Anzeige
Anzeige
News

Cybertruck: Tesla erhebt keine Geldstrafe mehr beim Weiterverkauf

Mit einer Klausel im Kaufvertrag wollte Tesla unter Androhung hoher Geldstrafen verhindern, dass Käufer:innen ihren Cybertruck schnell weiterverkaufen. Jetzt ist das Verbot vom Tisch – mal wieder.

Von Ann-Catherin Karg
1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Tesla hat eine bestimmte Klausel aus den Kaufverträgen von Cybertrucks entfernt, die den Handel mit Gebrauchtwagen verändert. (Foto: wedmoments.stock/Shutterstock)

Laut der US-Nachrichtenplattform Teslarati hat sich Tesla von der Idee verabschiedet, Käufer:innen zu belangen, die ihren Cybertruck bereits nach kurzer Zeit weiterverkaufen. Bisher hatte eine Klausel im Kaufvertrag vorgesehen, dass in solchen Fällen eine Geldstrafe von 50.000 US-Dollar fällig wird.

Anzeige
Anzeige

Darüber hinaus sollten Personen, die gegen den Kaufvertrag verstoßen haben, künftig vom Kauf auch anderer Tesla-Modelle ausgeschlossen werden können. Tatsächlich sollten diese Strafen auch dann gelten, wenn aufseiten von Tesla lediglich ein „begründeter Verdacht“ bestand, dass Käufer:innen einen Weiterverkauf planten.

Cybertrucks sind mehr so exklusiv wie früher

Tesla wollte sich damit ein Vorkaufsrecht für alle Cybertrucks sichern, deren Kauf höchstens ein Jahr zurücklag. Über die spezielle Klausel war schon öfter berichtet worden, nachdem sie im November 2023 zunächst in den Kaufvertrag eingefügt worden war, kurz darauf wieder entfernt und dann wieder eingefügt.

Anzeige
Anzeige

Teslarati führt Teslas Umdenken darauf zurück, dass sich die Verkaufsmodalitäten des Cybertrucks der Foundation Series geändert haben. Anders als zuvor müssen potenzielle Käufer:innen das Fahrzeug nicht mehr gegen eine Gebühr reservieren, sondern können es inzwischen einfach über einen Online-Konfigurator bestellen.

Während Käufer:innen mit Reservierung früher jahrelang auf eine Bestätigung warten mussten, ist jetzt die Auslieferung im großen Stil angelaufen. Und auch bei den Preisen gibt es große Veränderungen.

Anzeige
Anzeige

Das geplante günstigste Basis-Modell hat Tesla mittlerweile komplett gestrichen. Wer jetzt einen Cybertruck kaufen möchte, muss für das Modell Cybertruck AWD umgerechnet 91.600 Euro bezahlen.

Das Cyberbeast ist noch einmal teurer und liegt bei umgerechnet 110.000 Euro. Vor diesem Hintergrund ist die Preisentwicklung von gebrauchten Cybertrucks, die jetzt ohne Beschränkung weiterverkauft werden können, natürlich spannend. Trotz der Wiederverkaufsklausel sollen bisher rund fünf Prozent aller Besitzer:innen ihr Fahrzeug kurz nach dem Kauf weiterverkauft haben.

Cybertruck: Teslas futuristischer E-Pickup

Cybertruck: Teslas futuristischer E‑Pick-up in Bildern Quelle:
Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige