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Bonpflicht: Das sind die digitalen Alternativen zum neuen Gesetz

Das neue Kassengesetz und die Bonpflicht werden voraussichtlich im kommenden Jahr Händler und Geschäftsleute beschäftigen. Doch es gibt durchaus digitale Alternativen zu den Kassenbons.

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Alternativen zum gedruckten Kassenzettel: Es gibt viele Lösungen für digitale Kassenbons. (Foto: Sunshine Studio / Shutterstock)

Es ist eines dieser Aufreger-Themen: die anstehende Bonpflicht für deutsche Einzelhändler, Gastronomen und andere Geschäftsleute. In vielen anderen Ländern bereits seit Jahren Pflicht, um den Schwarzhandel so weit wie möglich einzudämmen und es den Händlern, Gastronomen, Taxifahrern und anderen Berufsgruppen, die über die Möglichkeit verfügen, einen Teil ihrer Einnahmen am Fiskus vorbeizumanövrieren, dies zu erschweren. Italien, Österreich, Frankreich, selbst Albanien und Rumänien haben in den letzten Jahren entsprechende Regelungen verabschiedet – und der jeweilige Staatshaushalt freute sich in den Jahren nach der Einführung über erkleckliche Mehreinnahmen.

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Jetzt tobt in Deutschland die PR-Schlacht: Ein Bäcker kippt öffentlichkeitswirksam in den sozialen Medien die angeblich entstehenden Kassenbons mehrerer Tage vor seine Verkaufstheke, andere rechnen vor, wie schlecht die Thermopapiermengen für die Umwelt sind und dass hierdurch zwei Millionen mehr Kilometer Papierbons entstehen könnten. Von 5,7 Millionen Kilogramm zusätzlichem Kassenpapier ist beim Kölner EHI die Rede.

Kampf gegen Steuervermeidung im Handel – im Prinzip vernünftig

Um Bisphenol A als schädlichen, krebserregenden Inhaltsstoff geht es und man fragt sich, wieso der Handel seine Kassenkräfte und uns Kunden seit Jahren solchem Teufelszeug aussetzt, obwohl es auch schon heute vernünftige Alternativen zum Thermopapier gäbe (die noch dazu im Garantiefall auch nach einigen Monaten noch lesbar wären). Abgesehen davon hat sich der Einzelhandel in den letzten Jahren ohnehin nicht gerade in Sparsamkeit bei der Verwendung des Thermopapiers geübt: Werbung, lange zusätzliche Gutscheine und Vouchers, Informationen über Angebote für den Kunden – wer einen Kassenbon bekommt, staunt schon heute nicht schlecht darüber, welche Länge da für einen einzelnen Posten zustande kommen kann.

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Das Kassengesetz ist im Prinzip vernünftig: Allzu oft bemerkt man als Kunde, dass entweder statt des gewünschten Belegs eine „Zwischenabrechnung“ genannte Aufstellung erstellt wird, dass man im Zweifelsfall beim Weihnachtsbaumkauf gar keinen Beleg erhält oder bei kleineren Beträgen im Café, am Kiosk oder der Eisdiele gar nichts über die Kasse abgerechnet wird. Wird schon passen, sagt sich der Kunde, ist nur Kleinkram und überhaupt sind die Cum-Ex-Geschäfte ja viel schlimmer.

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Doch der Kleinkram, das rechnen Experten vor, summiert sich: Nach Schätzungen der Steuergewerkschaft und des Bundesrechnungshofs gingen dem Fiskus pro Jahr durch Steuerbetrug mindestens zehn Milliarden Euro verloren. Ob es tatsächlich dieser Betrag ist, lässt sich natürlich nur schwer nachweisen und beziffern, wie Christoph Spengel, Professor für betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim, erklärt. „Solche Summen wie bis dato in Deutschland bei den Cum-Ex-Geschäften dürften beim Kassenbetrug fast pro Jahr erreicht werden“, sagt Spengel gegenüber der Wirtschaftswoche.

Prinzipiell prüft das Finanzamt anhand von erworbenen Waren- und Zutatenmengen, wie viel Umsatz ein Unternehmen gehabt haben müsste – doch die Spielräume sind hier durchaus vorhanden und der Händler oder Geschäftsmann muss im Zweifelsfall gut begründen können, warum die Bücher nicht zu den sonstigen Daten passen. Dennoch sind beispielsweise in der Gastronomie durchaus Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden, das weiß jeder, der hier mal gearbeitet hat.

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Bonpflicht: Ein Gesetz mit vielen Lücken

Die Ausführung des Gesetzes ist wenig überzeugend. Schließlich haben sich das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium auch erst sehr spät – eigentlich zu spät für viele in der Payment-Branche – auf eine technische Ausgestaltung des Kassengesetzes geeinigt. Die Folge: Auch 2020 wird der Fiskus nicht auf passend umgerüsteten Kassen bestehen, weil die technischen Details erst im Herbst 2019 (!) bekannt waren und die Hersteller deshalb gar nicht in der Lage sind, die große Menge an Aufträgen zu bewältigen. Jetzt könnten die betroffenen Einzelhändler und Gaststätten weiteren Grund haben, zu warten: Denn das Bundesfinanzministerium könnte jetzt doch auf den verpflichtenden Ausdruck des Bons verzichten wollen – der Umwelt zuliebe. Grundsätzlich sieht das Gesetz nämlich vor, dass der Kunde seinen Beleg auch via NFC, Kundenkonto oder per E-Mail bekommen kann. Ersteres dürfte viele Kunden, die nicht mal in der Lage sind, ihr Smartphone zum Bezahlen an ein Terminal zu halten, überfordern, letzteres ist weder für Kunden noch für Händler erstrebenswert.

Dabei gäbe es durchaus Alternativen. Da ist zunächst mal alles, was bargeldlos abläuft: von Google Pay über Apple Pay bis Paypal, aber auch die gute alte Girocard, den meisten noch als EC-Karte bekannt. Dass das kontaktlose Bezahlen, noch dazu bei kleineren Beträgen ohne PIN-Eingabe, schneller ist als das Zahlen mit Münzen und Scheinen (auch ohne das „ich hab’s passend“-Gewühle mancher Kunden), hat kürzlich eine Studie gezeigt. Doch das würde voraussetzen, dass Kassensysteme so programmiert werden, dass bei bestimmten Bezahlverfahren die Bons gleich ins Smartphone umgeleitet werden, anstatt den Drucker in Gang zu setzen.

Apps für den digitalen Kassenbon

Doch auch wer aus Gründen der Privatsphäre seine Brötchen oder das Mittagessen lieber bar bezahlt, könnte mit vernünftigem Aufwand auf eine rechtssichere digitale Lösung umgestellt werden. Sinn ergibt das freilich nur, wenn – wie beispielsweise in Italien – der Kunde den Bon auch mitnehmen und gegebenenfalls im Umkreis um das Geschäft vorzeigen können muss.

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Da ist beispielsweise ein Tool wie Admin, das es dem Händler ermöglicht, dem Kunden seine Bons einfach aufs Smartphone zu schicken. Das setzt allerdings voraus – und da ist schon der erste Haken –, dass sich alle Kunden die App auf ihr Mobilgerät installieren – aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlich. Immerhin könnte Admin von vielen Händlern genutzt werden; wenn hier also große Ketten aufspringen, wäre das eine echte Bereicherung. Ob dem Anbieter, der Bremer A&G GmbH, das gelingt, ist unklar – auch wenn dieser von Kunden mit Umsätzen im Milliardenumfang spricht (diese aber noch nicht benennen will).

Doch ist damit, gerade wenn Ketten das entsprechend großflächig nutzen, auch die Gefahr des Sammelns und Zusammenführens von Daten gegeben, womit wir wieder bei einer Befürchtung zahlreicher Nutzer wären, die ja auch deswegen lieber beim Bargeld bleiben. Wie das A&G-Softwarehaus aus Bremen betont, wäre das auch für Apotheken eine durchaus vertretbare Lösung, um dem Kunden zuverlässig seine Bons zuzustellen, ohne dass dieser gezwungen ist, Papier anzunehmen. Die App arbeitet via NFC-Schnittstelle oder, sofern das Smartphone keinen NFC-Chip hat, mit QR-Codes.

Das Unternehmen rechnet vor, der Händler spare damit ja Papier und könne durch die digitale Lösung zwei Drittel der bisherigen Kosten sparen. Ob die Händler bereit sind, dafür zu zahlen, bleibt indes abzuwarten. Interessanter dürften da schon die Unternehmensdaten sein, die zwar nicht auf den einzelnen Kunden heruntergebrochen werden können, durchaus aber in der aggregierten und anonymisierten Form Rückschlüsse auf Kaufverhalten und Kundensegmente geben und so dabei helfen können, die eigene Kundschaft besser kennenzulernen.

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Ein weiteres System für die digitalen Kassenzettel ist Bill Less, das von zwei jungen Gründerinnen verantwortet wird. Man will hier bewusst dem Kunden so viele Bons wie möglich anbieten, um daraus entsprechende neben der Aufbewahrung auch die Auswertung im Sinne eines persönlichen Haushaltsbuchs zu ermöglichen. Auch hier argumentiert man mit Papierverschwendung, Allerdings dürfte das Projekt derzeit noch auf etwas kleinerer Flamme gekocht werden als etwa Admin: Die Rede ist von einer erfolgreichen Crowdfunding-Kampagne im Umfang von 12.000 Euro.

Ein drittes Startup in dem Bereich ist Smartbeleg, das gegenüber dem Handel, der ja der eigentliche Kunde ist, argumentiert, man könne so offline die Kundendaten, die man online ohnehin habe, vervollständigen. In der Tat eignet sich das System auch  dazu, den Kunden über entsprechende Gutscheine, die offline gültig sind, anzusprechen. In eine ähnliche Richtung geht Wunderbon, eine App, die das Sammeln von Belegen händlerübergreifend ermöglichen soll, damit man praktisch auch ganz auf gedruckte Belege verzichten kann. Neben dem Aspekt, mehr Überblick über ausgegebenes Geld zu bekommen, können preissensitive Kunden auch mit entsprechenden Rabatten angesprochen oder über eine Cashback-Aktion animiert werden, sich beim Händler oder Hersteller zu registrieren.

Ausblick: Es geht beim digitalen Kassenbon um Marktanteile

Doch die Beispiele – weitere vergleichbare Dienste bitte gerne in den Kommentaren posten – zeigen mehr oder weniger deutlich, wie problematisch eine solche Digitalisierung von Kassenzetteln zumindest nach heutigem Stand der Technik im Offlinehandel ist: Nützlich ist ein solches Tool nur, wenn es eine entsprechende Marktreife und Verbreitung findet. Erfolg versprechender wäre hier eine Lösung, die beispielsweise mit einem entsprechenden Bezahldienst zusammenarbeitet, und bei der man sicher sein könnte, dass es sie in einigen Jahren noch gibt. Das würde sowohl den Händlern als auch den Kunden mehr Planungssicherheit bescheren. Wie gut das funktionieren kann, zeigen ja beispielsweise große Händler im Onlinebereich wie Amazon: Dort kann sich der Kunde auch Jahre später seine Belege holen.

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Dass Deutschland ab 2020 ein erfolgreiches Gesetz zur Bekämpfung von kreativer Kassenführung in vielen Bereichen der Wirtschaft bekommt, ist dagegen unwahrscheinlich. Denn zum einen sind bis Herbst ja ohnehin die Kontrollen ausgesetzt und zum anderen bleiben zahlreiche Schlupflöcher, die in anderen europäischen Ländern nicht mehr existieren.

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7 Kommentare
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Dieter van Acken

Ja, die Bäcker mischen gerade richtig auf, mit viel Emotion und wenig Hintergrundwissen. Da wird geschimpft und gewettert und eine Menge Leute springen mit auf, statt sich richtig zu informieren. (Danke für euren Beitrag.) Bei uns in Ahaus im Münsterland ist es an der Tagesordnung mit dem Smartphone zu bezahlen. Gerade die Gastronomie ist da schon weit und setzt auf digitale Bestell- und Bezahlsysteme, ohne Papier mit digitalem Bon. Geht auch beim bestellen viel schneller. :-)

Antworten
Werner

Mein Friseur hat jeden Betrag per Bleistift notiert..es ging ihm gut.
Klar ist es unfair Lohnsteuer direkt abzuziehen, während andere ’nach Bedarf‘ versteuern können.
Einige Geschäfte werden sich in Zukunft wohl nicht mehr lohnen.
Kritikwürdig ist aber auch unser unersättlicher Staat mit reichlich Verschwendung einerseits und der andererseits alles denkbare besteuert. Mobilfunk Lizenzen z.B. ..derer Verkaufspreis die Bürger via Gebühr mitfinanzieren müssen..Man hat aus UMTS nichts gelernt, Hauptsache Einnahmen.

Antworten
Shred

Admin, Smartbeleg, Wunderbon… Das kann doch nicht die Lösung sein, dass jeder sein Süppchen kocht und der Kunde am Ende gleich mehrere Apps installiert haben muss. Der Staat muss hier dringend eine offene Schnittstelle vorgeben! Dann würde eine App reichen, und es hätten auch Open Source-Apps eine Chance, die nicht daran interessiert sind, die gesammelten Daten zusätzlich zu monetarisieren.

Antworten
Tobias Weidemann

Mich wundert in der Tat auch, dass es da keine (im Ausland erprobte, wir Deutschen erfinden da das Rad ja nicht neu!) Lösung gibt, die man dann „einfach“ auf deutsche Verhältnisse überträgt.

Antworten
Peet

Ich kaufe im Supermarkt eine Milch und eine Banane.
Oder im Café eine heisse Schokolade. Ich zahle bar und will keinen Bon.
Und schon gar keinen QR Code scannen oder eine App nutzen. Warum auch?

Das sollte mir als Kunden auch alles egal sein.
Dann muss beim Händler automatisch ein Beleg fürs Finanzamt digital gespeichert werden.

Dann muss ich als Kunde kurz warten, bis eine grüne Lampe leuchtet.
Dann weiss ich, dass der Prozess ordnungsgemäss abgelaufen ist.
Das halte ich für zumutbar als Kunde.

Antworten
Dieter Petereit

Das sehe ich noch etwas anders. Mir als Kunde muss es vollkommen wurscht sein dürfen, was der Händler für einen Struggle mit seinem Finanzamt hat. Ich bin doch kein Steuergehilfe.

Antworten
Jannik

Wir bei soil beschäftigen uns ebenfalls mit dem Thema digitaler Kassenzettel. Schaut doch mal auf unserer Webseite vorbei: http://www.greensoil.io.

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