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Black Friday: Kampf um die strittige Marke geht vor das Bundespatentgericht

Das Deutschen Patent- und Markenamt hatte entschieden: Die Wortmarke „Black Friday“ sollte aufgrund mangelnder Unterscheidungskraft gelöscht werden. Die Marke wurde zur massenhaften Abmahnung genutzt. Die Markeninhaberin legt jetzt Rechtsmittel ein.

Von Jochen G. Fuchs
3 Min. Lesezeit
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Die Wortmarke Black Friday soll gelöscht werden, jetzt hat die Markeninhaberin Beschwerde eingelegt. (Grafik: Durch Michele Paccione / Shutterstock.com)

Der Kampf um die umstrittene Marke Black Friday, die zur massenhaften Abmahnung von E-Commerce-Händlern genutzt wurde, geht weiter: Die Markeninhaberin Super Union Holdings Limited aus Hongkong legt Beschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) ein.  Das Patentamt hatte am 27. März dem Löschantrag einer Reihe von Unternehmen stattgegeben, wie aus einem Beschluss der Behörde hervorgeht, der t3n.de vorliegt. Die Textilwirtschaft berichtete (Paywall) zuerst über die voraussichtliche Löschung der Marke. Das Thema hat eine besondere Brisanz, weil der Begriff Black Friday in Deutschland von vielen Onlinehändlern für Verkaufsaktionen Ende November genutzt wird.

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Seit dem 11. Oktober 2016 ist in Deutschland die Black Friday GmbH Lizenznehmer der Wortmarke Black Friday, Inhaberin der Wortmarke ist die Super Union Holdings Limited aus Hongkong. In den vergangenen Jahren gingen beim Deutschen Patent- und Markenamt zahlreiche Löschanträge ein, unter anderem von namhaften Unternehmen wie Puma, Paypal, Tom Tailor, New Yorker, Designer Outlets Wolfsburg, Mydealz und Europas größtem Einkaufscenter-Verwalter ECE Projektmanagement.

Aus der Vielzahl der eingegangenen Anträge sind unter anderem die oben genannten zusammengefasst und bearbeitet worden. Am 27. März verfügte das Patentamt, die Eintragung der Wortmarke Black Friday zu entfernen. Kurze Zeit nach der Entscheidung kündigte die Markeninhaberin an, Rechtsmittel einzulegen – laut einer Pressemitteilung des Rechtsbeistandes ist die Beschwerde eingereicht worden. Jetzt muss das Bundespatentgericht entscheiden.

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Wieso das Patentamt die Wortmarke Black Friday löschen will

Laut Experten hätte die Wortmarke Black Friday eigentlich gar nicht eingetragen werden dürfen. „Ein allgemeingebräuchlicher Begriff kann nicht einfach als Wortmarke eingetragen werden“, sagte Heidi Kneller-Gronen, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei IP Kneller in Köln und Zweibrücken, schon 2017 im Gespräch mit t3n.de.

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Das DPMA schloss sich jetzt dieser Sichtweise an. Im Beschluss argumentiert das Amt, dass es sich bei dem englischen Begriff Black Friday „lediglich um einen sachbezogenen, werbenden Hinweis auf den Freitag nach Thanksgiving, an dem deutsche Händler zahlreich spezielle Angebote und Aktionen mit eintägigen Sonderrabatten vergeben“ handeln würde.

Weiter führt das DPMA an, dass für die Beurteilung der Unterscheidungskraft einer Marke die mutmaßliche Wahrnehmung des Handels und/oder eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers relevant sei. Das Amt führt als Beleg dafür, dass der Verbraucher den Begriff Black Friday in diesem Sinne schon vor dem Anmeldezeitpunkt der Marke kannte, eine Vielzahl von Publikationen auf. So sollen Medien wie Spiegel, Focus, Handelsblatt, Stern oder die Welt schon über den Black Friday berichtet haben.

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Auch Handelsunternehmen hätten den Begriff vorher schon verwendet, argumentiert das Patentamt unter Verweis auf Werbung für Angebote von Logitec, Eventim, Warner Music, Electronic Arts, Comtech, Gravis und einigen weiteren Unternehmen. Das Patentamt geht von einer fehlenden Unterscheidungskraft der Marke aus und hat deshalb die Löschung der Marke verfügt.

Die Markeninhaberin Super Union Holdings Limited hatte zuvor unter anderem argumentiert, dass der Begriff Black Friday vor der Eintragung der Marke in Deutschland nur mit dem Börsencrash von 1929 in Verbindung gebracht worden und er nicht von bekannten Händlern oder Publikationen für Rabattaktionen in Deutschland verwendet worden sei.

Black Friday: Markeninhaberin legt Beschwerde ein, Beschluss ist noch nicht rechtskräftig

Solange über die Rechtsmittel der Markeninhaberin nicht entschieden wurde, ist die Löschung der Marke nicht rechtskräftig. Sollte das Bundespatentgericht die Beschwerde gegen den Löschungsbeschluss des DPMA abweisen, kann die Markeninhaberin in letzter Instanz vor den Bundesgerichtshof ziehen.

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Dass die Markeninhaberin Super Union Holdings Limited aus Hongkong Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes einlegen will, berichtete der Branchendienst Etailment am 6. April und bezog sich auf eine E-Mail des Rechtsbeistandes der Markeninhaberin an das Medium. Die Super Union Holdings Limited wolle die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, um sich gegen die Löschung der Marke zu wehren.

Solange der Beschluss keine Rechtskraft erlangt, ist die Marke Black Friday immer noch geschützt. Sollte die endgültige Entscheidung bis zum diesjährigen Black Friday im November nicht vorliegen, müssten Händler bei der Verwendung des Begriffes mit Abmahnungen der Markeninhaberin rechnen.

Update vom 6. April: Die Nachricht wurde um den Aspekt ergänzt, dass die Markeninhaberin die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen wird, um sich gegen die Löschung der Marke zu wehren.

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Update vom 9. Mai: Die Nachricht wurde um den Aspekt ergänzt, dass die Markeninhaberin gegen die Löschung der Marke Beschwerde eingelegt hat und das Bundespatentgericht jetzt über den Fall entscheiden muss.

Passend zum Thema: Der Krimi um die Marke „Black Friday“: Alle Spuren führen nach Wien.

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mercalli12

Absolut richtige Entscheidung. Ich kann mir ja auch nicht die Begriffe Sommerschlussverkauf (SSV) etc. als Markennamen sichern.

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