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BGH-Urteil zum Recht auf Vergessenwerden: Google muss nur bei Falschangaben löschen

Google muss Artikel nur dann aus den Suchergebnissen entfernen, wenn Betroffene zweifelsfrei nachweisen können, dass dort Falschinformationen über sie enthalten sind.

1 Min. Lesezeit
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden. (Foto: Shutterstock / Chris Redan)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass Artikel aus den Suchergebnissen nur dann entfernt werden müssen, wenn der Betroffene klar nachweisen kann, dass der Artikel Falschinformationen über sie verbreitet.

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Die Betreiber der Suchmaschinen sind nicht verpflichtet, auf die Betroffenen zuzugehen und zu ermitteln, ob die Informationen in den gezeigten Artikeln akkurat sind, wie die Freie Presse schreibt. Die Betroffenen müssen also selbst die eindeutigen Beweise liefern und sich bei den Suchmaschinen melden. Das hat der sechste Zivilsenat am BGH am Dienstag entschieden.

Basierend auf einem Fall des Europäischen Gerichtshofes

Das Urteil basiert dabei auf einem Fall aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Ein Paar wollten einige Artikel über ihr Anlagemodell aus den Suchergebnissen von Google, die auftauchen, wenn nach ihren Namen gesucht wird, entfernen lassen. Das hat allerdings nicht funktioniert. Der Gerichtshof gab ihnen lediglich Recht, dass keine Fotos ohne Kontext von ihnen angezeigt werden dürfen. Die Artikel selbst bleiben nach wie vor in den Suchergebnissen.

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Daten immer im Blick

Wer nicht möchte, dass Daten über die eigene Person im Netz verstreut werden, hat das sogenannte Recht auf Vergessenwerden. Das erlaubt es Nutzern von Diensten, die Daten sammeln, diese löschen zu lassen.

Oft könnte es allerdings sinnvoller sein, die Daten zu sperren, da sie bei einer Löschung einfach neu erhoben werden können.

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Bestimmte Daten wie zum Beispiel Rechnungen müssen Unternehmen allerdings für eine gewisse Zeit speichern. Ohne die Zustimmung des Kunden dürfen sie jedoch nicht für andere Zwecke verwendet werden.

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