so gravierendem Umfang wie hierzulande.
Den Händlern sind die Hände gebunden: Sie werden von Amazon weiter aufgefordert, zeitnah und mit den üblichen knappen Fristen ihre Ware an die Empfänger zu senden. Tun sie dies nicht, drohen ihnen die üblichen Sanktionen durch Amazon (Stichwort 99-Prozent-Zufriedenheitswert).
Marketplace-Händler können rechtliche Schritte gegen Amazon prüfen
Glück im Unglück haben offenbar einige Händler, die ihre Kontoverbindung – so wie Amazon – bei der Deutschen Bank haben. Sie erhalten laut einer Meldung der Bild-Zeitung immerhin ein Drittel als Abschlagszahlung (diese Information findet sich bislang allerdings tatsächlich ausschließlich bei Bild). Immerhin scheint es jetzt langsam wieder mit den Zahlungen loszugehen – wohl zunächst mit den zuletzt angeforderten oder denen der (einzelnen) letzten Tage. Wie E-Commerce-Experte Mark Steier berichtet, kamen gestern wieder erste Beträge bei einigen Händlern an. Allerdings wurden offenbar nicht alle in der Seller Central angewiesenen Auszahlungen auch ausgeführt.
Wolfgang Wentzel, Justitiar des Bundesverband Onlinehandel (BVOH) sieht die rechtliche Situation folgendermaßen:
„Amazon hat kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Verkäufer, solange und soweit der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber Amazon und dem Endkunden erfüllt (§ 273 Abs. 1 BGB). Wird ein Zurückbehaltungsrecht grundlos und noch dazu von einem wirtschaftlich Überlegenen gegenüber einem von ihm Abhängigen ausgeübt, kann darin ein rechtswidriger Eingriff in die Rechtsposition des Händlers gesehen werden, die dieser nicht hinnehmen muss. Amazon muss auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen seiner gewerblichen Verkäufer Rücksicht nehmen (vgl. § 241 Abs. 2 BGB). Die Freigabe einer Abschlagszahlung und die proaktive Kommunikation des Problems gegenüber dem Verkäufer sind das Minimum dessen, was von Amazon verlangt werden kann, selbstverständlich neben dem ernsthaften Bemühen um die sofortige Abstellung des rechtlich unhaltbaren Zustands.“ Der BVOH fordert Amazon auf, eine schnelle Lösung herbeizuführen, bevor Existenzen gefährdet werden.
Kommunikation mangelhaft: Amazon lässt Händler im Unklaren
Kein Zweifel: Amazon-Marketplace und die hier verkaufenden Händler haben ein Problem. Zwar ist nicht klar, wie viele der rund 64.000 deutschen Händler betroffen sind, und auch wenn Amazon von einer „kleinen Anzahl“ spricht, mag man dies angesichts der großen Zahl an Beschwerden in einschlägigen Foren und Facebook-Gruppen nicht so recht glauben. Auch Mark Steier spricht von „Abertausenden Fällen“.
Doch was weitaus schlimmer wiegt ist die Kommunikation, die mit dieser Sondersituation einhergeht. Hier wird angesichts teilweise nicht geringer Geldbeträge, um die es geht, mit den Geschäftspartnern nicht adäquat umgegangen. Noch gravierender wird die Unsicherheit der Händler nämlich im Hinblick auf das anstehende Weihnachtsgeschäft und die Cyber-Monday-Week Ende November. Gerade hier dürften die Systeme Amazons erhöhten Anforderungen ausgesetzt sein und sollten im Interesse aller Beteiligten zuverlässig funktionieren.
Auch wenn Händler wohl in keinster Weise eine Insolvenz Amazons befürchten müssen, sollten sie entsprechende rechtliche Schritte prüfen und das Unternehmen gegebenenfalls anwaltlich in Verzug setzen. Darüber hinaus wird gerade für Händler, deren Händler-Lieferanten-Beziehung weniger eng und vertrauensvoll ist, die Luft bald dünn. Insbesondere wenn Waren Zug um Zug erst gegen Zahlung ausgeliefert werden, haben Händler monetäre Schäden und Lieferengpässe zu befürchten.
Besser dran sind Händler, die ihr Geschäft nur zu einem gewissen Prozentsatz auf einer Plattform betreiben und zusätzlich beispielsweise noch Einkünfte über die eigene Website oder über andere Portale wie Ebay generieren. Doch das ist leichter gesagt als getan angesichts der dominierenden Rolle, die Amazon im E-Commerce spielt.
Kleine Fußnote am Rande: Betroffen hiervon sind – wenn auch mit deutlich geringeren Auswirkungen – offenbar auch Kunden, die Ware zurücksenden und im Normalfall eine mehr als zeitnahe Erstattung des Kaufpreises erhalten. Wie die Welt meldet, erhalten auch sie aktuell keine Erstattung. Hier ist allerdings etwas Geduld (und das Absehen von Anrufen im Callcenter) angebracht.