Anzeige
Anzeige
News

Deutsche Klage gegen Tesla-Werbung für Autopilot und FSD scheitert endgültig

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist mit einer Klage gegen Tesla endgültig gescheitert. Mehrere Formulierungen aus der Tesla-Werbung sollten untersagt werden.

1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Der Tesla fährt von Geisterhand – doch allen Entscheidungen des FSD kann man nicht trauen. (Screenshot: Hyperchange/t3n)

Im Sommer 2020 hatte das Landgericht München der Klage des Vereins „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ mit Sitz in Frankfurt am Main stattgegeben. Mehrere Formulierungen zum Autopilot-System und der Option „volles Potenzial für autonomes Fahren“ (Full Self-Driving, FSD) auf der Tesla-Website seien demnach irreführend.

Anzeige
Anzeige

Landgericht verurteilt, Oberlandesgericht hebt auf

Tesla wurde verurteilt, die angegriffenen Formulierungen auf der eigenen Website und in der übrigen Markenkommunikation zu unterlassen. Unmittelbar nach der Verkündung des Urteils hatte Tesla beim zuständigen Oberlandesgericht München Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz eingelegt.

Die eigene Kommunikation hatte das Unternehmen nicht geändert. Im Oktober 2021 urteilte dann das Oberlandesgericht München im Sinne Teslas und hob das Urteil weitestgehend auf. Dieses Urteil blieb allerdings bis Juli 2022 in der Schwebe.

Anzeige
Anzeige

Zwar hatte das Oberlandesgericht München sein Urteil für nicht anfechtbar erklärt, weil es keine grundsätzlichen Fragen klären würde. Gegen diese Nichtzulassung der Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der letzten möglichen Instanz, hatte der klagende Verein allerdings Beschwerde eingelegt.

Sieg auf (fast) ganzer Linie

Darüber muss das an sich angerufene Gericht selbst entscheiden, was der BGH Ende Juli 2022 schlussendlich tat und die Nichtzulassung der Revision bestätigte. Das berichtet Teslamag. Damit bleibt das Urteil des OLG München endgültig bestandskräftig.

Anzeige
Anzeige

Für Tesla ergibt sich daraus ein Sieg auf voller Linie – mit einer kleinen Einschränkung, die das Unternehmen allerdings schon vor Monaten vollzogen hat: Das Gericht gibt dem klagenden Verein insofern recht, dass es Tesla untersagt, weitere FSD-Funktionen „bis Ende des Jahres“ anzukündigen. Stattdessen heißt es in der Tesla-Kommunikation nunmehr „in naher Zukunft“.

Freiwillig hatte Tesla aus dem „automatischen Fahren innerorts“ den „City-Lenkassistent“ gemacht. Alle übrigen Ansinnen des klagenden Vereins, der sogar das Verbot der Verwendung des Begriffs „Autopilot“ gefordert hatte, wies das OLG zurück.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige