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Datenaustausch mit Facebook: Whatsapp erzwingt neue AGB

Seit Wochen wurde über eine bevorstehende AGB-Änderung spekuliert. Nun steht es fest: Whatsapp macht den Datenaustausch mit Facebook verpflichtend. Wer nicht einverstanden ist, muss gehen.

2 Min.
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Bald alles eins? Facebook, Whatsapp, Messenger und Instagram. (Foto: Wachiwit / Shutterstock)

Seit Mittwoch sendet Whatsapp sogenannte In-App-Benachrichtigungen aus, die Nutzerinnen und Nutzer über bevorstehende AGB-Änderungen informieren. Dabei haben die Empfänger der Benachrichtigung die Möglichkeit, die Änderungen sofort zu akzeptieren oder diese Zustimmung auf später zu verschieben.

Diese In-App-Benachrichtigungen erhalten US-Nutzer derzeit. (Screenshot: XDA / t3n)

Friss oder stirb: Whatsapp ist nicht länger „kostenlos“

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Mit Wirkung vom 8. Februar 2020 treten die neuen Regelungen indes auch für jene in Kraft, die bis dahin nicht zugestimmt haben. Das bedeutet, dass sie dann entweder am 8. zustimmen oder die Nutzung der App einstellen müssen. Whatsapp meint es ernst.

Dabei besteht die Änderung der AGB im Wesentlichen in der Regelung der Kooperation zwischen Whatsapp und Facebook, die nun verpflichtend festgeschrieben wird. Und die gestaltet sich ziemlich weitgehend, wie aus der entsprechenden Sektion der neuen AGB ersichtlich ist.

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Vereinfacht ausgedrückt darf Whatsapp damit künftig im Grunde alle Daten an Facebook übermitteln. Anders lässt sich die Allgemeinklausel „Wir können mithilfe der von ihnen erhaltenen Informationen (…) unsere Dienste (…) betreiben, bereitstellen, verbessern, verstehen, individualisieren, unterstützen und vermarkten“ nicht verstehen. Das Recht räumt sich der Betreiber übrigens für alle zu Facebook gehörenden Unternehmen ein.

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Dieser Passus ist nicht neu. Bislang bestand jedoch die Möglichkeit, dem Teilen der eigenen Account-Informationen mit Facebook zu widersprechen. Diese Möglichkeit entfällt jetzt.

Da zu den konkreteren Anwendungsfällen der neuen AGB auch das „Bekämpfen von Spam, Bedrohungen, Missbrauch und Rechteverletzungen“ gehört, stellt sich die Frage nach der Zukunft der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Im harmlosesten Fall blendet euch Whatsapp kontextbezogen Vorschläge ein: „Du hast gerade mit Omma Herta Rezepte getauscht, schau doch mal bei chefkoch.de vorbei!“. Das ließe sich gut monetarisieren.

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Deshalb erlaubt sich Whatsapp „das Abgeben von Empfehlungen für dich (z. B. Freundesvorschläge oder Gruppen oder interessante Inhalte), Personalisierungsfunktionen und Inhalte, Unterstützen beim Abschluss von Käufen und Transaktionen und das Anzeigen von relevanten Angeboten und Werbeanzeigen“.

Perspektivisch will Whatsapp weitere Dienste entwickeln, etwa eine Bezahlfunktion unter Verwendung von Facebook Pay sowie die Möglichkeit, dienstübergreifend zu chatten, etwa mit Instagram- oder Facebook-Nutzern. Diese Erlaubnis holt sich Whatsapp mit dem neuen AGB-Update erstmals explizit von euch.

4 Wochen bleiben, um intensiv Alternativen zu prüfen

In den kommenden vier Wochen sollten Nutzerinnen und Nutzer auf der Suche nach Alternativen genau hinsehen und dabei auch Signal nicht aus den Augen verlieren. Außerdem haben wir für euch weitere Alternativen zu Whatsapp zusammengestellt.

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Wer bisher schon nicht der Datenübermittlung an Facebook widersprochen hatte, wird möglicherweise kein Problem mit der nun verpflichtenden Regelung haben. Direkte Auswirkungen hat die Änderung zunächst nur für jene, die widersprochen hatten. Wie Whatsapp die neu gewonnene Freiheit nutzt, bleibt abzuwarten.

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4 Kommentare
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Dein t3n-Team

Bernhard Stegen

„Vereinfacht ausgedrückt darf Whatsapp damit künftig im Grunde alle Daten an Facebook übermitteln. Anders lässt sich die Allgemeinklausel „Wir können mithilfe der von ihnen erhaltenen Informationen (…) unsere Dienste (…) betreiben, bereitstellen, verbessern, verstehen, individualisieren, unterstützen und vermarkten“ nicht verstehen. Das Recht räumt sich der Betreiber übrigens für alle zu Facebook gehörenden Unternehmen ein.“

Das bringts auf den Punkt, egal wie die Pressestelle von Facebook sich gerade äußert.
Ginge es nur um in-chat Benachrichtigungen oder um Geschäftschats, könnte man die Klausel glatt weglassen. Im Prinzip derselbe Mist wie bei der Oculus Quest2, nur mit Whatsapp.

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Teresa

Guten Abend, ich mag eure Beiträge eigentlich sehr, wundere mich aber sehr, warum ihr nicht mal im Ansatz auf das Thema welche Richtlinien gelten innerhalb und welche außerhalb der EU, das von vielen anderen Medien thematisiert wird? Wäre schön, das würde hier noch ergänzt!

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Dieter Petereit

Gern unsere weitere Berichterstattung zum Thema lesen. Wir bilden nicht alles in einem Beitrag ab. Ganz abgesehen davon: So stark unterscheiden sich die EU- und Nicht-EU-Richtlinien nicht.

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Sergio David

ZEIT, DAS LICHT ZU SEHEN, IST JETZT !!!
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