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Amazon verliert im Streit um Prime‑Preise – das musst du tun, um dein Geld zurückzubekommen

Vor drei Jahren erhöhte Amazon die Preise für sein Prime-Abonnement – um bis zu 30 Prozent. Nun hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die Preiserhöhung unzulässig war. Doch damit die Kund:innen Geld zurückbekommen, gibt es noch eine weitere Hürde.

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Nach dem Urteil gegen Amazon steht Prime-Mitgliedern Geld zu – wer schnell reagiert, profitiert. (Foto: Shutterstock/ Hadrian)

Die umstrittene Preiserhöhung von Amazon Prime aus dem Jahr 2022 war unzulässig. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden und damit ein früheres Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigt (Az. I-20 U 19/25). Die Richter:innen kamen letztlich zu dem Schluss, dass die von Amazon verwendete Preisanpassungsklausel gegen deutsches Zivilrecht verstößt, weil sie dem Unternehmen einseitig und ohne transparente Kriterien die Möglichkeit gab, Preise für laufende Verträge zu erhöhen – und zwar ohne dafür die  Zustimmung der Kund:innen einzuholen.

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Damit hat der US-Konzern bereits in zweiter Instanz verloren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde zugelassen. Amazon prüft nach eigenen Angaben „gründlich“, ob weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Wie das Unternehmen erklärt, habe man „Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert. Kund:innen haben immer das Recht, jederzeit ihre Prime Mitgliedschaft zu kündigen und wir haben in unseren Mitteilungen wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt.“ Das Gericht sah dies aber anders.

Langjähriger Streit um Preiserhöhung

Im Sommer 2022 informierte Amazon Millionen Prime-Abonnent:innen in Deutschland über eine anstehende Preissteigerung zum 15. September 2022. Der Konzern begründete damals den Schritt mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“. Der monatliche Beitrag für das Prime-Abo stieg daraufhin von 7,99 auf 8,99 Euro, das Jahresabo von 69 auf 89,90 Euro – eine Erhöhung um rund 30 Prozent.

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Die Prime-Kund:innen erhielten damit zwar weiterhin Leistungen wie den kostenlosen Schnellversand, Musik- und Videostreaming sowie Cloud-Speicher, mussten dafür aber deutlich tiefer in die Tasche greifen. Viele Verbraucher:innen empfanden die Erhöhung als intransparent, weil sie automatisch und ohne Zustimmung wirksam wurde.

In der Tat ist genau dies ein Thema, das immer wieder verbraucherrechtlich für Streit sorgt und inzwischen auch Banken und Versicherungen zwingt, bei entsprechenden Änderungen diese nicht nur kundzutun, sondern auch eine explizite Einwilligung einzuholen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) sah in der Vorgehensweise von Amazon jedenfalls einen klaren Rechtsverstoß und klagte 2022 dagegen.

Das OLG Düsseldorf bestätigte, dass die von Amazon verwendete Klausel zur Preisanpassung unwirksam ist. Sie räume dem Konzern einseitig das Recht ein, die Preise nach Belieben zu verändern, ohne dass die Kund:innen über die Grundlagen oder Grenzen solcher Änderungen informiert würden. Ein solches Vorgehen sei mit dem Grundsatz von Treu und Glauben im Vertragsrecht unvereinbar, erklärt das Gericht.

Die Verbraucherzentrale sieht sich hier bestägigt und sieht die Entscheidung als „ein wichtiges Signal für Verbraucher:innen“, so Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Unternehmen dürfen Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen. Das OLG Düsseldorf hat klar gemacht, dass Kund:innen auf faire und transparente Vertragsbedingungen vertrauen dürfen.“

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Kommen jetzt Rückzahlungen auf die Kund:innen zu?

Nach dem Urteil können betroffene Prime-Mitglieder von Amazon die Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge verlangen. Die Verbraucherzentrale NRW plant zudem, eine Sammelklage einzureichen, um die Rückzahlungen gebündelt durchzusetzen. Eine Anmeldung im Klageregister ist derzeit noch nicht möglich, Interessierte können sich aber bereits über den Newsletter der Verbraucherzentrale informieren lassen.

In Österreich war eine ähnliche Preiserhöhung bereits Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Dort hatte sich Amazon nach einer Klage der Bundesarbeiterkammer (AK) auf einen Vergleich eingelassen und zugesagt, betroffene Prime-Abonnent:innen zu entschädigen. Je nach Vertragslaufzeit konnten Kund:innen dort bis zu 36,50 Euro zurückerhalten – allerdings nur auf Antrag. In Deutschland steht eine solche Entschädigung noch aus. Sollte das OLG-Urteil rechtskräftig werden, könnte auch hierzulande eine Rückzahlung in Millionenhöhe fällig werden.

Mit der Entscheidung aus Düsseldorf wird nun deutlich, dass auch große Plattformen wie Amazon den Verbraucherschutzbestimmungen unterliegen. Wie es weitergeht, hängt nun davon ab, ob Amazon tatsächlich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegt. Sollte dieser das Urteil bestätigen, könnte das weitreichende Folgen für die gesamte Abo-Wirtschaft haben und für viele Unternehmen ähnlich gravierend auswirken wie ein ähnlich lautendes Urteil in der Finanzwirtschaft.

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Kommentare (3)

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Lyra Thor

Ich finde das ein Unding.

Ungeachtet dessen ob man Amazon mag oder nicht, ich kenne zumindest keinen anderen Anbieter, welcher derart unverbindlich agiert und seine Kunden nicht mit Knebelverträgen bindet.

Die Preisänderung wurde frühzeitig kommuniziert, mehrfach. Jeder hatte die Gelegenheit sich das zu überlegen ob er Prime behält oder nicht. Noch laufende Jahresabonnements sind zum ursprünglichen Preis ausgelaufen (es wurde nicht mittendrin erhöht wie gene suggeriert wird) und wer es verpasst und erst bei der Abbuchung bemerkt hat, konnte sogar noch im Nachhinein stornieren und erhielt eine Erstattung (geht übrigens grundsätzlich).

Weshalb also ausgerechnet immer auf Amazon rumgeknüppelt und unterstellt wird, dass das Unternehmen zum Nachteil der Verbraucher agiert, erschliesst sich mir einfach nicht.

Ich bin und bleibe jedenfalls gerne dort Kunde, auch wenn nicht immer alles rund läuft, doch ich habe mich bisher nirgends so sicher ung gut aufgehoben gefühlt wie dort. Da zahle ich auch gerne ein wenig mehr und habe meine Sicherheiten.

Oliver Hipp

Ich halte das Urteil für richtig. Amazon hat sich eine Klausel gebaut, die einseitige Preisänderungen ohne ausdrückliche Zustimmung erlaubt und weder Grenzen noch Kriterien hinreichend transparent macht. Das verstößt gegen das Transparenzgebot und benachteiligt die Kundenbasis unangemessen. Der Verweis auf „man könne ja kündigen“ ersetzt keine wirksame Einwilligung zu höheren Preisen bei laufenden Verträgen.

Fragwürdig finde ich, dass so ein Konzern noch Rückhalt findet. Amazon steht wiederholt in der Kritik wegen systemisch fragwürdigen Geschäfts­praktiken. Die EU hat Wettbewerbs- und Marktplatz-Bedenken gegen Amazons Behandlung von Drittanbietenden und der Platzierung eigener Produkte erhoben. Auch finanzpolitisch wurde Amazons Steuerstruktur immer wieder angezweifelt und ist Gegenstand großer Verfahren. Dass ein Unternehmen mit extremen Steuergestaltungen nach wie vor Zustimmung erhält, ist für mich schwer nachvollziehbar.

Gernot Köpke

Dass amerikanische Firmen sich nicht an europäisches Recht halten und meinen sie könnten ihr Ding machen, ist nichts Neues. Man erinnere sich nur an die schickanöse Art von Walmart gegenüber den KassiererInnen mit dem Ziel, sie als möglichst sexy/reizvoll zu präsentieren oder die ewigen Versuche von Mc Doof, die Gründung von Betriebsräten durch Nierderlassungsschließungen zu hintertreiben. Gwerkschaftsfeindlich sind fast alle und ihnen gehört eigentlich wegen dieser systematischen Ausheblungen von Recht grundsätzlich die Betriebserlaubnis entzogen, wie es das dt. Recht zu läßt (man denke nur an den weltbekannten Hühnerzüchter, der dann in den USA ähnlich illgal ohne Probleme weiter machte). Es handelt sich hier ja nicht um Zufälle oder Aus-versehen-Fehlern.

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