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Bestellungen von außerhalb der EU: Einfuhrumsatzsteuer bald ab erstem Cent fällig

Bisher waren Waren im Wert von bis zu 22 Euro von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Das ändert sich zum 1. Juli 2021.

Von Enno Park
1 Min.
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(Foto: alterfalter/Shutterstock.com)

Wie die Deutsche Post auf ihrer Website mitteilt, wird die Freigrenze von 22 Euro bei der Einfuhrumsatzsteuer mit Ablauf des Jahres abgeschafft. Auf Waren, die im Nicht-EU-Ausland bestellt werden, sind dann bereits ab dem ersten Cent Steuern zu entrichten. Gezahlt wird die Steuer normalerweise gemeinsam mit dem Zoll und ist auch dann zu entrichten, wenn die Ware aufgrund ihres geringen Wertes zollfrei ist.

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Derzeit beträgt die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer wie die normale Umsatzsteuer 16 Prozent und ermäßigt 5 Prozent. Sie wurde wie die normale Umsatzsteuer als Corona-Hilfe für ein halbes Jahr gesenkt und wird nächstes Jahr voraussichtlich wieder 19 Prozent und ermäßigt 7 Prozent betragen. Grundlage für die Berechnung des zu zahlenden Steuerbetrages ist der Warenwert zzgl. Transportkosten und ggf. anfallender Zoll.

Vor allem sogenannte „China-Gadgets“ bei den großen Onlinehandelsplattformen betroffen

Die EU-Kommission begründet die Änderung damit, dass bisher Händler, die von außerhalb der EU liefern, steuerlich begünstigt waren gegenüber Händlern innerhalb der EU. Die Neuregelung dürfte erhebliche Auswirkungen auf Waren im untersten Preissegment haben, die derzeit noch massenhaft von zumeist fernöstlichen Händlern auf Plattformen wie Ebay und Amazon angeboten und auch bei Kleinbestellungen an Endkunden per Containerfracht mit mehreren Wochen Lieferzeit verschickt werden.

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An der Höhe von Einfuhrzöllen und die Zollfreiheit von Waren bis zu einem Wert von 150 Euro ändert die Neuregelung nichts, da Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zwei verschiedene Dinge sind, die lediglich gemeinsam eingetrieben werden.

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Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels nannten wir ein falsches Datum.

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Dein t3n-Team

Bernhard S.

Die Neuregelung tritt wegen Corona verzögert zum 1. JULI 2021 in Kraft.

Nicht zum 1. JANUAR 2021.

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Enno Park

Du hast völlig recht. Vielen Dank für den Hinweis, ist korrigiert!

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