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Dieser CEO will sich Urheberrecht an seinem eigenen KI-Ebenbild sichern

Die Firma Metaphysic erstellt mit KI-Support und offizieller Erlaubnis sogenannte Deep Fakes, etwa für Filme. Der CEO des Unternehmens, Tom Graham, will sich jetzt das Urheberrecht an seinem eigenen KI-Ebenbild sichern – und damit Geschichte schreiben.

2 Min.
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KI-Konterfei des Metaphysic-CEO Tom Graham. (Screenshot: Metaphysic, t3n)

Metaphysic gilt als Marktführer, wenn es um die Erstellung von Videoinhalten per KI für Filme, Marketing und das Metaverse geht. Schlagzeilen machte das Unternehmen etwa schon 2021 mit Deep Fakes von Tom Cruise, die bei Tiktok viral gingen.

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KI-Urheberrecht: Graham will Geschichte schreiben

Jetzt will Metaphysic-CEO Tom Graham erneut Schlagzeilen schreiben – oder besser: gleich „Geschichte“, wie es in einer Mitteilung heißt. Denn Graham hat als erster Mensch einen Antrag beim US-Copyright-Office eingereicht, mit dem er sich das Urheberrecht an seinem KI-Ebenbild sichern will.

Klingt erst einmal wenig spannend, hat aber einen ernsten Hintergrund, wie Graham erläutert. Dahinter steckt die Idee, in Zeiten von durch generative KI erstellten fotorealistischen Inhalten das Recht an der eigenen Identität, der Privatsphäre oder den biometrischen Daten zu wahren.

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Recht an Privatsphäre und biometrischen Daten

Graham setzt darauf, dass die Registrierung des Urheberrechts an seinem KI-Konterfei es ihm künftig ermöglicht, gegen nicht autorisierte KI-Ebenbilder seiner Person vorzugehen. Dieses Recht sollte in der Zukunft jedem Menschen zustehen.

Für die Erstellung seines KI-Ebenbilds nahm Graham per Smartphone ein dreiminütiges Video von sich auf. Darin wurden neben seinem Abbild auch seine Stimme und weitere biometrische Daten erfasst.

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Mit dem Videomaterial erstellten die Metaphysic-KI-Tools einen KI-Avatar Grahams. Das Output der KI wurde wiederum mit dem zugrundeliegenden Video vermischt, um die KI-Version Grahams noch realistischer wirken zu lassen.

Schützt das Urheberrecht KI-generierte Inhalte?

Ob das US-amerikanische Urheberrecht tatsächlich auch KI-generierte Inhalte als schützenswert ansieht, muss allerdings erst geklärt werden. Ebenfalls unklar ist, wie sich die Gesetze in Zukunft entwickeln.

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Und was ist, wenn sich Graham äußerlich verändert? Der Metaphysic-Chef sieht sich in diesem Punkt im Recht, wie Venturebeat schreibt. Denn in der KI-Version sei sein Wesen eingefangen und genügend seiner biometrischen Daten enthalten.

Dall-E malt unsere Headlines Quelle: DALL·E

Vielleicht schafft es die Aktion zumindest, eine ernsthafte Diskussion über die Wahrung von Privatsphäre und individuellen Rechten vor dem Hintergrund voranschreitender KI-Technologien in Gang zu setzen.

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