Corona: Apotheken können weiterhin keine Impfzertifikate ausstellen

Nach und nach sollten die Apotheken wieder den Zugang zum Zertifikatsdienst des Portals des Apothekerverbands DAV bekommen, das kündigte das Bundesgesundheitsministerium letzte Woche an. Ab Montag sollten sie wieder digitale Impfausweise ausstellen. Der Verband hatte die Zugänge gekappt, nachdem eine kritische Sicherheitslücke bekannt geworden war. Er verkündete anschließend, das Portal werde diese Woche wieder ans Netz gehen – doch bisher: Fehlanzeige.
Der holprige Start der digitalen Impfzertifikate fand ein jähes Ende, nachdem in zwielichtigen Messenger-Gruppen falsche Zertifikate für 140 Euro angeboten worden waren. Fachleute hatten sich in der Folge daran gemacht, herauszufinden, ob die Digital-Dokumente leicht zu fälschen waren. Die Sicherheitsexperten Martin Tschirsich und André Zilch erstellten bewusst plumpe Fälschungen und versuchten sich Gast-Zugänge zum Server zu erschleichen. Das gelang erstaunlich einfach. „Das hätte jeder Siebtklässler hinbekommen“, erklärten die beiden Männer dem Handelsblatt. Sie zeigten sich erstaunt darüber, dass es keine Adressprüfung gegeben hatte und sie mit einer Telematik-ID aus „beliebigen Ziffern“ die Ersteinrichtung ihrer Fantasieapotheke absolvieren konnten. Der DAV hingegen sprach von „professionell gefälschten Dokumenten“, nahm die Server jedoch trotzdem ohne Vorwarnung vom Netz.
Die Öffentlichkeit wunderte sich über die harten Konsequenzen des Verbands. Da die Sicherheitslücke nur beim Einrichten eines Gastzugangs für Nicht-Mitglieder auftrat, hätten die 17.430 DAV-Mitglieder weiterhin Zugriff haben können. Schon einen Tag später glätteten sich die Wogen, da Bundesgesundheitsministerium und Apothekerverband eine baldige Öffnung ankündigten. Sie sollte ab dieser Woche „schrittweise“ und auf Antrag erfolgen. Stattdessen veröffentlichte der DAV am Mittwoch eine Stellungnahme, in der es heißt: „Erste Tests seien in Vorbereitung“. Apothekeninhaber:innen müssten „nichts weiter tun“ und würden im DAV-Portal „zu gegebener Zeit alle weiteren notwendigen Informationen zur Wiederanbindung“ erhalten.
Wer eine Impfung in einem der Impfzentren erhalten hat, kann sich in der Regel dort einen digitalen Nachweis ausstellen lassen. Einige bieten auf ihren Websites den direkten Download des Zertifikats an. Die Zentren sind direkt an die Zertifikatsserver des RKI angeschlossen und daher nicht auf das DAV-Portal angewiesen. Das gilt auch für die zweite Alternative: die Arztpraxen. Auch dort kann man sich nach einem digitalen Impfnachweis erkundigen. Dabei bietet sich in erster Linie diejenige Praxis an, in der man geimpft worden ist. Sollte die Impfstelle keinen Digital-Nachweis ausstellen können, bleibt einem nur – wie den Apothekenbetreiber:innen – „nichts weiter zu tun“ und auf die Wiederanbindung der Apotheken zu warten. Im schlimmsten Fall nimmt man das gelbe Papierdokument eben mit in den Urlaub.
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