Betrugsvorwürfe gegen Tesla: E-Autobauer drohen 50.000 Euro Strafe – pro Tag

Tesla forciert autonomes Fahren. (Foto: Shutterstock/TierneyMJ)
In den Jahren 2023 und 2024 hatte die Behörde für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung CCRF eine Reihe von potenziellen Verstößen und Straftaten untersucht, die französische Verbraucher:innen Tesla vorgeworfen hatten. Entsprechende Beschwerden waren über das Portal Signalconso gemeldet worden.
Fehlerhafte Kaufverträge, irreführende Praktiken
Dabei handelte es sich zum einen um Kritik an fehlerhaften Kaufverträgen und fehlenden Quittungen sowie nicht gegebenen Informationen über Liefermodalitäten. Auch sollen Kaufpreise bei widerrufenen Käufen nicht fristgerecht erstattet und Zahlungen zu früh eingefordert haben.
Auch Versprechungen zur Verfügbarkeit bestimmter Zusatzoptionen sowie Angebote zur Rücknahme von Fahrzeugen sollen sich als falsch herausgestellt haben. Noch schwerer wiegt aber der Vorwurf, dass Tesla in Frankreich mit irreführenden Geschäftspraktiken operieren soll.
Falsche Angaben zu autonomen Fahrfähigkeiten?
So soll der Konzern falsche Angaben in Bezug auf die vollautonomen Fahrfähigkeiten seiner Autos gemacht haben, wie es in einer entsprechenden Mitteilung heißt. Was Tesla dabei konkret vorgeworfen wird, steht dort aber nicht.
Klar ist nur, dass es für den Konzern schnell teuer werden könnte. Denn CCRF hat Tesla vier Monate Zeit gegeben, das angeprangerte Fehlverhalten aufzugeben und sich an die Vorschriften zu halten. Anderenfalls drohen 50.000 Euro Geldstrafe – pro Tag. Innerhalb eines Jahres könnten so 18 Millionen Euro zusammen kommen.
Angaben Autopilot und FSD unter Beschuss
In Deutschland war es Tesla zwischenzeitlich untersagt worden, sein Fahrassistenzsystem mit dem Begriff Autopilot zu bewerben oder sein angeblich „volles Potenzial für autonomes Fahren“ anzupreisen. Die entsprechende Klage von Wettbewerbshüter:innen war allerdings letztlich im August 2022 vor dem Bundesgerichtshof gescheitert.
In den USA wurde Tesla vonseiten der kalifornischen Fahrzeugbehörde DMV vorgeworfen, irreführende Werbung für den Autopilot ausgespielt und damit Kund:innen gezielt getäuscht zu haben. Hier läuft ein Verfahren, ein Urteil gibt es aber noch nicht.
Vorwürfe und Klagen rund um Teslas Autopilot
Doch Probleme, Vorwürfe und Klagen rund um Teslas Autopilot und die FSD-Funktionen (Full Self-Driving) halten an. Wohl als Reaktion darauf hatte Musk dieses Feature im April 2024 intern und via Social Media mit dem Zusatz „Supervised“ versehen.