Hasskriminalität im Netz: BKA-Chef will Zentralstelle einrichten

Laut BKA-Chef Holger Münch scheint das Internet aufgrund der Hasskriminalität manchmal wie die "letzte Bastion des Wilden Westens" zu sein. (Foto: dpa)
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Mit einer zentralen Stelle für Hasskriminalität will der Präsident des Bundeskriminalamts Holger Münch gegen strafbare und demokratiegefährdende Handlungen im Netz vorgehen. Das Internet scheine manchmal wie die letzte Bastion des Wilden Westens zu sein. Drohungen und strafbare Veröffentlichungen seien an der Tagesordnung, wie er gegenüber der Rheinischen Post erklärt.
Strafbare Einträge verfolgen, statt nur löschen
Mit der zentralen Stelle will Holger Münch gegen Hasskriminalität ähnlich vorgehen, wie gegen Kinderpornografie vorgegangen wird. Jährlich bekäme man aus den USA 70.000 Hinweise, von denen 20.000 ein Fall für das deutsche Strafrecht seien. In diesen arbeite man dann eng mit der Staatsanwaltschaft und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität zusammen und identifiziere die Täter. Mit diesen Informationen leiten örtliche Polizeibehörden dann weitere Ermittlungen ein, so der Präsident.
Dieses Muster, diese Zusammenarbeit von Justiz und Polizei in Bund und Ländern soll auf den Straftatenkatalog zu Hasskriminalität im Netz übertragen werden. Es gehe darum, dass entsprechend strafbare Einträge nicht nur gelöscht werden. Man müsse sie auch verfolgen. Provider will Münch daher verpflichten, strafbare Inhalte der Zentralstelle melden zu müssen.
In der analogen Welt kaum vorstellbar
Münch ist der Auffassung, dass die im Netz stattfindenden Drohungen, Beschimpfungen und anderen strafbaren Veröffentlichungen in der analogen Welt kaum vorstellbar seien. So hätte es eine extrem einschüchternde Wirkung, wenn zum Beispiel Listen mit Namen im Internet veröffentlicht werden. Gleiches gelte für Posts mit Drohungen wie „Wir kriegen euch alle“. Demokratiegefährdend sei es zudem dann, wenn Drohungen von rechts dazu führen, dass Kommunalpolitiker nicht mehr zu Wahlen antreten oder sich Ehrenamtliche aus ihrem Engagement zurückziehen.
Erst vor wenigen Tagen hatte Thüringens CDU-Spitzenkandidat Mike Mohring über Twitter eine Morddrohung veröffentlicht, die er per E-Mail erhalten habe. Demnach hatten die Absender ihn dazu aufgefordert, seinen Wahlkampf einzustellen. Andernfalls werde man den „linksversifften Heuchler“ niederstechen. Sollte dies nicht gelingen, werde er mit einer Autobombe oder ähnlichen „hinterhältigen Attentaten“ rechnen müssen.
Hasskriminalität im Netz oft ohne strafrechtliche Folgen
Für das vergangene Jahr zählt das Bundesinnenministerium in der Kategorie „Hasspostings“ 1.472 Straftaten, größtenteils sei die politische Motivation dahinter rechts. Seit dem 1. Oktober 2017 verpflichtet das Netzwerkdurchsetzungsgesetz Plattformen, juristisch relevante Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen. Dabei bleibt es jedoch häufig, sodass in vielen Fällen keine Anzeige erstattet wird. Die Dunkelziffer der Straftaten im Netz dürfte daher weitaus höher ausfallen, als vom Bundesinnenministerium ermittelt.
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Dein t3n-Team
Das BKA wird sie alle kriegen, und dann ist deren Existenz für immer vorbei…
Krasse Drohungen vom BKA, also zieht euch warm an!
Nur gut, dass der Postweg und das Briefgeheimnis bleibt. Kreative lecken Briefe aus Buchstabensuppe zusammen. Das verleiht einfach mehr Würze.
Leider werden solche Gesetze gerne eingesetzt, um missliebige Meinungen insbesondere kritischer und konservativer Bürger zu unterdrücken. Deswegen stelle ich mich gegen solche Richtlinien und für mehr Meinungsfreiheit. Ihr Dr. Bennet Jäger