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Bundesnetzagentur hat Millionen unsichere Produkte aus dem Verkehr gezogen

Der Boom im internationalen Onlinehandel beschert der Bundesnetzagentur reichlich Arbeit. Denn nicht jedes Schnäppchen aus Fernost ist in Deutschland erlaubt. Wann und warum die Behörde durchgreift. 

2 Min. Lesezeit
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Ware aus dem Auslang kann manchnmal in Deutschland verboten sein. (Bild: William Potter / Shutterstock)

Über 10 Millionen Produkte hat die Bundesnetzagentur im Jahr 2018 aus dem Verkehr gezogen, weil sie nicht den geltenden technischen Voraussetzungen in Deutschland entsprechen. Diese Geräte können beispielsweise elektromagnetische Unverträglichkeiten verursachen oder zu Funkstörungen führen, wenn sie etwa für die Bluetooth-Übertragung in Deutschland nicht vorgesehene Frequenzbereiche nutzen. Weitere 1,6 Millionen Produkte hat die Behörde darüber hinaus mit Vertriebsverboten oder Korrekturanforderungen an den Hersteller zurückgewiesen. So etwas kommt beispielsweise dann vor, wenn korrekte Papiere oder eine CE-Konformität fehlen oder diese abgelaufen sind.

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„Die rasant steigenden Zahlen zeigen, wie wichtig unsere Überwachung des Onlinehandels ist. Nur so können wir die Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam schützen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Immer mehr unsichere Produkte aus Fernost gelangen über das Internet auf den deutschen Markt. Wenn der Preis sehr niedrig ist, sollten Verbraucher zweimal hinschauen.“ Dass dem so ist, hat insbesondere auch mit der großen Zahl an nicht näher spezifizierter Noname-Ware aus China zu tun, die inzwischen vergleichsweise einfach über Portale wie Amazon Marketplace, Ebay oder Wish gehandelt werden kann. Insbesondere bei solchen Bestellungen sollten Verbraucher vorsichtig sein. Denn nicht nur die Bundesnetzagentur spricht gegenüber Händlern entsprechende Verbote aus, sondern auch der Zoll kann dank entsprechender Vorgaben und Konformitätslisten Waren einbehalten, die hierzulande nicht den geltenden Gesetzen entsprechen.

Bundesnetzagentur hat vor allem Händler im Visier

Dabei dürfte das Engagement der Bundesnetzagentur der sprichwörtliche Kampf gegen Windmühlen sein. Denn selbst für den versierten Experten ist es kaum zu erkennen, welche der sehr ähnlichen Produkte ein Problem darstellen. Ein niedriger Preis, eine fehlende Bedienungsanleitung können ein Hinweis auf mögliche Probleme sein, müssen es aber gerade bei Elektronikzubehör nicht sein. Im Jahr 2017 hatte die Behörde nur für rund 460.000 Geräte ein Verkaufsverbot verhängt, 2016 waren es nach Angaben einer Sprecherin knapp eine Million Verbote.

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Die Bundesnetzagentur hat daher vor allem Händler ins Visier genommen, die hohe Stückzahlen per Onlinehandel anboten. Unter den Geräten, über die ein Verkaufsverbot verhängt wurde, waren mehr als vier Millionen Bluetooth-Lautsprecher und fast 2,5 Millionen Smartwatches. Darüber hinaus wurde der Verkauf von mehr als 2,5 Millionen drahtlosen Kopfhörern untersagt, weil sie Störungen des Polizeifunks oder des Rettungsdienstfunks verursachen könnten. Die festgestellten Mängel reichten der Behörde zufolge von fehlenden Kennzeichnungen und Produktinformationen bis hin zu unzulässigen Frequenznutzungen oder zu hohen Sendeleistungen.

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Angesichts der geringeren Stückzahlen bedenklich: Beanstandet wurden mehr als eine halbe Million Mobilfunkgeräte sowie 123.000 ferngesteuerte Drohnen. Unangenehm kann das für Kunden werden, die ein solches Produkt beispielsweise bei einem China-Händler bestellt haben.

Der Zoll hat in Kooperation mit der Bundesnetzagentur im Jahr 2018 17.000 verdächtige Warensendungen mit 240.000 Produkten festgehalten – in 87 Prozent der Fälle erhielt der Kunde dann die Ware nicht. Auch wenn in solchen Fällen Kunden oft ihr Geld vom Händler oder Portal, über das gekauft wurde, zurückerstattet bekommen, ist das mit Aufwand und oftmals Diskussionen verbunden. Details zu den Zahlen und der Arbeit der Bundesnetzagentur finden sich im Internet.

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WD

Dafür interessiert sich Frau Merkel oder Herr Altmaier nicht, da dieses Land keinen Plan hat als nur Geld zu vebrennen und weiter Steuern zu erheben. Hauptsache man sagt alles muss ein freier Handel sein, gute Bedingungen gegenüber den deutschen Händler. Denn dieser hat keinen neuen Steuersatz wie die Chinesen auf Unternehmensgewinn in Höhe von 5% (bis ca. 145K USD) und 10% (bis 450K USD) bekommen – gültig seit dem 01.01.2019.

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