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Diese Suchmaschine ist laut Stiftung Warentest besser als Google

Google scheint als Suchmaschine für viele noch immer das Maß aller Dinge zu sein. Dass es zumindest eine echte Alternative gibt, hat die Stiftung Warentest analysiert.

Von Ekki Kern
2 Min. Lesezeit
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Google scheint omnipräsent. Aber es geht auch ohne, sagt die Stiftung Warentest. (Bild: Shutterstock)


So sehen Monopole aus: Im Moment laufen 95 Prozent aller Such­anfragen in Deutschland über Google. Doch die Nutzung des Alphabet-Tochterunternehmens ist keineswegs so alternativlos, wie viele vielleicht glauben: Die Stiftung Warentest sieht sogar „gute Gründe, Alternativen zu verwenden“. Zehn Such­maschinen hat man also getestet. Neben den großen auch solche Angebote, die bei großen Tele­kommunikations­anbietern auf Portalen einge­bunden sind, sowie eine Meta-Such­maschine, die auf eine Vielzahl von verschiedenen Quellen zurück­greift.

Außerdem ein paar von denen, die mit speziellen Schwer­punkten wie „Daten­schutz“ oder ergänzend mit „Ökologisches Engagement“ werben. Die Namen der Testkandidaten lauten: Bing, Duck­duckgo, Ecosia, Google, Metager, Qwant, Start­page, T-Online, Web.de und Yahoo.

Datenschutz: „Sehr deutliche“ Mängel bei 3 Kandidaten

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Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung: Tech­nisch sei Google „hervorragend“: Die Such­maschine liefere „passende Ergeb­nisse“, biete „viel Komfort“ und „praktische Zusatz­funk­tionen“. Einzig, übertragen würde jede Menge „unnötige Informationen“ und in der Daten­schutz­erklärung wimmele es nur so vor „unzu­lässigen Klauseln“, befinden die Tester.

Zudem sammele Google Nutzer­daten, um sie für personalisierte Werbung einzusetzen, sei es über die Such­maschine oder andere Google-Dienste wie Android, Chrome, Youtube, die Google-Cloud oder Google Maps. Eine gute Nachricht: Die meisten anderen Portale würden besseren Daten­schutz bieten, heißt es. Einzig Bing und Duck­duckgo weisen hier wie Google „sehr deutliche“ Mängel auf.

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Aber auch andere Kriterien sind natürlich mit in die Bewertung eingeflossen. Als am wichtigsten schätzt Stiftung Warentest die Qualität der Sucher­gebnisse ein. Schon deshalb habe die konkrete Prüfung 50 verschiedene Suchen pro Anbieter umfasst. Ziel sei grundsätzlich gewesen, die verschiedenen Nutzersituationen und -intentionen im Alltag nach­zubilden.

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Außerdem habe man den Nutzungs­komfort bewertet, sowohl am PC als auch am Smartphone. Ferner ging es ums Daten­sende­verhalten der Such-Apps (Android und iOS) und den Check der Daten­schutz­erklärungen.

Startpage ist der Testsieger

Testsieger ist mit der Note 2,3 Startpage. Wie bei Google sei die Qualität der Suchergebnisse hier „gut“, ebenso der Nutzungskomfort am PC sowie der auf dem Smartphone. Und für Freunde des Datenschutzes besonders wichtig: Im Gegensatz zum großen Bruder schätzen die Tester sowohl das Datensendeverhalten der Android- als auch der iOS-App hier als „unkritisch“ ein.

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Abgeschlagen auf dem letzten Platz: Metager. Zwar sei hier hinsichtlich der Datennutzung alles im grünen Bereich, allerdings lassen sowohl die Qualität der Suchergebnisse als auch der generelle Nutzungskomfort sehr zu wünschen übrig, urteilt Stiftung Warentest.

Eine PDF-Version mit den detaillierten Testergebnissen bekommt ihr für 1 Euro hier, ansonsten bekommt ihr den Artikel als Abonnent.

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4 Kommentare
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Dein t3n-Team

borisch

Süß, die Stiftung Warentest.

Antworten
Oliver

Mmmh, der Anbieter der sich den Datenschutz verschrieben hat, DDG, soll unsicher sein.
Wo genau sind denn Unzulänglichkeiten?

Antworten
Titus von Unhold

Wenn man dem Link folgt, sieht man das Licht. Aber als Service für faule die sich aum im Netz alles an den Hintern tragen lassen: „Mit Hilfe eines dazwischen­geschalteten Servers (Proxy) wurden die von den Apps gesendeten Daten mitgelesen, entschlüsselt und analysiert. „

Antworten
Oliver

Mmmh, ich habe mir den Artikel bei Stiftung Warentest gekauft und da steht ausschließlich drin, das die Datenschutzerklärung nicht in deutscher Sprache vorliegt und dass sei unzulässig sei. Außerdem hat das nichts mit Faulheit zu tun.
Wenn man eine Behauptung aufstellt, dann sollte man sie auch belegen. Wenn man dann nur aus einem anderen Artikel rezitiert sollte man auch dann den Beleg liefern.
Wenn man sich diese Arbeit (=Faulheit) nicht machen will, gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) man schreibt keinen Artikle dazu
2.) man verkündet nur die Ergbnisse mit Verweis auf dei Quell ohne weitere Details oder Schlussfolgerungen (Meinungen) zu äußern
Aber auf keinen Fall sollte man nur halbe Informationen abgeben, oder sehen Sie das nicht so?
Außerdem ist zu dem von Ihnen zitierten Satz das Ergebnis bei DDG = unkritisch unbd stützt damit ja meine Aussage dass das Ergebnis nach Auftraggeberwunsch interprätiert wurde.
Der einzige „Mangel“ der DDG unterstellt wird ist der, dass die Datenschutzerklärung nicht auf Deutsch vorliegt, wie obe n schon erwähnt. Laut der Beschriebung wir man beurteilt hat ergbt sie die Tatsache, das die Wertung eine Notenstufe aus diesem Grund eine Stufe gesenkt wurde.
Mit anderen Worten, lägen die Datenschutzbestimmungen auf Deutsch vor würde DDG mit Startpage gleihc auf liegen.
Unabhängig davon muss ich allerdings lachen. Es ist unzulässig in Deutschland zu operieren und die Datenschutzbestimmungen nicht auf deutsch vorliegen zu haben, aber ganze Studiengänge werden in Deutschland in englischer Sprache abgehalten weil man ja international sein will.

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