Bahn-App soll vor vollen Zügen warnen
Der Spiegel berichtete am Montag unter Berufung auf Konzernkreise, der Bahn-Navigator und der Internetauftritt der Bahn seien so umprogrammiert worden, dass Nutzer Züge mit einer Auslastung von 50 Prozent und mehr angezeigt bekämen. Sie sollten damit die Möglichkeit erhalten, auf weniger frequentierte Verbindungen zuzugreifen. Auf diese Weise solle der Passagierfluss besser gesteuert werden, damit in den kommenden Wochen keine gefährlich engen Situationen in den Zügen entstünden.
Wenn die Reservierungen trotz dieses Warnhinweises auf einer bestimmten Verbindung weiter zunehmen sollten, verhinderten es die App und die Buchungsseite künftig, dass dieser Zug noch gebucht und reserviert werden könne. Diese Funktion soll den Angaben zufolge in den kommenden Tagen freigeschaltet werden.
Der für den Personenverkehr verantwortliche Bahnvorstand Berthold Huber will am Montag (11 Uhr) erklären, wie sein Unternehmen die Kapazitäten sowohl im Fern- als auch im Regionalverkehr allmählich wieder hochfahren und sich dem Normalfahrplan weiter annähern will. Die Bahn hatte ihr Angebot wegen massiver Einbrüche bei den Fahrgastzahlen in der Coronakrise heruntergefahren.
Keine Reservierungspflicht
Laut Spiegel-Bericht kann trotz App jeder, der zum Bahnhof geht, auch weiterhin in einen vollen Zug einsteigen, für den die App keine Fahrkarte mehr verkauft oder keine Reservierung vornimmt. Verkehrsminister Andreas Scheuer hatte Ende April eine Reservierungspflicht ins Gespräch gebracht, allerdings deutlich gemacht, in dieser Frage nicht festgelegt zu sein. Es sei eine Frage, wie Passagierströme vor allen Dingen an großen Bahnhöfen organisiert würden. Ein geschlossenes System würde bedeuten, dass Kunden einen Platz in einem bestimmten Zug buchen müssen – so wie im Flugzeug.
In Frankreich hatte die Staatsbahn SNCF bereits Anfang Mai angekündigt, dass Bahnreisende sich bereits vor der Fahrt über die Auslastung der Züge informieren können. Für jeden Zug sollte es etwa in der App einen Tag vor der Abfahrt ein entsprechendes Symbol geben. Das gelte besonders für Regionalzüge. Bei Fernverkehrszügen wie dem TGV gilt in Frankreich sowieso Reservierungspflicht. Dort sollte die Buchung blockiert werden, wenn eine Auslastung von 50 Prozent erreicht ist. dpa
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