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Private Nutzung von Firmenhandy und Dienstlaptop: Das musst du beachten

Du hast Sorge, dass dein Firmenhandy überwacht wird und dein Arbeitgeber deine Aktivitäten verfolgt? Keine Angst, wir verraten dir, was erlaubt ist und welche Regeln du im Umgang mit Arbeitsmitteln beachten musst.

4 Min. Lesezeit
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Fragen über Fragen: Worauf musst du achten, wenn du dienstliche Geräte privat nutzen willst? t3n bringt Licht ins Dunkel. (Bild: Shutterstock)

Dein Arbeitgeber hat dir das neuste iPhone zur Verfügung gestellt und du kannst gar nicht abwarten, damit auf Foto-Tour zu gehen? Halt, das solltest du dir besser zweimal überlegen. Ein Diensthandy darf nicht immer privat genutzt werden, es braucht Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Nutzung.

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Auch welche Programme auf dem Firmenlaptop oder dem Arbeitshandy installiert werden dürfen und ob dein Chef dich mit den Arbeitsmitteln überwachen kann, solltest du als Arbeitnehmer wissen. Wir beantworten dir deine Fragen rund um die Nutzung von Firmenhandy und Dienstlaptop.

Werden Firmenhandys überwacht?

Sofern du dein Diensthandy ausdrücklich auch privat nutzen darfst, ist das nicht erlaubt. Bei einer rein beruflichen Nutzung sieht es jedoch anders aus. Wenn es um die Ortung oder das Abhören von Telefongesprächen geht, ist das nur mit deiner Zustimmung gestattet.

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SMS und E-Mails dürfen Arbeitgeber bei einer rein dienstlichen Nutzung „stichprobenartig kontrollieren“, das gilt auch für Daten wie beispielsweise Bilder oder Videos. Dauerhaft ist die Überwachung deiner Aktivitäten aber auch bei einer rein dienstlichen Nutzung nicht erlaubt.

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Kann ich ein Diensthandy ablehnen?

Nein, die Firma kann mindestens fordern, dass du das Gerät während deiner Arbeitszeit nutzt und du darüber bei Terminen außerhalb des Unternehmens, wenn du nicht an deinem Arbeitsplatz bist, erreicht werden kannst.

Darf ich mein Firmenhandy privat nutzen?

Nur wenn der Arbeitgeber es ausdrücklich erlaubt, ist eine Privatnutzung des Firmenhandys zulässig, gleiches gilt für deine anderen Arbeitsmittel, wie einen Dienstlaptop. Auch die Installation von einzelnen Apps sollte in dem Fall geregelt sein, mit Blick auf die Internetsicherheit.

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Wenn dein Arbeitgeber die private Nutzung nicht ausdrücklich erlaubt, heißt das: nur Geschäftliches darf über das Handy erledigt werden. Private Gespräche darfst du mit einem reinen Diensthandy nicht führen, auch private Fotos, Videos und weitere Dateien haben darauf nichts verloren.

Gleiches gilt für die Installation und Nutzung von Apps – Tindern auf dem rein dienstlichen Handy solltest du lieber lassen. Das hat auch für dich einen Vorteil: Gibst du das Gerät wieder ab, musst du dir keine Sorgen machen, dass dein Chef dich plötzlich zu gut kennenlernt.

Ist Whatsapp auf meinem Firmenhandy erlaubt?

Nein, außer die Nutzung ist mit dem Arbeitgeber vertraglich geregelt. Eine Nutzung von Whatsapp ist in der Regel nicht erlaubt – und zwar aus datenschutztechnischen Gründen, auch mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO.

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Whatsapp fragt bei der Installation auf dem jeweiligen Gerät alle gespeicherten Kontaktdaten ab und vergleicht diese mit dem eigenen System. So wird festgestellt, wer Whatsapp-Nutzer ist und über den Messenger kontaktiert werden kann und wer nicht. Das ist ein Problem, da das Programm damit auf sensible Daten Zugriff hat, die auch unter die Datenschutzverordnung fallen.

Zudem gibt Whatsapp die Daten an Dritte weiter – als Teil der Facebook-Gruppe werden sie weltweit intern und an weitere Partner des Konzerns weitergegeben. Generell muss immer die DSGVO beachtet werden.

Auch wenn du dein Diensthandy privat nutzen darfst, gelten diese Regeln. Im Zweifelsfall müsstest du dann alle Kontakte um Zustimmung zur Nutzung von Whatsapp bitten. Sollte dein Unternehmen Whatsapp offiziell nutzen, um beispielsweise mit Geschäftspartnern zu kommunizieren, muss dafür sowohl die Zustimmung der Geschäftspartner als auch ein Vertrag mit Whatsapp seitens deines Unternehmens vorliegen – das hat ebenfalls datenschutztechnische Gründe.

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Kann mein Chef mein Handy orten?

Generell ist es nicht erlaubt, dass dein Chef einfach das Handy ortet. Dazu braucht es die offizielle Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers. In Ausnahmefällen ist eine Ortung jedoch erlaubt: wenn sie Daten liefert, die für deine Arbeit relevant sind.

Die Erhebung der Daten muss objektiv erforderlich sein, Alternativen müssen geprüft werden. Bist du zum Beispiel in der Logistik oder im Außendienst tätig und es geht um Fahrzeiten oder Strecken, muss geschaut werden, ob es eine andere Möglichkeit als die Handyortung gibt, um deine Routen zu verfolgen. Generell darfst du nur getrackt werden, wenn es vorher eine Absprache mit dir gab.

Die Daten dürfen nur erhoben werden, wenn sie wirklich wichtig sind, der Zeitraum ist festgelegt und beschränkt. Deine Freizeit ist generell tabu.

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Muss ich mein privates Handy auch geschäftlich nutzen?

Nein, dein Arbeitgeber muss dir benötigte Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die du brauchst, um deine Aufgaben zu erfüllen. Benötigst du ein Handy, muss er es dir geben.

Darf ich mit meinem Firmenlaptop Privates während der Arbeit erledigen, etwa meine Mails checken?

Generell kommt es, wie bei einem Firmenhandy, darauf an, ob dein Arbeitgeber die private Nutzung erlaubt. Das gilt für alle Arbeitsmittel. Auch wenn er das gestattet, darfst du jedoch nicht während deiner Arbeitszeit deinen privaten Aktivitäten nachgehen. Ausgiebig den nächsten Urlaub planen oder Online-Shopping bis die Kreditkarte glüht ist in deiner Arbeitszeit und an deinem Arbeitsplatz generell nicht erlaubt.

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