Balkonkraftwerke: Warum 800 Watt noch nicht erlaubt sind, obwohl das Gesetz es vorsieht
Das Solarpaket 1 ist bereits seit Mai gültig. Es regelt, dass Balkonkraftwerke eine Leistung von bis zu 800 Watt ins Stromnetz einspeisen dürfen. Zuvor lag die Obergrenze bei 600 Watt.
Trotz dieser neuen Regelung ist es praktisch jedoch noch nicht erlaubt, Balkonkraftwerke mit mehr als 600 Watt ins Netz einzuspeisen. Der Grund dafür ist die fehlende Änderung der Normierung.
In einer Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gegenüber dem MDR heißt es: „Derzeit darf der Wechselrichter einer Balkonsolaranlage eine Nennleistung von maximal 600 Watt beziehungsweise Voltampere haben.“
Produktnorm ist in Arbeit
Bis diese Produkte ihre Normierung erhalten haben, sind Balkonkraftwerke, die mit 800 Watt einspeisen, also illegal. Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) arbeitet derzeit an dieser Norm. Er erwartet, dass sie bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen sein wird.
Ebenfalls ist es momentan noch nicht erlaubt, ein Balkonkraftwerk an eine herkömmliche Haushaltssteckdose anzuschließen. Auch hier fehlt bisher eine entsprechende Norm.
Trotzdem gibt es Möglichkeiten, Strom per Balkonkraftwerk ins Netz einzuspeisen. Der VDE erklärt: „Es gibt zwei Möglichkeiten: Ein Anschluss ist entweder mit einer Energiesteckvorrichtung erlaubt, für die eine spezielle Energiesteckdose vorhanden sein muss, oder eine Elektrofachkraft muss das Balkonkraftwerk direkt verdrahten.“
Stecker sind nicht explizit verboten
In der Praxis werden viele Balkonkraftwerke momentan über eine normale Haushaltssteckdose mit dem Netz verbunden und als solche geduldet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband gibt an, dass dies möglich sei, weil es nicht „explizit verboten“ ist.
In der kommenden Produktnorm sollen die Haushaltssteckdosen allerdings als geeignete Stecker ausgewiesen werden.