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Datenschutz: VG-Wort-Zählpixel unbedenklich

In der Debatte um die Zählpixel der VG Wort gibt es eine Wende: Nachdem die Plattform akademie.de der VG Wort eine Abmahnung geschickt und sich dabei auf den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit berufen hatte, bewertet eine bayerische Behörde den Fall anders.

Von Timo Stoppacher
2 Min. Lesezeit
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Die Zählpixel der VG Wort verstoßen gegen geltendes Recht. (Foto: hyku auf Flickr. Lizenz: CC BY)

Update vom 5. Dezember 2013: Wie die VG Wort heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat, wurde das Zählpixel vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht als datenschutzrechtlich unbedenklich eingestuft. Ein Opt-Out anzubieten, sei für Webseiten-Betreiber ebenfalls nicht erforderlich. Wer sich vor Abmahnungen schützen möchte, kann bei der VG Wort eine passende Datenschutzerklärung bekommen (im PDF auf Seite 4).

Auch für Texte im Internet können Autoren eine Vergütung aus der Urheberrechtsabgabe erhalten. Denn jeder Text kann theoretisch ausgedruckt und kopiert werden. Da für diese Geräte eine Abgabe gezahlt wurde, steht Geld zur Verteilung an die Autoren zur Verfügung. Wenn ihr nun im Netz einen Text veröffentlicht habt (zum Beispiel in eurem Blog), habt ihr ebenfalls Anspruch auf eine Vergütung. Voraussetzung ist, dass euer Text mindestens 1.800 Zeichen hat und innerhalb eines Jahres mindestens 1.500 abgerufen wurde. Außerdem müssen die Texte mit einem sogenannten Zählpixel versehen sein, damit die Abrufe korrekt erfasst werden.

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Die Zählpixel, mit denen die VG Wort arbeitet, verstoßen gegen geltendes Recht.

Nutzerdaten werden erst bei der VG Wort anonymisiert

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Die Betreiber der Portals akademie.de hatten die VG Wort auf das Problem aufmerksam gemacht. Zwar speichert die VG Wort die Nutzerdaten nach eigenen Angaben anonymisiert, das Verschleiern passiere jedoch erst auf den Servern der VG Wort. „Das soll auch nicht angezweifelt werden” erklärt akademie.de-Geschäftsführer Dietrich von Hase in einer Pressemitteilung. „Leider werden aber die von den VG-Wort-Zählwanzen erfassten personenbezogenen Metadaten der WWW-Leser zunächst mit voller IP-Nummer, einem Zweijahres-Langzeit-Cookie der VG Wort, der Linkinformation über den gerade gelesenen Text und weiteren Angaben offen durchs Netz an den VG-Wort-Zählserver geschickt.“

Urheberrecht verhindert Datenschutz

akademie.de hatte zunächst bei der VG Wort um einen „Optout-Code” gebeten. Damit sollte sich jeder Leser per Mausklick auf einen Button in der Datenschutzerklärung von akademie.de vom Webtracking durch die VG-Wort-Zählpixel abmelden können. Bietet ein Website-Betreiber hier nämlich keine Optout-Möglichkeit an, riskiert er als Telemedien-Anbieter Bußgelder wegen Verletzung der Datenschutzbestimmungen. Nachdem die VG Wort dies mit Hinweis auf das Urheberrecht abgelehnt hatte, damit eben die Ansprüche auf Vergütung korrekt erfasst werden können, hatte akademie.de die VG Wort abgemahnt. Unterstützung erhielten die Portalbetreiber dabei vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der ihre Rechtsauffassung bestätigte.

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Drohen Abmahnungen für Seitenbetreiber?

Das Portal hatte vorerst alle Zählpixel entfernt. Theoretisch könnten Website-Betreiber wegen des Zählpixels genau so abgemahnt werden, wie wenn sie keine Datenschutzerklärungen zu Facebook, Google und Co. abgeben.

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13 Kommentare
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Dein t3n-Team

Jürgen

hm, ich dachte es sind Gerichte, die darüber entscheiden, ob eine Sache gegen geltendes Recht verstößt und nicht die Betreiber irgendwelcher Portale oder Autoren von Zeitschriften-Artikeln.
Ist denn eigentlich schon geklärt, ob eine IP-Adresse ein schützenswertes persönliches Datum darstellt? Immerhin kann ja lediglich der ISP diese einer Person zuordnen.

Antworten
Timo Stoppacher

Die Entscheidung, dass die VG Wort gegen geltendes Recht verstößt, hat der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit getroffen, nicht akademie.de und natürlich auch nicht ich.

Es geht auch weniger um die IP-Adresse an sich, sondern um den Umstand, dass der Internetnutzer keine Möglichkeit hat, auf sein Recht für den Datenschutz zu bestehen.

Antworten
Dominik Horn

Wer so Angst um seine IP („persönliche Daten“) hat, der sollte halt den Internetstecker ziehen und nicht rumpöbeln bei Dingen, von denen er keine Ahnung hat.

Antworten
Ulbricht

Wenn es Akademie.de so ernst ist mit dem Datenschutz, dann frage ich mich, weshalb sie heute – fast eine Woche nach der Abmahnung der VG Wort – auf ihrer Website noch immer Autoren mit dem Einbau der Zählpixel von VG Wort anwirbt.

http://www.akademie.de/info/infoseite-vg-wort-ausschuettung-zusaetzliche-tantiemen-fuer-texte-bei-akademiede

Auch die AGB sind bis heute nicht geändert und sagen den Autoren den Einbau der Zählpixel und damit eine zusätzliche Einnahmequelle zu.

Wir Autoren sind übrigens über die Entfernung der Zählpixel erst im Nachhinein in Kenntnis gesetzt worden. Akademie.de hat sich das „Recht“ herausgenommen über unsere Einnahmequelle aus den VG Wort-Tantiemen zu entscheiden!

Antworten
von Hase

Ich darf mich in meiner Funktion als Geschäftsführer von akademie.de zunächst dafür – auch bei Frau Ulbricht – entschuldigen, dass wir nicht sofort die entsprechenden Infotexte für Autoren abgeändert haben. Das ist jetzt passiert. Insofern besten Dank für die öffentliche Erinnerung. Da unser VG Wort Pressetext derzeit auf der Startseite platziert ist hat bisher noch kein Autor zu gefunden, der über den Sachverhalt nicht informiert wäre. Das soll das Versäumnis, einige Tage die Aktualisierung verzögert zu haben natürlich nicht entschuldigen.

Wir haben allen Autoren bei akademie.de zugesagt, dass wir sie notfalls über unsere eigene Zählstatistik entsprechend eventueller Tantiemeausfälle wegen niedrigerer Zugriffszählungen wegen vorübergehender Abschaltung der Zählpixel entschädigen werden. Insofern entstehen den Autoren durch die derzeit datenschutzrechtlich zwingend notwendige Abschaltung der Zählpixel keine finanziellen Nachteile.

Was ich bei Frau Ulbricht nicht verstehen kann ist, dass sie unsere Maßnahmen uns gewissermaßen als rechtlichen Übergriff auf die Einnahmequelle VG Wort ankreidet. Die VG Wort als Vertragspartner des Autors handelt doch rechtswidrig und weigert sich bisher sogar, dies in Ordnung zu bringen. Da kann ich es doch einem Dritten – nämlich akademie.de – doch nicht anlasten, wenn er die datenschutzwidrigen VG Wort-Zählpixel abschaltet bis die VG Wort ihr Zählverfahren korrigiert hat. Ich bin als Geschäftsführer dafür verantwortlich, dass akademie.de hierfür nicht Ordnungsgelder aufgebrummt bekommt (Datenschutzbeauftragte, prinzipiell aber auch Strafverfolgungsbehörden) oder durch Verbraucherschutzverbände oder auch Wettbewerber (vergl. Entscheidung LG Hamburg http://www.heldt-zuelch.de/2013/07/29/ein-paukenschlag-im-wettbewerbsrecht-der-datenschutz-ruckt-in-den-fokus-der-mitbewerber/) verklagt wird. Das ist also überhaupt kein Thema, bei dem wir etwa die Autoren abstimmen lassen könnten, ob wir den Zählpixel nun herausnehmen oder drinlassen. Für die Einhaltung des Telemediengesetzes auf akademie.de sind wir verantwortlich und haften. Und niemand sonst.

Die Geschichte mit dem datenschutzwidrigen unsichtbaren VG Wort Zählpixel konnte doch nur deshalb jahrelang unter der Decke gehalten worden, weil deren Einbau von den großen Nachrichtensites, usw. einfach verschwiegen worden ist, um auf Datenschutzkosten ihrer Leser einem Konflikt mit der VG Wort zu entgehen. Die Mehrheit der deutschen Internetbevölkerung wird hier ahnungslos über einen Zählpixel auf Millionen Beiträgen im Netz ausgespäht. Es wird zwar über die böse NSA geklagt, aber die heimlichen Webwanzen auf den eigenen Seiten saugen auf den Webseiten weiter. Fortführung unsere Pressemeldung totgeschwiegen. Da freue ich micht, dass t3n über das Thema berichtet.

Ich verstehe nicht so richtig, warum Frau Ulbricht hier gegen akademie.de protestiert, obwohl wir ja unseren Autoren Kompensation anbieten. Sollte man als Autor nicht bei der VG Wort deren Rechtsbruch reklamieren, der VG Wort Ausschüttungen für Internet Texte nur zulässt, wenn auf den Webseiten mit den eigenen Autorentexten geltendes Datenschutzrecht gebrochen wird? Das kann doch nicht meine Beziehung zu meinen Lesern repräsentieren, das kann mir doch auch als Autor nicht egal sein, dass ich den erneuten Einbau der Zählpixel verlange. Ich jedenfalls möchte – ebenfalls wahrnehmungsberechtigter VG Wort Autor nicht, dass man meine Leser im Netz einer rechtswidrigen Zwangszählung aussetzt und die VG Wort den Optout-Button verweigert. Wo doch meine Leser durch Hardwareabgaben auf Massenspeicher usw. doch die VG Wort Veranstaltung für Texte im Internet zu finanzieren haben. Ich bitte um Verständnis, wenn wir die Rechte unserer Leser auf informationelle Selbstbestimmung respektieren wollen.

Antworten
Ulbricht

Ja, Herr von Hase, Sie haben über einen Teil meines Einkommens verfügt, indem Sie ohne mein Wissen die Zählpixel auf meinen bei akademie.de veröffentlichen Beiträge entfernt haben. Als Autoren der akademie.de wurden wir vor vollendete Tatsachen gestellt.
Das „entschuldigen“ Sie mit einem (vermeintlichen) Datenschutzverstoß, was die Frage aufwirft, wer denn darüber entscheidet, ob es sich bei der von Ihnen beschriebenen Vorgehensweise der VG Wort tatsächlich um einen Datenschutzverstoß handelt? Fakt ist, dass ein Gericht die Rechtsauffassung des von Ihnen angerufenen Datenschutzbeauftragten noch lange nicht teilen muss!

Fakt ist, dass akademie.de – ganz vollmundig – auf der Autorenseite, die Sie erst aufgrund meiner Intervention geändert haben, neue Autoren mit dem Einbau der Zählpixel angeworben hat. Wörtlich hieß es auf der Autorenseite: „akademie.de nimmt seit dem Pilotjahr 2007 am METIS-Verfahren teil. Seit 2008 haben Hunderte unserer Autorinnen und Autoren Tantiemen von der VG Wort erhalten.“

Da frage ich mich doch, was Sie in dieser Zeit dafür getan haben, um den Datenschutz – der nach Ihrer Ansicht gefährdet ist – sicherzustellen. Nach sage und schreibe sechs Jahren ist das auf einmal ein Thema für Sie!

Fakt ist, dass es keinen Grund für das hektische Abschalten der Zählpixel ohne Wissen der Autoren gab. Weder haben Sie bisher dargelegt, dass gegen ein akademie.de ein Bußgeld verhängt oder auch nur angedroht worden sei, noch ist die Rede von irgendeiner anderen Strafe. Es sprach also nichts – aber auch überhaupt nichts dagegen, zunächst die Autoren zu informieren und über die weitere Vorgehensweise in Kenntnis zu setzen.

Gegen die VG Wort haben wir Autoren damit keinen Anspruch mehr auf die Ausschüttung aufgrund der Leseraufrufe. Ob akademie.de das nunmehr öffentlich gemachte Zahlungsversprechen, für den Ausfall der Forderungen sämtlicher Autoren einzutreten, wird halten können, ist eine ganz andere Frage. Schon jetzt hat akademie.de eine Feststellungsklage für den Fall angedroht, dass sich die VG Wort nicht bewegen sollte. Über wie viele Instanzen wollen Sie uns denn entschädigen, Herr von Hase? Nur über eine, oder vielleicht doch solange, bis der BGH eine Entscheidung getroffen hat?

Dass Sie die Tantiemen Ihrer Autoren herzlich wenig interessiert, zeigt auch der Umstand, dass Sie der VG Wort eine Opt-out-Lösung vorgeschlagen haben. Auch in diesem Punkt maßen Sie sich an, mit der VG Wort an einer Datenschutzlösung zu arbeiten, die gegen die Interessen der Autoren gerichtet ist, ohne sie vorab davon in Kenntnis zu setzen.

Das kann es nicht sein, Herr von Hase.

Das Thema hätte sich ganz wunderbar zusammen mit den Autoren angehen lassen. Selbstverständlich ist es auch in unserem Interesse, dass der Datenschutz gewahrt wird.
Aber man sollte als GF der akademie.de nicht den Ast absägen, auf dem man sitzt.

Antworten
Lars Mielke

Ein Verstoss gegen den Datenschutz erfolgt noch lange nicht, weil ein Datenschutzbeauftrager „der Ansicht“ ist …

Mir scheint, die Akademie ist hier einfach schnell nach vorn geprescht. Aber auch diese Maßnahme ergibt nicht so recht Sinn, da der behauptete Verstoss gegen den Datenschutz nicht aufgehoben wird, nur weil jetzt voreilig die Zählpixel entfernt wurden.

http://www.lars-mielke.de/4227/akademie-de-und-vgwort-im-clinch-ueber-die-zaehlpixel/

Antworten
Heiko

Schade dass bei mir das Zählpixel durch das Plugin „Request Policy“ gar nicht erst geladen wird.

Seitdem ich Noscript und Request Policy verwende, weiss ich was es bedeutet eine „Massenvernichtungswaffe“ im Browser zu haben. Alles Böse und auch etliches Gutes bleibt ungeladen auf den Servern liegen. Besser als jedes AdBlock…

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