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Startup-Hilfen der Bundesregierung jetzt abrufbar

Anfang April hatte die Bundesregierung eine maßgeschneiderte Unterstützung für deutsche Startups in Höhe von zwei Milliarden Euro angekündigt. Jetzt steht das Programm und die Hilfen können abgerufen werden.

3 Min. Lesezeit
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(Foto: Shutterstock)

Der Beauftragte des Bundeswirtschaftsministeriums für die Digitale Wirtschaft und Startups, Thomas Jarzombek, meldete via Twitter Vollzug. Das Zwei-Milliarden-Maßnahmenpaket zur Unterstützung deutscher Startups in der Coronakrise steht. Die letzten Hürden wurden erfolgreich genommen.

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Das Maßnahmenpaket ist so konzipiert, dass es an den Großteil der deutschen Startups adressiert werden kann. Dabei wird, wie schon diskutiert worden war, einerseits auf der Ebene der Investoren, andererseits direkt bei den Startups und stets über Liquiditätshilfen eingegriffen.

Diese Liquiditätshilfen sollen einerseits effizient und unbürokratisch wirken können, andererseits aber den größtmöglichen Schutz gegen Missbrauch bieten. Um das zu erreichen, hat sich die Regierung für ein Zwei-Säulen-Modell mit parallelen Antragsbearbeitungen und Finanzierungsabwicklungen entschieden. Dieses Modell soll so weit wie möglich auf bestehende Strukturen aufsetzen. Dabei wurde vor allem aus Zeit-, aber auch aus Kostengründen der Aufbau einer zentralen Abwicklungsstelle vermieden. Die Anträge für die erste Säule können nun bei de KfW-Förderbank gestellt werden.

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2-Säulen-Modell soll Breitenwirkung zeigen

Die beiden Säulen unterteilen nach Startups, die bereits über Wagniskapital finanziert sind oder kurzfristig finanziert werden sollen (Säule eins) und solchen, bei denen das nicht der Fall ist, weil sie etwa von öffentlichen Programmen auf Bundes- oder Landesebene profitieren oder aus anderen Gründen keinen Zugang zu Säule eins haben können.

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Startups, die der Säule eins zugeordnet werden können, haben häufig keinen Zugang zu Fremdkapital. Sie finanzieren sich vorwiegend über private Wagniskapitalgeber und verfügen vielfach nicht über eine Hausbank, über die sie auf die Corona-Kredit-Programme der KfW zugreifen könnten. Alle anderen Startups und kleine Unternehmen betrachtet die Bundesregierung nach den Regularien der zweiten Säule des Schutzschirm-Modells.

Der Startup-Schutzschirm erfordert eine gänzlich andere Risikoprüfung als bei Rettungsprogrammen allgemein üblich. Das liegt vor allem daran, dass sich der Bund mittelbar an diesen Unternehmen beteiligen wird. Dadurch erscheint eine sorgfältige Abwägung hinsichtlich der einzusetzenden Steuergelder geboten.

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Säule 1: Corona-Matching-Fazilität (CMF)

Über die sogenannte Corona-Matching-Fazilität sollen Wagniskapital-Fonds zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit diese weiterhin in der Lage sind, Finanzierungsrunden von Startups mit ausreichenden Mitteln zu begleiten.

Die Fonds sollen die öffentlichen Mittel im Verhältnis von bis zu 70 zu 30 Prozent ergänzen können, solange sich weitere, nicht aus der CMF gespiegelte private Investoren an der jeweiligen Finanzierungsrunde beteiligen. Das bedeutet, die öffentliche Hand beteiligt sich am Investitionsbetrag mit 70 Prozent, der Fonds muss 30 Prozent selbst beisteuern. Die Investition erfolgt summarisch. So werden die öffentlichen Mittel zu den gleichen Konditionen wie die privaten Mittel investiert.

Um sicherzustellen, dass nicht Startups mit einem hohen Anteil an Investoren mit Zugang zur CMF überproportional von der Förderung profitieren, kann die Finanzierungsrunde insgesamt zu maximal 50 Prozent aus CMF-Mitteln bestückt werden. Die Abwicklung erfolgt über zwei Dachfonds in Kooperation zwischen der KfW-Tochter Capital und dem europäischen Investitionsfonds (EIF), die beide gute Verbindungen zu einer Vielzahl von VC-Fonds haben, die in Deutschland aktiv sind.

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Damit möglichst viele Startups erreicht werden, soll unter bestimmten Voraussetzungen auch der Weg über andere private und öffentliche Fonds, die sich nicht in diesen beiden Portfolien befinden, möglich sein.

Antragsberechtigt sind nicht die Startups selbst, sondern die VC-Fonds. Das können sowohl Fonds sein, in die bereits KfW Capital und EIF investiert sind, als auch „neue“ Fonds, die bisher noch keinen dieser beiden Kapitalgeber in ihrem Investorenkreis haben. CMF-Mittel werden nur Fonds erhalten, die einer eingehenden Prüfung durch den Fördermittelgeber standhalten.

Säule 2: Direkte Investitionen

Über die zweite Säule, die quasi einen Auffangschirm für jene darstellt, die von Säule eins nicht profitieren können, will die Bundesregierung Startups und kleine Mittelständler mit direkten Investitionen unterstützen. Dazu soll in enger Zusammenarbeit mit Landesgesellschaften Wagniskapital zur Verfügung gestellt werden.

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Die genaue Ausgestaltung ist hier noch unklar. Überlegt wird etwa, den Landesförderinstituten die Bundesmittel zur Verfügung zu stellen, damit diese dann über ihr Netzwerk die Mittel an Startups und kleine Mittelständler weiterreichen. Das könnte aufgrund der guten Einbindung der Landesförderinstitute in relevante Netzwerke, etwa mit regionalen Beteiligungsgesellschaften und öffentlichen Fonds oder Fintechs, eine Vorgehensweise sein, die sich beschleunigend auswirkt.

Das Risiko will sich die Bundesregierung mit der jeweils beteiligten Landesgesellschaft und etwaigen privaten Investoren teilen. Der beihilferechtliche Rahmen, den die EU-Kommission hier bis zum 31. Dezember 2020 geöffnet hat, würde einen Einstieg mit bis zu 800.000 Euro pro Fall erlauben.

Mitarbeit: Brian Rotter

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Patrick Krüger

Gerade den Startups mit wenig bis keinen Rücklagen sollte recht schnell geholfen werden. Wir würden gute Fachkräfte und die mühsam geschaffenen Innovationen im Land verlieren.

Es ist sicherlich ein schweres Unterfangen schnell und unbürokratisch die Mittel zur Verfügung zu stellen und dabei nicht den Betrügern zu leichtes Spiel zu bieten.

Antworten
dennis

Eine Frechheit und eine direkte Klatsche für alle anderen Betriebe. Der Mittelstand, der immer noch die meisten Arbeitsplätze in Deutschland stellt, dem wird nicht geholfen.

Start-Ups sind fast immer zum Scheitern verurteilt und man sieht ständig irgendwelche Insolvenzen. Das Geld ist weg und der Steuerzahle muss dafür aufkommen. Er hat nichts davon. Dann doch eher in den Mittelstand investieren, der sich etabliert hat und unsere Bürger einen Arbeitsplatz bietet.

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