EZB: Bitcoin ist „auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit“

In einem scharf formulierten Blogbeitrag kritisierten Ulrich Bindseil und Jürgen Schaaf, zwei hochrangige EZB-Mitarbeiter, den Bitcoin als Brutstätte illegaler Transaktionen, die für jede Bank, die sich in den Sektor einmische, ein Reputationsrisiko mit sich bringe.
Bitcoin befinde sich in einem „künstlich induzierten letzten Atemzug vor dem Weg in die Bedeutungslosigkeit“, so das scharfe Fazit des Beitrages.
Der Bitcoin, der momentan bei rund 16.400 Euro liegt, hat alleine im Kalenderjahr 2022 mehr als 60 Prozent seines Wertes eingebüßt. Zuletzt hatte er sich etwas stabilisiert, aber auch das beruhe laut den beiden EZB-Mitarbeitern nicht auf einer echten Nachfrage, sondern sei eher ein Artefakt der Marktmanipulation. „Große Bitcoin-Investoren haben die stärksten Anreize, die Euphorie am Laufen zu halten“, schrieben sie.
Ihre Forderung ist unmissverständlich: „Da Bitcoin weder als Zahlungssystem noch als Anlageform geeignet erscheint, sollte er regulatorisch auch als keines von beiden behandelt – und damit legitimiert werden.“ Für die beiden Autoren hat Bitcoin „keinen ökonomischen Wert“ und könne damit auch keine sinnvolle Anlageform sein.
Der Blogbeitrag löste in der Bitcoin-Community wenig überraschend Kritik aus. So stellte etwa der Risikokapitalgeber Mike Dudas mit einer Diagrammdarstellung in den Vordergrund, dass der Euro seit 2021 20 Prozent gegenüber dem US-Dollar verloren hat, und argumentierte, dass der Euro dann ebenfalls auf dem Weg in die „Bedeutungslosigkeit“ sei.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Bitcoin im gleichen Zeitraum gegenüber dem Euro um mehr als 60 Prozent gefallen ist.
Für die englische Tageszeitung The Guardian ist der Blogbeitrag eine der bisher stärksten Interventionen einer führenden Regulierungsbehörde gegen Bitcoin und damit auch gegen den breiteren Kryptowährungssektor.
Innerhalb der EU ist die Markets in Crypto-Assets Regulation (Mica) ein Versuch, dem Sektor strengere Anforderungen aufzuerlegen. Die Regeln, die voraussichtlich im Februar 2023 verabschiedet werden, sollen neue Verbraucherschutzanforderungen für in der EU ansässige Kryptounternehmen mit sich bringen.
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