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Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Apple ein

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Apple eingeleitet. Nach Facebook, Amazon und Google ist das Digitalunternehmen das vierte, gegen das die Behörde vorgehen will.

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Das Bundeskartellamt. (Foto: Shutterstock)

Es war wohl nur eine Frage der Zeit: Nachdem Facebook, Amazon und Google bereits im Visier der Wettbewerbshüter waren, hat das Bundeskartellamt jetzt auch ein Verfahren gegen Apple eingeleitet.

Bundeskartellamt leitet erste Stufe des Verfahrens ein

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Am heutigen Montag, dem 21. Juni, wurde die erste der insgesamt zwei Stufen des Verfahrens eingeleitet. Dabei muss zunächst festgestellt werden, ob das Unternehmen eine „marktübergreifende Bedeutung“ innehat. Anhaltspunkt dafür kann zum Beispiel „ein sich über mehrere Märkte erstreckendes Ökosystem“ sein. Der Fokus soll dabei vor allem auf dem iOS-Kosmos liegen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, dazu: „Ein Schwerpunkt der Ermittlungen wird auf dem Betrieb des App-Stores liegen, da er Apple vielfach befähigt, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen.“

Das Bundeskartellamt plant, ausgehend von diesem ersten Verfahren, zudem, im Rahmen eines möglichen weiteren Verfahrens „konkrete Verhaltensweisen“ von Apple genauer unter die Lupe zu nehmen. Dazu zählen unter anderem Apples Tracking-Einschränkung, vorinstallierte Anwendungen aus eigenem Hause sowie die Provision in Höhe von 30 Prozent, die Apple auf In-App-Käufe von App-Entwicklerinnen und -Entwicklern einstreicht.

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Bundeskartellamt geht gegen Digitalunternehmen vor

Das Update des Wettbewerbsrechts, auf das sich das Bundeskartellamt jetzt bezieht, wurde erst im Januar dieses Jahres beschlossen. Seitdem hat das Amt bessere Möglichkeiten, um gegen Wettbewerbsverzerrungen vorzugehen, wenn marktbeherrschende Digitalunternehmen ihre Stellung ausnutzen.

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Schon kurz nach der Gesetzesreform hatte das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Facebook eröffnet; im Mai dieses Jahres folgten dann Amazon und Google. Entscheidungen gibt es in diesen Fällen jedoch noch keine.

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