Cybertruck: Tesla erhebt keine Geldstrafe mehr beim Weiterverkauf

Tesla hat eine bestimmte Klausel aus den Kaufverträgen von Cybertrucks entfernt, die den Handel mit Gebrauchtwagen verändert. (Foto: wedmoments.stock/Shutterstock)
Laut der US-Nachrichtenplattform Teslarati hat sich Tesla von der Idee verabschiedet, Käufer:innen zu belangen, die ihren Cybertruck bereits nach kurzer Zeit weiterverkaufen. Bisher hatte eine Klausel im Kaufvertrag vorgesehen, dass in solchen Fällen eine Geldstrafe von 50.000 US-Dollar fällig wird.
Darüber hinaus sollten Personen, die gegen den Kaufvertrag verstoßen haben, künftig vom Kauf auch anderer Tesla-Modelle ausgeschlossen werden können. Tatsächlich sollten diese Strafen auch dann gelten, wenn aufseiten von Tesla lediglich ein „begründeter Verdacht“ bestand, dass Käufer:innen einen Weiterverkauf planten.
Cybertrucks sind mehr so exklusiv wie früher
Tesla wollte sich damit ein Vorkaufsrecht für alle Cybertrucks sichern, deren Kauf höchstens ein Jahr zurücklag. Über die spezielle Klausel war schon öfter berichtet worden, nachdem sie im November 2023 zunächst in den Kaufvertrag eingefügt worden war, kurz darauf wieder entfernt und dann wieder eingefügt.
Teslarati führt Teslas Umdenken darauf zurück, dass sich die Verkaufsmodalitäten des Cybertrucks der Foundation Series geändert haben. Anders als zuvor müssen potenzielle Käufer:innen das Fahrzeug nicht mehr gegen eine Gebühr reservieren, sondern können es inzwischen einfach über einen Online-Konfigurator bestellen.
Während Käufer:innen mit Reservierung früher jahrelang auf eine Bestätigung warten mussten, ist jetzt die Auslieferung im großen Stil angelaufen. Und auch bei den Preisen gibt es große Veränderungen.
Das geplante günstigste Basis-Modell hat Tesla mittlerweile komplett gestrichen. Wer jetzt einen Cybertruck kaufen möchte, muss für das Modell Cybertruck AWD umgerechnet 91.600 Euro bezahlen.
Das Cyberbeast ist noch einmal teurer und liegt bei umgerechnet 110.000 Euro. Vor diesem Hintergrund ist die Preisentwicklung von gebrauchten Cybertrucks, die jetzt ohne Beschränkung weiterverkauft werden können, natürlich spannend. Trotz der Wiederverkaufsklausel sollen bisher rund fünf Prozent aller Besitzer:innen ihr Fahrzeug kurz nach dem Kauf weiterverkauft haben.