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Analyse

Click & Meet: Eine Rechnung, die für den Handel kaum aufgehen kann

Einkaufen mit Voranmeldung – das erfordert für viele Kunden ein Umdenken und kann sich für Händler unterm Strich kaum lohnen. Und schon verbietet das erste Gericht Click & Meet mit einem Gerichtsurteil.

3 Min.
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Click & Meet: Verkauf mit angezogener Handbremse. (Foto: Andrey_Popov / Shutterstock)

Seit einigen Tagen sind die Geschäfte wieder offen – mehr oder weniger zumindest. Denn die Bundesregierung und die Landesregierungen haben sich für das Gros der Handelssegmente in den Städten auf eine Lösung namens Click & Meet verständigt: Pro 40 Quadratmeter Ladenfläche erhält nur ein Kunde mit einer Begleitperson aus demselben Haushalt Zutritt zum Geschäft – und das nur nach vorheriger Anmeldung. Die Terminvergabe erfolgt bei manchen Läden online, bei anderen wiederum per Telefon – eine wenig komfortable Lösung für den Einkauf und eine, die für viele Situationen kaum praktikabel ist. Noch experimentieren die Händler mit der vorgegebenen Zeit, noch überlegen sie sich, wie sie die No-Show-Rate möglichst weit reduzieren.

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Auch der deutsche Einzelhandelsverband (HDE) sieht all das naturgemäß kritisch: Zwar wollen laut einer Umfrage unter 1.100 Händlern immerhin 91 Prozent ihre Chance nutzen und den Kunden dies anbieten, doch steht für viele der Aufwand nicht in sinnvollem Verhältnis zum Nutzen. Daher sehen immerhin 37 Prozent der Händler die Idee des Termineinkaufs negativ oder sehr negativ – der Umsatzeffekt sei kaum oder gar nicht vorhanden. Dass viele Händler sich dennoch dafür entschieden haben, hat einerseits damit zu tun, dass in vielen Geschäften ohnehin schon Click & Collect angeboten wird, sodass ein Teil der Belegschaft ohnehin da ist. Zum anderen kommt hinzu, dass die Einbußen des Handels viele Geschäftsleute regelrecht dazu zwingen. In einer aktuellen HDE-Umfrage zur Lage der Unternehmen in der vergangenen Woche gab knapp die Hälfte der Innenstadthändler an, ohne weitere Hilfszahlungen in diesem Jahr Insolvenz anmelden zu müssen.

Click & Meet klappt nicht für jedes Produkt

Doch für die Händler ist das Click-&-Meet-Konzept, je nach Warengruppe, ziemlich schwierig umzusetzen. Während vor allem in den Bereichen wie Bekleidung und Schuhe derartige Voranmeldungen offenbar ganz gut funktionieren, berichtet ein Geschäftsführer aus dem Möbelumfeld, dass das für höherpreisige Waren, die man nicht „nur mal eben anschaut“, deutlich schwieriger sei. Andererseits habe aber gerade bei einfacher darzustellenden Waren das Internet vieles aufgefangen und die Kunden kämen inzwischen meist auch deutlich besser vorbereitet in den Laden.

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Doch gerade bei kleineren Geschäftsräumen ist es ein Problem, wenn jeweils nur einige wenige Kunden im Laden sein dürfen – dann stimmt zwar die Beratung, nicht aber das Verhältnis zwischen Beratern und Kunden aus Sicht der Händler. Rein rechnerisch sei das alles ein Wahnsinn, erklärt ein Verkäufer hinter vorgehaltener Hand, doch die Alternative, zu schließen, sei angesichts der aktuellen Umsatzlage keine wirkliche.

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Händler, die bereits auf Click & Collect setzen oder – noch besser – einen eigenen Webshop betreiben, haben hier klare Vorteile, weil die Vernetzung möglich wird und der Kunde möglicherweise damit einfach einen Schritt weiter geht als bei Click & Collect. Immerhin kann er sich ein paar Varianten ansehen, ohne diese gleich zu kaufen – aktuell einer der wenigen Vorteile gegenüber dem Onlinehandel. Insgesamt, das haben die Gespräche mit Geschäftsleuten gezeigt, bleibt Improvisieren die wichtigste Devise.

Gericht kippt Click & Meet im Saarland

Unterdessen gibt es schon wieder die ersten Änderungen an der Click-&-Meet-Regelung: Im Saarland, das erst kürzlich mit einem wenig durchdachten und kaum zielführenden Vorstoß zum Verbot von Werbeflyern für bestimmte Warengruppen von sich reden machte, hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Saarbrücken entschieden, dass die entsprechende Verordnung der Landesregierung außer Kraft gesetzt wird. Die nämlich, so urteilten die Richter, widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz und sei auch in der Pandemie nicht verhältnismäßig. Selbiges Gericht hatte schon während des zweiten Lockdowns einige Sonderregelungen gerichtlich unterbunden, etwa die Schließung von Tätowier- und Piercing-Studios.

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Dein t3n-Team

Titus von Unhold

„In einer aktuellen HDE-Umfrage zur Lage der Unternehmen in der vergangenen Woche gab knapp die Hälfte der Innenstadthändler an, ohne weitere Hilfszahlungen in diesem Jahr Insolvenz anmelden zu müssen.“

Es fehlt die Informationen wie viele diser Händler denn auch einen Onlineshop haben oder bei Amazon und Ebay mit ihren Angeboten gelistet sind…

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