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DSGVO: Angela Merkel plant angeblich Änderungen in letzter Minute

Angela Merkel nennt manches an der Datenschutzgrundverordnung eine Überforderung und möchte sich noch einmal mit dem zuständigen Innenminister Horst Seehofer über die Umsetzung der DSGVO in Deutschland beraten. Was das konkret heißt, bleibt jedoch unklar.

Von Enno Park
1 Min. Lesezeit
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Angela Merkel (Foto: dpa)

Bundeskanzlerin Merkel reagiert so auf die Kritik von Wirtschaft und Verbänden, wie die Berliner Zeitung berichtet. Handwerker und Vereine könnten ohne Genehmigung der Betroffenen keine Kunden- und Mitgliederdaten mehr speichern. Bei Sportvereinen seien zum Beispiel Wettkampfergebnisse betroffen, beklagte Thüringens Ex-Innenminster Jörg Geibert auf einer Kreisvorsitzendenkonferenz der CDU. Merkel sprach daraufhin von Problemen, die durch die DSGVO entstünden. Datensouveränität sei wichtig, aber die Verordnung dürfe nicht bewirken, dass der Umgang mit Daten nicht mehr praktikabel sei. Außerdem sei Big Data ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.

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Ob es allerdings wirklich darum gehen kann, die DSGVO „zu lockern“, wie die Berliner Zeitung ihre Meldung überschreibt, ist mehr als fraglich. Bei der Verordnung handelt es sich um geltendes EU-Recht, das Vorrang vor nationalen Gesetzen hat. Sie kann nicht einseitig von der deutschen Regierung verändert werden. Tatsächlich gibt es einige Öffnungsklauseln, die es den Mitgliedsstaaten der EU erlaubt, einige Punkte strenger zu regulieren. Aber die auf der CDU-Veranstaltung beklagten Probleme dürften sich auf diesem Wege eher nicht beheben lassen.

Sitzung des EU-Parlaments zur Umsetzung der DSGVO am 15. Mai

Angela Merkel gab zu bedenken, dass die Umsetzung der DSGVO in Deutschland anders erfolge als in anderen europäischen Ländern, weil die Datenschutzbeauftragten hierzulande nicht weisungsgebunden seien. Ob die Bundesregierung daran etwas ändern möchte oder wie die diskutierten Schwierigkeiten überhaupt behoben werden könnten, sagte Angela Merkel hingegen nicht. Sie verwies stattdessen auf ein bevorstehendes Gespräch mit Innenminister Horst Seehofer.

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Spannend könnte es allerdings noch einmal am 15. Mai werden. Dann findet in Brüssel eine gemeinsame Sitzung des EU-Parlaments und Vertreter der Parlamente der Mitgliedsstaaten zum Stand Umsetzung der DSGVO statt, die auch als Livestream übertragen werden soll.

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Lest dazu auch unseren Ratgeber: Was ist die DSGVO? Die 6 wichtigsten Fragen und Antworten

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3 Kommentare
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TheDigitalTransformation

Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass die Öffnungsklauseln verwendet werden, um landeslokale Anpassungen durchzuführen- dafür sind sie auch gedacht. Was ich nur nicht nachvollziehen kann ist, dass dies 2 Wochen vor endgültigem In-Kraft-Treten der Verordnung zur Sprache kommt. Jetzt mal ehrlich: Die Unternehmen haben hier ja 18 Monate verstreichen lassen (natürlich nicht alle) und das Thema ja quasi erst im Januar angefangen. Aber von Seitens der Politik (die bei der Erstellung der Verordnung ja mit federführend war) würde ich eigentlich ein anderes timing erwarten…

Gruß
Rüdiger
https://www.thedigitaltransformation.de

Antworten
https://hipp.design

Meiner Meinung nach etwas spät. Ob und wie stark jetzt noch Anpassungen vorgenommen werden können, ist fraglich.

Dennoch sollte man den Fokus auf die Umsetzung der Richtlinien setzten, so wie sie jetzt schon seit langer Zeit feststehen.

Antworten
info153

Kleinere Firmen sind definitiv überfordert, weil sie nicht 100% wissen was sie genau wann berücksichtigen sollten / müssen / können. Die ‚Rechtsanwälte‘ nehmen keine weitere DSGVO Fälle auf sich, weil sie mit Aufträge überfordert sind. Wir bieten nur durch ein Partner eine Rechtsberatung noch, aber wir stehen auch mindestens 3 Wochen im Verzug, weil so viele auf eine DSGVO Prüfung warten. Ich würde eine Verschiebung des Termins begrüßen, halte ich es aber für sehr unwahrscheinlich weil es nun so spät ist. Ich habe aber von größeren Kunden auch gehört, wie chaotisch die Umsetzung vonstatten geht. Die kleinen Kunden aber sind i.d.R. damit überfordert.

https://www.givenmedia.de/dsgvo-datenschutz-grundverordnung-check/

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