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Bundesnetzagentur hält Internetzugang mit 56 kbit/s für „funktional“

Im Rahmen der ISDN-Abschaltung der Telekom und der Umstellung auf IP sollen Anschlussnehmer in schlecht ausgebauten Gegenden mit einem „funktionalen Internetzugang“ versorgt werden. Dessen Datenrate darf indes überaus niedrig sein.

2 Min. Lesezeit
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Sind 56 kbit/s ausreichend für einen Internetzugang 2019? (Foto: Horst Galuschka/dpa)

Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion, ist schockiert. In einem Youtube-Video berichtet sie aus einer Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14. November 2019, in der es um die ISDN-Abschaltung in ländlichen Gebieten ging und an der auch Vertreter der Bundesnetzagentur teilgenommen hatten.

ISDN-Abschaltung lässt Kunden ohne Internet zurück

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Da die Telekom bundesweit ISDN-Kunden auf IP umstelle, komme es in schlecht versorgten Gebieten zu Problemen mit der Bereitstellung einer adäquaten Alternative. Zwar sei die Telekom nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Bereitstellung eines sogenannten Universaldienstes verpflichtet, dieser dürfe jedoch niedrigste Anforderungen erfüllen.

Das TKG verlange nämlich nur einen „funktionalen Internetanschluss“. Dafür gebe es allerdings keine Definition. Auf Nachfrage hätten die Vertreter der Bundesnetzagentur danach konkretisiert, dass sie einen Internetanschluss mit 56 Kilobit pro Sekunde als funktionalen Internetanschluss betrachten würden.

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Sind 56 Kilobit pro Sekunde funktional?

Im Video rechnet Domscheit-Berg vor, was 56 Kilobit im Alltag bedeuten. So würde allein das Aufrufen des Beschwerdeformulars der Bundesnetzagentur bei dieser Geschwindigkeit fast neun Minuten dauern. Das Aufrufen der Bundestags-Homepage würde fast 20 Minuten dauern. Politische Teilhabe sei bei dieser Geschwindigkeit nicht zu gewährleisten.

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Offenbar zeigte sich die Bundesnetzagentur in der Befragung uninformiert. So konnte keine Angabe darüber gemacht werden, wieviele Anschlussnehmer von der Problematik betroffen sind. Es soll nach Erinnerung von Domscheit-Berg mal eine Zahl von 46.000 Beschwerden im Raum gestanden haben, aber konkretisieren ließ sich diese nicht. Domscheit-Berg verspricht, am Ball zu bleiben.

Faktenlage etwas anders als dargestellt

Die Faktenlage ist indes etwas anders als von der Linkenpolitikerin, aber auch anders als offenbar von der Bundesnetzagentur dargestellt. Die Erbringung eines Universaldienstes ist im TKG nämlich nur generell verpflichtend geregelt, nicht bezogen auf einen konkreten Teilnehmer.

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So besteht keine Automatik dergestalt, dass ein Anbieter, der einen Dienst einstellt, automatisch zur Erbringung der gesetzlichen Universaldienstleistung verpflichtet wäre. Vielmehr sind die Kommunikationsanbieter mit einem Marktanteil von mindestens vier Prozent nur generell verpflichtet, „dazu beizutragen, dass der Universaldienstes erbracht werden kann.“ (§ 80 TKG)

So ist nicht überraschend, dass die Vertreter der Bundesnetzagentur laut Domscheit-Berg zu bedenken gaben, sie hätten keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn die Telekom den Universaldienst nicht erbrächte. Allerdings hätte die Agentur die Regelungshoheit, was sie aber im Ausschuss offenbar nicht vorgetragen hat. Sie könnte also die gesetzliche Verpflichtung auf einen konkreten Anbieter zuspitzen.

Inwieweit die Einschätzung der Bundesnetzagentur, der Internetzugang sei mit 56 Kilobit pro Sekunde bereits funktional, richtig ist, dürfte dankbarer Gegenstand juristischer Diskussionen sein. Denn der Begriff ist derart unkonkret, dass er eine Auslegung geradezu erzwingt. Die Auslegung der Bundesnetzagentur wird sich dabei aller Voraussicht nach nicht durchsetzen.

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Passend dazu: Internet-Geschwindigkeit messen: Bundesnetzagentur stellt Desktop-Tool vor

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5 Kommentare
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Dein t3n-Team

Dr. Bennet Jäger

Wer braucht schon Internet^^

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Adrian Koch

Deutschland verpennt radikal die Zukunft. Bei der Digitalisierung, Klima und Sozialpolitik nutzen wir nicht die Möglichkeiten etwas zu verbessern.

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Frank M.

56.000 mal null oder eins pro Sekunde „funktional“? Qua „ordere mufti“ in der BNetzA „verordnete“ Einschätzung zur Deckung eigenen Versagens – oder schiere Kompetenzmängel? Der ARD platzt eine Schalte zum „Anti-Funkloch-Treffen“ ausgerechnet des Kabinetts durch ein Funkloch, mit einem vor 23 Jahren verabschiedetem und unter jeweiligem Selbstlob mehrfach amendierten TKG…
Ein BER, der – vielleicht? – im Jahr 14(!) nach Baubeginn in den Flugbetrieb gehen wird, und ein Vorstandsvorsitzender eines wechselweise weltweit mal größten, mal zweitgrößten Automobilkonzerns, der Wasserstoff als Baustein im Energiemix für die Mobilität für nicht passend hält… Wenn man in Japan bei Toyota (und andernorts in der Welt) nicht längst schallend über Deutschland als eine der weltweit führenden Wirtschaftsnationen schallend über uns lacht, kann man dies wohl nur dem Wert höflicher Zurückhaltung zuschreiben.
Wir schwafeln über „Eliten“ in den Spitzenpositionen dieser Republik – und merken offenbar nicht, dass wir längst hoffnungslos in einem Kartell des Mittelmaßes versunken sind. Fragt sich nur, wie lange das noch gut geht, ehe auch das letzte Quäntchen Tafelsilbers versoffen und verzockt ist…

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Dieter Petereit

Im Falle der Einschätzung der BNetzA ist eine rechtliche Überprüfung bislang nicht erfolgt. Ich nehme nicht an, dass das Ergebnis, funktional seien 56 kbit/s dann Bestand hätte. Also, mal nicht so wahllos verbal auf alles eindreschen.

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dennis

Und wir wundern uns, dass wir von allen anderen Ländern abgehängt werden.

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