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„Digital Native“-Begriff in Stellenanzeigen verboten – das ist der Grund laut LAG-Urteil

Laut dem LAG Baden-Württemberg ist der Begriff „Digital Native“ altersdiskriminierend. Ein Kläger wird mit 7.500 Euro entschädigt. Ab welchem Alter jemand in die Kategorie passt, bleibt jedoch offen.

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„Digital Native“ ist altersdiskriminiernd – 7.500 Euro Entschädigung. (Foto: Woodan / Shutterstock)

Der Begriff des Digital Native ist in Stellenanzeigen als eine unmittelbare Altersdiskriminierung zu werten. Zu diesem Urteil (Az. 17 Sa 2/24) kommt das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg. Es hat einem abgelehnten Bewerber eine Entschädigung in Höhe von 7.500 Euro zugesprochen.

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Digital-Native-Begriff ist altersdiskriminierend⁣

Die Stellenanzeige eines internationalen Sportartikel-Handelsunternehmens warb für einen „Manager Corporate Communications“. Darin hieß es: „Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Daten-getriebenen PR, des Bewegtbilds und allen gängigen Programmen für DTP, CMS, Gestaltung und redaktionelles Arbeiten zu Hause.“

Nach Ablehnung seiner Bewerbung machte der Kläger eine Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend. Er argumentierte damit, dass er 1972 geboren wurde und damit per Definition nicht zu den Digital Natives gehört.

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„Dem Begriff Digital Native kann ein Alters- beziehungsweise Genetationenbezug nicht abgesprochen werden“, heißt es in der Urteilsbegründung. Nähere Informationen, ab welchem Alter jemand ein Digital Native sei, liefert das Gericht jedoch nicht.

Durch die Formulierung in der Stellenanzeige hat das Unternehmen laut Gericht diejenigen Bewerberinnen und Bewerber ansprechen sollen, „die mit digitalen Technologien wie Computern, dem Internet und Smartphones aufgewachsen sind und diese von klein auf in ihren Alltag integriert haben.“

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Verstärkt wurde der Eindruck der Altersbeschränkung durch die Formulierung „Teambuddy“, die sich perspektivisch eher an jüngere als an ältere Bewerberinnen und Bewerber richtet.

Das Unternehmen bestritt indes die Vorwürfe und erklärte die Ablehnung des Bewerbers mit einer Überqualifikation und den zu hohen Gehaltsvorstellungen über 90.000 Euro brutto jährlich. Für die Stellen seien 60.000 Euro vorgesehen gewesen.

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Das Gericht folgte dieser Erklärung jedoch nicht.

Digital Native: Begriff der frühen 2000er

Der Begriff des Digital Native wurde von Marc Prensky geprägt, einem ausgebildeten Pädagogen und Manager im Bereich E-Learning. Als Ursprung gilt der Artikel „Digital Natives, Digital Immigrants“ in der Zeitschrift On the Horizon im Oktober 2001.

Darin heißt es: „What should we call these „new“ students of today? Some refer to them as the N-[for Net]-gen or D-[for digital]-gen. But the most useful designation I have found for them is Digital Natives. Our students today are all „native speakers“ of the digital language of computers, video games and the Internet.“

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Laut der Logik sollten mit Digital Natives mindestens die frühen Millenials gemeint sein, die um 2001 herum in die Universitäten eintraten. Millennials, auch als Generation Y bekannt, sind Personen, die ungefähr zwischen 1981 und 1996 geboren wurden.

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