Der Ghibli-Stil ist bei KI-Tools beliebt – jetzt setzt sich das Animationsstudio zur Wehr
Die KI-Generatoren von OpenAI werden gerne genutzt, um Bilder und Videos im Stil des berühmten japanischen Studio Ghibli zu erstellen. Wie Techcrunch berichtet, meldet sich jetzt allerdings eine Organisation zu Wort, die unter anderem das Animtionsstudio vertritt. Sie fordert OpenAI auf, künftig kein urheberrechtlich geschütztes Material mehr zum Training seiner Modelle zu verwenden.
Der Streit um urheberrechtlich geschütztes Material
Die japanische Content Overseas Distribution Association (CODA) hat einen Brief an OpenAI gesendet. Darin verlangt sie von dem Unternehmen, das Training seiner KI-Modelle mit urheberrechtlich geschützten Inhalten einzustellen, für deren Nutzung keine Genehmigung vorliegt. Die Organisation vertritt unter anderem Studio Ghibli, das durch Filme wie Chihiros Reise ins Zauberland oder Das wandelnde Schloss bekannt wurde.
Gerade dieses Studio ist stark von generativer KI betroffen. Seit der Einführung des Bildgenerators von ChatGPT ist es zum Trend geworden, Selfies oder Haustierfotos im Ghibli-Stil zu gestalten. Sam Altman, CEO von OpenAI, hat diesen Hype selbst befeuert: Auf X nutzt er bis heute ein Profilbild, das ihn in typischer Ghibli-Optik zeigt.
Mit ihrer Beschwerde reiht sich die CODA in eine wachsende Liste von Urheberrechtsklagen gegen OpenAI ein. Neben Autor:innen und Medienhäusern melden sich jetzt auch zunehmend andere Betroffene zu Wort. Zuletzt äußerte etwa Bernice King, die Tochter des Bürgerrechtlers Martin Luther King, Kritik an KI-generierten Videos ihres verstorbenen Vaters. Einige davon stellten die berühmte „I have a dream“-Rede in respektloser Weise dar. Sie konnte durch ihre Kritik erreichen, dass die Sora-App keine KI-Videos mehr von ihrem Vater generieren darf.
Bisher fehlt ein klarer gesetzlicher Rahmen
Ob auch die CODA und Studio Ghibli mit ihrem Anliegen Erfolg haben werden, bleibt unklar. Derzeit liegt es allein bei OpenAI, ob das Unternehmen auf die Forderung reagiert. Andernfalls könnte die Organisation Klage einreichen – ein rechtlicher Rahmen für den Einsatz urheberrechtlich geschützter Inhalte im KI-Training fehlt aber bislang. In den USA ist die Gesetzeslage vage: Das Urheberrechtsgesetz wurde seit 1976 nicht mehr aktualisiert und es existieren kaum Präzedenzfälle.
Eine richtungsweisende Entscheidung traf der US-Bundesrichter William Alsup, der das KI-Training von Anthropic unter die sogenannte Fair-Use-Klausel stellte. Das Unternehmen hatte Bücher legal erworben, eingescannt und anschließend vernichtet. Allerdings soll Anthropic in der Vergangenheit auch über sieben Millionen digitale Bücher von Piraterieseiten heruntergeladen haben, was juristisch deutlich problematischer ist.
Die CODA betont, dass vor allem die fehlende Zustimmung entscheidend sei. „In Fällen wie bei Sora 2, in denen bestimmte urheberrechtlich geschützte Werke reproduziert oder in ähnlicher Form als Ergebnisse generiert werden, ist CODA der Ansicht, dass der Akt der Reproduktion während des maschinellen Lernprozesses eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann“, so die Organisation. „Nach dem japanischen Urheberrechtssystem ist für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in der Regel eine vorherige Genehmigung erforderlich, und es gibt kein System, das es ermöglicht, die Haftung für Verstöße durch nachträgliche Einwände zu umgehen.“
Bilder und Videos im Ghibli-Stil sind beliebt
Auch wenn OpenAI mehrfach beteuert hat, dass Menschen und deren Hinterbliebene selbst entscheiden können sollten, wie ihre Bilder verwendet werden, scheint zumindest OpenAI-CEO Sam Altman den Hype zu genießen. Besonders die neue Sora-App ist sehr beliebt, da sich mit ihr mühelos realistische Clips erstellen lassen. In einem KI-Video ist Altman selbst zu sehen, wie er Zeichnungen aus dem Studio Ghibli stiehlt und flüchtet. Der Clip spielt humorvoll auf die aktuelle Debatte an – sowohl auf den Hype um KI-generierte Ghibli-Bilder als auch auf den urheberrechtlichen Hintergrund.