Corona-Impfstoffe: Europäische Arzneimittelagentur EMA gehackt
Die europäische Arzneimittelagentur (EMA, European Medicines Agency) wurde nach eigener Aussage Opfer eines Hackerangriffs. Die Angreifer hatten es dabei offenbar auf Daten zum Covid-19-Impfstoff BNT162b2 der Firmen Biontech und Pfizer abgesehen.
Viel bekannt ist über den Angriff bislang nicht. Weder sind technischen Details darüber bekannt, wie der Angriff erfolgte, noch ist etwas über den beziehungsweise die Angreifer bekannt. Die EMA selbst schreibt bisher nur, dass sie den Angriff untersucht und dabei mit Ermittlungsbehörden zusammenarbeitet. Eine E-Mail von Golem.de mit verschiedenen Fragen beantwortete die EMA nur mit einem Verweis auf ihr öffentliches Statement.
Biontech: Zeitplan nicht in Gefahr
In einem Statement der Firma Biontech heißt es, dass es nach Kenntnis der Firma keine Zugriffe auf Daten gab, die die Identifizierung von Studienteilnehmern ermöglichen. Auch betont Biontech, dass die EMA zugesagt habe, dass der Vorfall keinen Einfluss auf den Zeitplan bei der Genehmigung des Impfstoffs haben wird.
Weder die EMA noch Biontech sagen bisher Genaueres darüber, auf welche Daten hier zugegriffen wurde. Generell ist es so, dass die Arzneimittelbehörde die Daten aus medizinischen Studien veröffentlicht, inklusive der ausführlichen Studienprotokolle. Wissenschaftler, die auf derartige Daten Zugriff bekommen, können sich hierfür bei einem Webportal der EMA anmelden.
Studiendaten sollen sowieso veröffentlicht werden
Aus einer Website der EMA speziell zu Covid-19 geht hervor, dass diese Studiendaten veröffentlicht werden sollen, nachdem ein Produkt eine Marktzulassung erhält.
Generell werden derartige Daten vor der Veröffentlichung anonymisiert, die EMA betont auf ihrer Website explizit, dass sie Studiendaten nicht als vertrauliche Informationen von Firmen betrachtet. Nur in Ausnahmefällen könnten Teile geschwärzt werden, das muss aber im Einzelfall begründet werden. Pharmafirmen hatten in der Vergangenheit teilweise versucht, die Veröffentlichung von Studiendaten mit der Begründung zu verhindern, dass es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt.
Autor des Artikels ist Hanno Böck.
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