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Müssen Glasfaser-Kunden die Router von Providern nutzen? Bundesnetzagentur trifft Entscheidung

Die Bundesnetzagentur hat eine wichtige Entscheidung für alle Glasfaser-Kund:innen in Deutschland getroffen. Im Mittelpunkt steht dabei die Wahl des Routers.

Von Christian Bernhard
1 Min.
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Die Bundesnetzagentur hat gute Nachrichten für alle deutschen Glasfaser-Kund:innen. (Bild: Shutterstock/Proxima Studio)

In Deutschland ist seit dem Jahr 2016 gesetzlich geregelt, dass alle Internet-Kund:innen eine freie Router-Wahl haben. Doch gilt das auch für Glasfaser-Kund:innen? Laut der Bundesnetzagentur: ja.

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Antrag mehrerer Verbände wurde abgelehnt

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, hat in einer Pressemitteilung verkündet, dass die „aus VDSL- und Kabelnetzen bekannte freie Wahl des Endgeräts am Netzabschlusspunkt weiter auch für Glasfasernetze“ gelte.

Diese Entscheidung war nötig geworden, da mehrere Verbände der Telekommunikationswirtschaft beantragt hatten, für passive optische Glasfasernetze eine Ausnahme vom Prozedere zur freien Router-Wahl zu gewähren. Die Verbände hatten den Antrag mit der besonderen Empfindlichkeit von passiven optischen Glasfasernetzen begründet, in denen der letzte Übertragungsabschnitt von mehreren Endnutzer:innen gemeinsam belegt wird.

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Bundesnetzagentur sieht keine „Ausnahme vom gesetzlichen Regelfall“ gerechtfertigt

Sie monierten, dass es durch unpassende Endgeräte zu Störungen kommen könnte – auch für andere Kund:innen. Die Bundesnetzagentur sieht nach der Prüfung vorliegender Störungsmeldungen und weiterer Parameter allerdings keine „Ausnahme vom gesetzlichen Regelfall“ gerechtfertigt, das heißt: Auch Glasfaser-Kund:innen können frei ihr Modem oder Router wählen.

Die Bundesnetzagentur konstatierte zwar, dass es im Einzelfall zu Störungen kommen könne, doch die sollten vergleichbar mit denen in Kabel- und VDSL-Netzen beherrschbar sein.

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Wie geht es weiter? Experte klärt auf

Mehrere Verbände der Telekommunikationswirtschaft hatten laut Chip diesbezüglich bereits 2022 einen Antrag an die Bundesnetzagentur gestellt. Sie argumentierten, dass das Modem noch als Teil des Telekommunikationsnetzes anzusehen sei und es damit keine freie Wahl für die Endkund:innen gäbe, da Glasfasernetze besonders empfindlich seien und unpassende Endgeräte zu Problemen führen könnten. Dem widersprach die Bundesnetzagentur jetzt aber – und damit haben auch Glasfaser-Kund:innen frei Wahl bei ihrem Router.

Es liege nun an den Anbieterverbänden, „ob sie gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur gerichtlich vorgehen wollen oder die Entscheidung akzeptieren und Verbrauchern zukünftig bei der Nutzung eigener Endgeräte unterstützen“, sagte Michael Gundall, Glasfaserexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., in einer Pressemitteilung.

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