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Bundesregierung will Carsharing attraktiver machen

Die Bundesregierung setzt sich für die Reduzierung des Individualverkehrs ein. Carsharing soll durch eine neue Gesetzgebung attraktiver gemacht werden.

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Carsharing. (Foto: dpa)

Carsharing: Dobrindt will reservierte Parkplätze, Parkgebührenbefreiung und mehr

Carsharing ist immer noch ein Nischengeschäft, auch wenn es in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München einen anderen Anschein erweckt. Geht es nach Verkehrsminister Alexander Dobrindt, soll der Carsharing-Markt in Zukunft wachsen. Ein dem Tagesspiegel vorliegender Entwurf eines Carsharing-Gesetzes sieht vor, entsprechende Fahrzeuge zu begünstigen.

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„Wir unterstützen diese neue Form der Mobilität mit einem eigenen Gesetz.“

Das Carsharing-Gesetz, das ursprünglich schon 2016 eingeführt werden sollte, jetzt aber 2017 kommen soll, beinhaltet unter anderem die Nutzung reservierter Parkplätze, die Befreiung von Parkgebühren und eine spezielle Kennzeichnung. Durch die Begünstigung der Carsharing-Angebote wolle man vor allem den Individualverkehr reduzieren und damit auch aktiv zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung beitragen. Einer Berechnung des Branchenverbands bcs zufolge könne ein Carsharing-Auto bis zu 15 Privatwagen ersetzen.

Carsharing-Sonderregelung könnte Anwohner verärgern

Die Parkplatz-Situation soll für Carsharing-Kunden entspannter werden. (Foto: Frederic Legrand - COMEO / Shutterstock.com)

Die Parkplatz-Situation soll für Carsharing-Kunden entspannter werden. (Foto: Frederic Legrand – COMEO / Shutterstock.com)

Durch die Sonderregelung, die von den jeweiligen Kommunen durchgewunken werden muss, könnte es zu Verärgerung von Anwohnern mit eigenen Autos kommen, denn Parkplätze sind in Großstädten ein rares Gut. Kostenlos werden die Sonderparkplätze aber nicht bereitgestellt: Laut Gesetzentwurf sollen sie zunächst für einen befristeten Zeitraum von fünf Jahren vergeben werden. Pro Fahrzeug, so der Tagesspiegel, soll eine Plakette mit 30,70 Euro zu Buche schlagen, ein Stellplatz soll 80 Euro pro Monat kosten.

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Für stationsgebundene Carsharing-Anbieter wie Cambio, Flinkster und Stadtmobil sind feste Stellplätze wichtig. Für DriveNow und Car2Go, deren Fahrzeuge man überall im Geschäftsgebiet abstellen kann, verhält es sich ein wenig anders. Aber auch diesen beiden Anbietern käme die neue Regelung zugute, denn auch wenn der Kunde es nicht mitbekommt, zahlen DriveNow und Car2Go in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung wie alle anderen Verkehrsteilnehmer Parkgebühren von ein bis drei Euro pro Stunde.

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phil

Ist es so schwer, die Namen der Anbieter „Drive Now“ und „car2go“ richtig zu schreiben?!

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