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Deutsche Behörden müssen ihre Facebook-Pages abschalten

Ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage ist für Behörden nicht möglich, Ab 2022 will der Bundesdatenschutzbeauftragte deshalb gegen die Fanpages vorgehen.

Von Golem.de
1 Min.
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Behörden können Facebook-Fanpages nicht rechtskonform betreiben. (Bild: Mohamed Hassan/Pixabay)

Darauf hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber die Bundesbehörden bereits vor zwei Jahren hingewiesen. Nun sollen diese ihre Facebook-Seiten bis zum Ende des Jahres löschen. Kelber kündigte in einem neuen Schreiben an, ab Januar 2022 von den ihm „zur Verfügung stehenden Abhilfemaßnahmen Gebrauch zu machen“.

„Einzelne Ressorts, die Fanpages betreiben, haben mir auf mein Rundschreiben mitgeteilt, dass sie ihre Fanpages als ein wichtiges Element ihrer Öffentlichkeitsarbeit ansehen“, schreibt Kelber in dem neuen Brief, auf den er kürzlich auf der dezentralen Social-Media-Plattform Mastodon hingewiesen hatte.

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Um eine Fanpage rechtskonform zu betreiben, müsse eine Vereinbarung mit Facebook zur gemeinsamen Verantwortlichkeit geschlossen werden, die den Anforderungen von Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht. Die Nutzer in Sachen Datenverarbeitung allein auf Facebook zu verweisen, reiche nicht aus, betont der Datenschutzbeauftragte.

 

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Bundesregierung konnte sich nicht mit Facebook einigen

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) hatte Facebook diesbezüglich kontaktiert, allerdings erhielt dieses nur ein öffentlich bekanntes Addendum von Oktober 2019, welches aus Sicht der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern unzureichend ist. „Ich habe daher unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zunächst von Abhilfemaßnahmen abgesehen“, erklärt Kelber.

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„Dies galt allerdings nur unter der Maßgabe, dass die Verhandlungen mit Facebook nachweisbare Fortschritte machen und erkennbare Aussicht auf einen zeitnahen Erfolg haben.“ Ein längeres Abwarten sei ihm angesichts der fortdauernden Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Nutzer jedoch nicht möglich, schreibt Kelber.

Zudem verweist Kelber auf das sogenannte Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Eine Übertragung personenbezogener Daten von EU-Bürgern sei in Drittstaaten nur möglich, wenn dort ein im Wesentlichen gleiches Datenschutzniveau gelte – das sei in den USA jedoch nicht gegeben, betont Kelber.

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In dem Schreiben wird zudem auf eine Prüfung der Apps Instagram, Tiktok und Clubhouse hingewiesen. Diese sei zwar noch nicht abgeschlossen, erste Ergebnisse würden jedoch bereits datenschutzrechtliche Defizite zeigen. Kelber empfiehlt daher, die entsprechenden Apps nicht auf dienstlichen Geräten einzusetzen.

Autor des Artikels ist Moritz Tremmel.

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2 Kommentare
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Der Heinz

Ich begrüße es, dass Herr Kelber mit Augenmaß vorgeht. Ich finde es trotzdem schade, wenn Behörden ihre Facebook-Seiten offline nehmen müssten, denn ihre Präsenz dort drückt eine Art von Bürgernähe aus. Auch setzt sie ein Zeichen gegen Fake News. Dass Facebook dieser Umstand offenbar egal ist, irritiert mich. Auf der anderen Seite denke ich: Wer auf Facebook unterwegs ist, weiß i. d. R. Bescheid, dass seine Daten in den USA gespeichert werden. Datenschutz ist kein Selbstzweck, hier sollte auch der Nutzen für den Bürger berücksichtigt werden. Eine Kompromisslösung, mit der alle Beteiligten leben können, wäre wünschenswert.

Antworten
Uwe Christian Schwaneberg

Die dezentralen Social-Media-Plattform Mastodon ist ein Ersatz für Facebook Twitter und Co. aber zum kontakthalten sind die Produkte von Meta WhatsApp, Instagram, Facebook Messenger und Telegram auch aus Datenschutz Gründen nicht zu empfehlen.
Ich empfehle Punk Panda Messager

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