Anzeige
Anzeige
News

BGH: Deutscher Wetterdienst darf nur Unwetterwarnungen kostenlos anbieten

In einem Rechtsstreit um eine Wetter-App hat der Bundesgerichtshof heute sein Urteil gesprochen. Der Deutsche Wetterdienst darf nur Unwetterwarnungen kostenlos und werbefrei anbieten.

Von Patrick Büttgen
1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Die App des Deutschen Wetterdienstes (Foto: dpa/Tom Weller).


Der steuerfinanzierte Deutsche Wetterdienst (DWD) muss seine ursprünglich kostenlosen und werbefreien Dienste wie den Regenradar, die Blitzortung und US-Messwerte weiterhin kostenpflichtig bzw. werbefinanziert anbieten. Lediglich Unwetterwarnungen dürfen für Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei nutzbar sein, so das Urteil des Bundesgerichtshofes.

Rechtsstreit um Wetter-App dauert seit 2017 an

Die ursprünglich unentgeltliche und werbefreie Herausgabe und Verbreitung von Inhalten über die DWD-Warn-Wetter-App hielt die privatfinanzierte Wetter Online GmbH für wettbewerbswidrig. Sie klagte daher bereits 2017 vor dem Bonner Landesgericht erfolgreich auf Unterlassung. Der Deutsche Wetterdienst sortierte seine bislang kostenlosen Angebote zwar in eine kostenpflichtige Variante seiner App ein, legte jedoch im gleichen Zug Berufung ein.

Anzeige
Anzeige

Mit dem heute gesprochen Urteil des BGH ist das Berufungsurteil des Bonner Landesgerichtes aufgehoben, sodass der DWD die Bezahlschranke beibehalten muss. Nach Ansicht des BGH habe der DWD mit seiner ursprünglich kostenlosen Variante der App die „Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 4 Abs. 6 DWDG überschritten, weil sich die Inhalte der unentgeltlichen Warn-Wetter-App nicht auf Wetterwarnungen beschränkten, sondern darüber hinaus zahlreiche allgemeine Wetterinformationen enthielten.“ Die Wetter-App sei daher als geschäftliche Handlung anzusehen und müsse an den Regeln des Wettbewerbsrechts gemessen werden, so der BGH.

Die Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes

Der Deutsche Wetterdienst ist der nationale meteorologische Dienst der Bundesrepublik Deutschland und somit steuerfinanziert. Seine Aufgaben sind in § 4 Abs. 1 DWDG geregelt. Dazu zählen etwa die Erbringung meteorologischer Dienstleistungen für die Allgemeinheit und die Herausgabe von Wetterscheinungen und -warnungen.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Ein Kommentar
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Wetter Berlin

Gute Entscheidung!

Antworten
Abbrechen

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige