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Coronavirus: Robert-Koch-Institut überlegt Handytracking zum Aufspüren von Infizierten

Bei der Bekämpfung der weiteren Coronavirus-Ausbreitung denkt das Robert-Koch-Institut über ungewöhnliche Maßnahmen nach – per Handytracking will man potenziell infizierte Personen finden.

2 Min.
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Handytracking gegen Coronavirus. (Foto: Shutterstock)

Bisher sind zeitintensive Gespräche und Suchaktionen notwendig, um die Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus Infizierten aufzuspüren. Das, so heißt es in Wissenschaftskreisen, könne Zeit für möglicherweise lebenswichtige Behandlungen kosten – und die Ausbreitung vorantreiben. Das Robert-Koch-Institut (RKI) will jetzt offenbar andere Wege gehen, um die Virus-Verbreitung zu verlangsamen. Über sogenanntes Handytracking, in dem Fall das Auslesen von Bewegungsdaten aus Smartphones sollen Kontaktpersonen viel schneller ausfindig gemacht werden können.

RKI-Überlegungen zu Handytracking wegen Coronavirus

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RKI-Präsident Lothar Wieler zufolge wisse man, dass das technisch möglich sei, wie der Tagesspiegel schreibt. In den vergangenen Tagen habe ein RKI-Team gemeinsam mit Mitarbeitern anderer Institutionen eine entsprechende Skizze erstellt. Dabei soll es sich laut Wieler aber lediglich um „erste Überlegungen“ handeln. Dem RKI-Präsident nach sei das Ganze nur möglich, wenn jeder einzelne seine Daten für einen entsprechenden Zweck auch freiwillig hergeben würde. Derzeit werde besprochen, ob das für die Gemeinschaft akzeptabel sei.

Datenschutzexperten und Mobilfunkanbieter sehen für ein solches Handytracking aber derzeit keine praktikable Lösung. Aufgrund der hohen Datenschutzvorschriften ist es etwa für die Telekom – laut einer Sprecherin des Konzerns – gar nicht möglich, die Bewegung einzelner Kunden zurückzuverfolgen. Die Daten der Mobilfunkkunden liegen dem Unternehmen nach eigenen Angaben nur anonymisiert vor. Personenbezogene Daten würden nur auf richterliche Anordnung an Ermittlungsbehörden herausgegeben.

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Datenschutz macht Handytracking schwierig

Datenschützer sehen nicht zuletzt in der DSGVO ein Hemmnis für das vom RKI überlegte Handytracking. Neben der expliziten Einwilligung der Betroffenen müsste zudem die Voraussetzung erfüllt sein, mit der Verarbeitung der Daten lebenswichtige Interessen zu schützen. Ob das zum aktuellen Zeitpunkt so ist, ist fraglich. Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sieht zumindest auf den ersten Blick keine spezifische Rechtsgrundlage für die Erhebung von Bewegungsdaten.

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Und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, sagte dem Tagesspiegel, dass „ein staatlich erzwungener Zugriff auf die Handydaten von Infizierten … hier rechtlich gesehen mehr als problematisch“ sei. Auch Kelber hob hervor, dass die Zustimmung der Betroffenen unabdingbar wäre. Man müsste sie über „den Zweck der Erhebung, die Nutzung der Daten und die Speicherdauer“ informieren, so der Datenschützer.

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