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Bundesnetzagentur zieht 23 Millionen Geräte wegen Sicherheitsmängeln aus dem Verkehr

Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr etwa zwei Millionen Produkte mehr beanstandet als im Vorjahr. Worauf die Behörden achten und was die Auswirkungen für die Besteller:innen sind.

2 Min. Lesezeit
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Der Zoll und die Bundesnetzagentur beanstanden Waren, die nicht für die Nutzung in Deutschland vorgesehen sind. (Foto: Dragon Images / Shutterstock)

Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr insgesamt 23 Millionen Produkte aus dem Verkehr gezogen, weil sie die deutschen technischen Anforderungen nicht erfüllten. Dabei reichte die Bandbreite von Funkkopfhörern, die den Polizei- oder Rettungsfunk störten, über ungenügende Messgeräte bis hin zu GPS-Devices und Drohnen, bei denen oftmals auch fehlende Prüfzeichen, insbesondere das CE-Zeichen, zum Aus führten. Interessant: Bei fast jedem dritten Produkt (7,7 Millionen Einzelgeräte) handelte es sich um einen Funkkopfhörer. Auch funkgesteuertes, nicht für den europäischen Markt zugelassenes Spielzeug sowie Devices mit nicht den deutschen Vorgaben entsprechenden Bluetooth- und WLAN-Funktionen wurde häufig beanstandet. Ferner erließ die Bundesnetzagentur Vertriebsverbote für Netzteile und LED-Leuchtmittel.

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Ein Großteil der Gerätschaften stammt aus der Private-Label-Produktion und wurde über nicht ausreichend regulierte E-Commerce-Plattformen vertrieben. Für den:die Empfänger:in ist das ärgerlich, denn er oder sie erhält die oft bereits bezahlte Ware nicht und muss sich mit dem:der Händler:in auseinandersetzen. Und noch schlimmer: Wenn eine solche Ware doch durchkommt, verwendet wird und hieraus ein Schaden (beispielsweise ein Brand) entsteht, versuchen Versicherungen oftmals, die Regulierung des Schadens abzuwenden.

2 Millionen mehr beanstandete Produkte als 2020

Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das rund zwei Millionen beanstandete Produkte mehr, wobei ein Großteil der Sperrungen über E-Commerce-Plattformen vertriebene Produkte betraf. Die online vertriebenen 1.936 beanstandeten Produkte betrafen nach Angaben der Behörde 21,4 Millionen Einzelgeräte. Interessant auch: Offenbar werden die Ermittler der Bundesnetzagentur vor allem auf Betreiben des Zolls tätig. Dieser meldete 6.500 verdächtige Warensendungen, in über 90 Prozent der Fälle erfolgte keine Freigabe, weil technische Vorgaben nicht erfüllt gewesen sein sollen.

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Für Verbraucher:innen ist es oftmals nicht leicht, solche unsicheren Produkte zu erkennen – denn bei weitem nicht immer sind solche unsicheren Produkte nur auf irgendwelchen obskuren Marktplätzen und China-Apps zu finden – und nicht immer fallen diese deutlich günstiger oder gar verdächtig billig aus. Und selbst das Lesen der Bewertungen hilft nicht immer weiter. Die Bundesnetzagentur gibt einige Tipps und erklärt, worauf die Verbraucherschützer achten. Generell kann Ärger entstehen, wenn der Händler keinen Ansprechpartner in Deutschland oder zumindest innerhalb der Europäischen Union aufführt – und in vielen Fällen sind gerade elektronische Geräte dann auch nicht für den EU-Betrieb vorgesehen oder zugelassen.

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