Diskriminierung? VCD fordert Zugang zu Ladestationen für alle Elektrofahrzeuge

Das im Hintergrund zu sehende Schild 'Auto mit Stecker' hat der VCD als Problem identifiziert. (Bild: t3n)
Da diese Fahrzeuge häufig kein E-Kennzeichen besitzen, seien sie vielerorts mangels Parkberechtigung von der Nutzung der Ladeinfrastruktur ausgeschlossen, beklagt der Verkehrsclub und fordert eine Anpassung der Beschilderung, um die Ladeinfrastruktur für alle Elektrofahrzeuge zugänglich zu machen.
VCD: Kleine E-Fahrzeuge werden diskriminiert
Unzureichende Ladeplätze und zugeparkte Stellflächen gehören zu den alltäglichen Problemen der E-Mobilität. Laut VCD verschärft die bestehende Beschilderung an vielen öffentlichen Ladestationen die Situation zusätzlich. Das Symbol „Auto mit Stecker“, das gemäß Elektromobilitätsgesetz (EmoG) gängig ist, erlaubt das Parken nur Fahrzeugen mit einem E-Kennzeichen. Kleine Elektrofahrzeuge, die kein solches Kennzeichen tragen, würden somit von der Nutzung ausgeschlossen.
„Das betrifft besonders Fahrzeuge, die durch ihre Umweltfreundlichkeit und geringen Platzbedarf einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende leisten könnten“, beschwert sich Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD. Der Verkehrsclub sieht hierin eine Benachteiligung und fordert eine Überarbeitung der Regeln.
Erweiterte Parkerlaubnis würde helfen, laut VCD
Der VCD schlägt vor, statt des bisherigen Symbols das Verkehrszeichen 1050-32 für „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ zu verwenden. Dieses würde alle Elektrofahrzeuge unabhängig vom Kennzeichen einbeziehen und so die Nutzung erleichtern. Fahrzeuge ohne Elektroantrieb blieben dabei weiterhin ausgeschlossen. Eine solche Anpassung könne nach Ansicht des VCD die bestehende Ladeinfrastruktur effizienter nutzbar machen.
Entsprechend fordert der VCD die zuständigen Behörden auf, die Beschilderung an öffentlichen Ladestationen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Eine diskriminierungsfreie Regelung sei aus Sicht des VCD notwendig, um das volle Potenzial der Elektromobilität auszuschöpfen und die Verkehrswende voranzutreiben.
Ob eine erweiterte Parkerlaubnis nun tatsächlich geeignet ist, die Verkehrswende voranzutreiben, darf individuell bewertet werden.