Schlecht für Dropbox, gut für dich: Nach Irland-Umzug gilt deutsches Datenschutz-Recht

Dropbox bietet Europa-Dienste nun von Irland aus an. (Foto: IN 30 MINUTES Guides / flickr.com, Lizenz: CC-BY )
Dropbox: Geänderte AGB und Umzug nach Irland
Dropbox ändert seine AGB. Ähnlich wie Twitter will das US-Unternehmen seine Dienste Dropbox, Dropbox für Unternehmen, Carousel und Mailbox Kunden außerhalb von Nordamerika künftig über die irische Tochtergesellschaft anbieten. Die geänderten AGB sollen für bestehende Nutzer ab 1. Juni 2015 gelten, für Neukunden treten sie sofort in Kraft.

Dropbox weicht Datenschutzrecht in neuen AGB auf, deutsche Nutzer sind wahrscheinlich nicht betroffen. (Foto: IN 30 MINUTES Guides / flickr.com, Lizenz: CC-BY)
Der Hamburger Fachanwalt für IT-Recht Bernhard Freund kritisiert zwar den in den neuen AGB weiter aufgeweichten Datenschutz, meint aber, „dass nach der EuGH-Rechtsprechung auch für Dropbox Irland das Bundesdatenschutzgesetz gelten dürfte“. Am Beispiel von Twitter hatte Freund bereits erläutert, „warum Twitter nicht in irisches Datenschutzrecht flüchten kann“, Ähnliches gelte auch für Dropbox.
Für Dropbox dürfte neben der Möglichkeit Steuern zu sparen, auch das in Irland etwas laxer ausgelegte Datenschutzrecht ausschlaggebend für die Standortwahl in Europa gewesen sein. Zudem dürfte Dropbox-Nutzern eine Neuerung in den AGB gar nicht gefallen: Die darin bereits enthaltene Einwilligung zur Datenverarbeitung erweitet Dropbox nämlich auf die sogenannten „Partnerunternehmen“.
Anwalt: Neue Dropbox-AGB in Teilen unwirksam
Sollten die Ausführungen des Rechtsanwalts Freund vor Gericht Bestand haben, ist allerdings für deutsche Nutzer die erweiterte Datenverarbeitungsklausel unwirksam. Zudem soll für Dropbox aufgrund einer Tochtergesellschaft in Deutschland nach EuGH-Rechtssprechung auch das Bundesdatenschutzgesetz gelten, sofern „personenbezogene Daten deutscher Nutzer verarbeitet werden“.