Anzeige
Anzeige
News

Cyberbunker: Heute beginnt der Prozess um 249.000 Darknet-Straftaten

Am Landgericht Trier beginnt der Prozess gegen die Betreiber des als Cyberbunker bekannten Rechenzentrums in Traben-Trarbach, das über Jahre hinweg die Infrastruktur für das Darknet bereitstellte.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Ein Rechenzentrum in einem ehemaligen Bundeswehrbunker war Schauplatz von mindestens 249.000 Cyber-Straftaten. Doch was wussten die Betreiber? (Symbolfoto: Shutterstock)

Das Landgericht Trier verhandelt ab heute in einem Prozess, der das Zeug zu einer filmreifen Geschichte hat: Das Gericht hat über das Strafmaß in einem Fall zu befinden, in dem der Betreiber eines Rechenzentrums über Jahre hinweg Kriminellen die nötige Netzinfrastruktur bereitgestellt haben soll.

Anzeige
Anzeige

Schlagzeilen machte die „Cyberbunker“ genannte Bunkeranlage auf einem Hügel im rheinland-pfälzischen Traben-Trarbach bereits reichlich. Ein niederländischer Geschäftsmann soll hier der Anklage zufolge mit sieben Mitarbeitern (einige davon sind Familienmitglieder) über Jahre hinweg die Infrastruktur für zahlreiche Darknet-Aktivitäten betrieben haben. In den vier unterirdischen Stockwerken des ehemaligen Bundeswehrbunkers sollen hier unter anderem Drogengeschäfte abgewickelt worden sein (Plattformen „Cannabis Road“ und „Wallstreet Market“) sowie Geschäfte mit gefälschten Ausweisen und Falschgeld („Fraudsters“).

Das Geschäftsmodell dahinter soll vor allem darin bestanden haben, keine Fragen zu stellen und als sogenannter „Bulletproof-Hosting“-Partner zu fungieren. Alle Daten dürften zwar verschlüsselt gewesen sein, entsprechende Spuren hat das Unternehmen aber dennoch hinterlassen. Seit 2015 sollen die Täter im Visier der Ermittlungsbehörden gestanden haben. Der nicht nur für das Städtchen Traben-Trarbach spektakuläre Zugriff erfolgte im September 2019 mit Hunderten Beamten, der GSG9 und Unterstützung durch Hubschrauber.

Anzeige
Anzeige

Anzeige
Anzeige

Cyberbunker-Prozess: Digitale Indizien werden zählen

Auch der Prozess am Landgericht Trier ist alles andere als trivial: Es geht für die acht Angeklagten laut Staatsanwaltschaft um mindestens 249.000 Straftaten, die über die IT-Infrastruktur des  Bunkers abgewickelt worden sein sollen. Da die Straftaten an sich offenbar unstrittig sein sollen, geht es vor allem darum, die Verantwortung und Beteiligung der Angeklagten zu klären. Haben diese daran mitgewirkt, die Straftaten geduldet oder nichts dagegen unternommen? Die Antwort auf diese Frage dürfte entscheidend für das zu erwartende Strafmaß sein.

Die Süddeutsche Zeitung zitiert den zuständigen Oberstaatsanwalt Jörg Angerer: „Der Knackpunkt ist das Providerprivileg. Der Provider muss nicht prüfen, was auf seiner Plattform passiert, das kann er oft gar nicht. Nur wenn er Kenntnis von kriminellen Geschäften hat, muss er aktiv werden.“ Ob der Vergleich mit einem Bürogebäude, in dem der Vermieter ja auch nichts über die möglicherweise unlauteren Geschäfte seiner Mieter weiß, stichhaltig ist und das Gericht überzeugt, bleibt abzuwarten. Leicht wird die Argumentation jedenfalls für beide Seiten nicht. Es geht in diesem Fall erstmals in Deutschland darum, einem Unternehmen die Beihilfe zu Cyber-Straftaten in diesem großen Umfang nachzuweisen – ob das wirklich gelingt, ist offen.

Anzeige
Anzeige

Da die Angeklagten zumindest bislang kaum Aussagen gemacht haben, dürfte sich die Beweisführung vor allem auf die digitalen Spuren verlegen, die sie hinterlassen haben. Was immer noch unklar ist, ist die Frage, warum gerade in Deutschland ein solches Unternehmen gegründet wurde, wo es in anderen Teilen der Welt sicherlich weniger rigide Ermittlungsbehörden gegeben hätte. Offenbar ging man dabei von der physischen Uneinnehmbarkeit des Bunkers aus – zumindest in diesem Punkt haben sich die Betreiber geirrt.

Der Prozess wird voraussichtlich mindestens bis Ende 2021 dauern.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Ein Kommentar
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Peter

Der Betreiber hat jahrelang damit angegeben, dass die Polizei niemals durch seine zwei Meter dicke Stahlbetontür kommen würde. Für mich war der Cyber-Bunker eigentlich mein Fluchtort für den Weltuntergang gewesen. Ohne Cyber-Bunker muss der Weltuntergang jetzt leider ausfallen.

Spaß beiseite, viel Erfolg den Betreibern. Don’t shoot the messenger.

Antworten

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige