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Das Recht auf Vergessenwerden betrifft auch KI-Modelle

Das Recht auf Vergessenwerden gilt nicht nur für Google, sondern auch für KI-Anwendungen. Aufgrund ihrer gänzlich anderen Funktionsweise führt das zu gewissen Herausforderungen.

2 Min. Lesezeit
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Das Recht auf Vergessenwerden betrifft nicht nur Suchmaschinen. (Foto: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand)

Mit dem Recht auf Vergessenwerden soll in der EU sichergestellt werden, dass negative Beiträge über Personen nicht für immer abrufbar bleiben. Derlei Einträge aus Suchmaschinen wie Google oder Bing zu entfernen, ist aus technischer Sicht trivial. Allerdings gelten die Vorgaben auch für große Sprachmodelle wie ChatGPT – und hier wird eine Einhaltung des Gesetzes ungleich schwieriger.

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Kim Rixecker

Kim Rixecker betreut bei t3n das Ressort Software & Infrastruktur. Darüber hinaus kümmert er sich einmal wöchentlich als Chef vom Dienst um die Planung und Koordinierung der Online-Inhalte auf t3n.

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