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Digitales Covid-Zertifikat: Regelung zum „Grünen Pass“ tritt in Kraft

Seit dem 1. Juli 2021 gilt das „EU Covid Digital Certificate“ in der Europäischen Union. Das Zertifikat soll Reisende von Beschränkungen wie einer Quarantänepflicht befreien. Probleme gibt es dennoch.

3 Min.
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Das EUZ-Covid-Zertifikat funktioniert nicht für jeden gut. (Bild: RKI)

Seit Donnerstag ist eine Regelung in Kraft, die von ihrer Intention her das unproblematische Reisen innerhalb der Europäischen Union erleichtern soll. Das „EU Covid Digital Certificate“ – in der Konzeptionsphase gern als „Grüner Pass“ bezeichnet – soll die 3G-Strategie in einen Beleg überführen.

Digitalzertifikat erlaubt Echtheitsprüfung per QR-Scan

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Entsprechend kann das neue Digitalzertifikat den Impf-, den Genesenen- und den Teststatus dokumentieren. Dazu wird ein in der EU abgestimmtes Formular verwendet, das über einen zusätzlichen QR-Code die Möglichkeit bietet, dass berechtigte Personen, etwa Grenzpolizisten, per Scan die Echtheit des Zertifikats überprüfen können.

Das Formular können seine Inhaber ebenso per Scan in eine App überführen. Dafür steht in Deutschland etwa die Covpass-App bereit. Das sogenannte Digitalzertifikat funktioniert also auch als Ausdruck, denn das einzige Digitale daran ist der QR-Code.

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Digitalzertifikat umstandsfrei nur für Impfungen zu bekommen

Zuständig für die Ausstellung der neuen Digitalzertifikate sind die nationalen Gesundheitsbehörden, die diese kostenfrei erteilen sollen. Das ist in der Theorie also klar. Konkret gibt es am 1. Juli 2021 aber noch einige Probleme, an ein Digitalzertifikat zu kommen. Das gilt auf jeden Fall, wenn es etwas anderes als eine Impfung bescheinigen soll.

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Ein von t3n gefragter Hausarzt teilte mit, er könne nur Digitalzertifikate für Impfungen ausstellen, und das auch erst „demnächst“. Die von ihm durchgeführten Antigen-Tests könne er nicht auf diese Weise bescheinigen. Er sehe auch nicht, dass sich das „in Kürze“ ändern werde. Ein halbes Dutzend angefragte Testzentren erklärten ebenso, dass sie aktuell nicht nach dem neuen Verfahren bescheinigen könnten, das aber „bald“ möglich sein soll. Die Aussage mag jemanden, der jetzt verreisen will, kaum beruhigen, denn manche Länder, etwa Italien, lassen Touristen nur mit dem neuen Digitalzertifikat restriktionsfrei einreisen. Wer es nicht hat, muss sich zehn Tage im Land isolieren, die örtlichen Gesundheitsbehörden informieren und sich am Ende der Quarantäne testen lassen. Dabei hätten die Einreisenden kein Problem gehabt, eine Negativbescheinigung eines bisher umstandsfrei akzeptierten Antigentests beizubringen.

Die EU zieht sich aus diesem Problem heraus. Sie verweist auf eine Übergangsregelung. Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat nicht rechtzeitig in der Lage sei, Zertifikate auszustellen, sehe die Verordnung eine Übergangsfrist von sechs Wochen vor, in der noch andere Formate verwendet werden könnten und von den anderen Mitgliedstaaten akzeptiert werden sollten.

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Soll-Regelungen in zwischenstaatlichen Vereinbarungen dienen aber ohnehin recht selten dazu, verlässliche Annahmen darüber zu treffen, was ein Nationalstaat am Ende tatsächlich tut. Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Definition des „nicht rechtzeitig in der Lage“ seins. Das nationale Gesundheitssystem mag schon „rechtzeitig in der Lage sein“, aber wenn der konkrete Arzt oder das konkrete Testzentrum keine Zertifikate ausstellen können, ist dem Bürger dennoch nicht geholfen.

Uneinigkeit über Prüfberechtigung

Ein weiteres Problem besteht in der Frage, wer die Zertifikate überprüfen können soll. Unter Berufung auf Datenschutzbedenken haben Deutschland und Österreich den Fluggesellschaften keinen Zugang zu Verifizierungsgeräten gegeben, die sie zum Scannen der QR-Codes benötigen würden. Das berichtet die New York Times. Frankreich indes hat solche Geräte an Flughäfen verteilt. In Spanien gibt es sogar ein System, mit dem der QR-Code überprüft werden kann, bevor ein Passagier zum Flughafen fährt. In Irland hingegen fehlt es noch komplett an einem Verifizierungssystem für die Digitalzertifikate. Auch die Schweiz, Nicht-EU-Mitglied, aber im Herzen Europas gelegen, hat bislang das Zertifikatssystem nicht eingeführt, arbeitet aber daran.

Statt einer harmonisierten Vorgehensweise auf der Basis tatsächlich vorhandener Lösungen zeigt sich die EU erneut als Flickenteppich unterschiedlicher Handhabungen einer an sich einheitlichen Regelung. Ob das dem eigentlichen Ziel, die Reisefreiheit in der EU zu befördern, zu dienen vermag, darf wohl bezweifelt werden.

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pitsch70

In der Schweiz ist alles bereit, nur hat EU uns noch nicht freigeschaltet. Liechtenstein verwendet das gleiche System wie die Schweiz, dort ist seit einige Tage freigeschaltet.
Es ist der politischer Willen des EU, wo hier unötig blockiert.

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