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Software & Entwicklung

Wie Dropbox den Tausch illegaler Dateien verhindert

Liest Dropbox heimlich die gespeicherten Inhalte seiner Nutzer mit, um den Austausch kopiergeschützter Dateien zu verhindern? Diesem Vorwurf muss sich der Cloud-Dienst aktuell bei Twitter gefallen lassen – das Unternehmen reagiert und erklärt, was es schon länger betreibt.

Von Daniel Hüfner
2 Min.
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Zensur-Vorwurf gegen Dropbox. (Logo: Dropbox)

Dropbox: Nutzer fürchten Datenschnüffelei

Die Debatte entbrannte durch einen einfachen Tweet: Ein Screenshot von einem Warnhinweis, laut dem bestimmte Dropbox-Inhalte gemäß den Richtlinien des US-Urheberrechts-Schutzgesetzes Digital Millenium Copyright Act (DMCA) nicht mit einem öffentlichen Link geteilt werden können, sorgt unter Dropbox-Nutzern derzeit für viel Unruhe.

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Die Sorge: Dropbox könnte heimlich die Daten und Ordner von Nutzern durchsuchen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Musik oder Filme zu erkennen und deren Austausch mit anderen Nutzern zu verhindern. Mehr als 3.000 Mal wurde der Tweet geteilt, in den Kommentaren zeigen sich Nutzer ebenso überrascht wie interessiert an einer Aufklärung des Falles.

Dropbox-Ordner werden mit Hashing zum Tausch verifiziert

Inzwischen hat sich Dropbox mit einer offiziellen Stellungnahme zu den Vorwürfen geäußert: „Wir haben keine Einsicht in die Dateiordner unserer Nutzer“, teilt das US-Unternehmen mit. Allerdings erhalte man gelegentlich Hinweise auf potenziell urheberrechtlich bedenkliche Links, die im Anschluss von Dropbox überprüft und unter Umständen gesperrt würden.

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Screenshot von Dropbox für Unternehmen.

Dropbox sieht sich derzeit Zensur-Vorwürfen ausgesetzt. Doch mit dem Hashing-Verfahren zur Verifikation tauschbarer Dateien hält sich Dropbox nur an ein Gesetz. (Bild: Dropbox in 30 minutes Lizenz: CC BY 2.0)

Dafür nutzt Dropbox ein System, das die Hash-Summen (digitale Fingerabdrücke) von Dateien mit einer internen Datenbank abgleicht, in der „Hashes“ von urheberrechtlich geschützten Dateien gespeichert sind. Stellt der Algorithmus dann eine Übereinstimmung fest, können die hochgeladenen Dateien nicht mehr öffentlich mit anderen Nutzern geteilt werden. Beim Tausch von Musik, Filmen und anderen Dokumenten auf privater Ebene greift diese Technik hingegen nicht.

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Dropbox handelt per Gesetz und das auch schon länger

So ist die Aufregung um die Datenschnüffelei zwar groß, jedoch weitgehend unbegründet, wie sich bei näherer Betrachtung des Falles zeigt. Erstens handle Dropbox nach eigenen Angaben nur nach dem DCMA-Gesetz, das eine Unterbindung des öffentlichen Teilens von geschützten Inhalten vorgibt. Zweitens findet sich in den Nutzungsbedingungen von Dropbox schon seit geraumer Zeit ein entsprechender Hinweis. Wie die Neue Züricher Zeitung außerdem angibt, habe der Journalist Mario Sixtus schon vor zwei Jahren eine Datei aufgrund des Hashings nicht per Dropbox mit dem Gründer von Wikiwatch teilen können.

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3 Kommentare
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Ben

Darum nutze ich Dropbox auch nicht mehr. Selbst wenn es gesetzlich so vorgegeben ist, dann muss man eben dafür sorgen, dass man als Anbieter selbst überhaupt nicht in der Lage ist an die Dateien direkt zu kommen. Zum beispiel in dem die Dateien schon vor den Upload wie bei Mega verschlüsselt werden.

Antworten
Frank

@Ben Wie soll Dropbox oder Mega verindern nicht an die Dateien direkt heran zu kommen wenn der Link dazu offentlich verbreitet wird? Das würde nur funktionieren wenn die Datei selber vom Anbieter verschlüsselt wird, nur dann bringt das öffentliche Teilen ja nichts mehr wenn keiner an den Inhalt kommt.

Antworten

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