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DSGVO: Großbritannien nutzt Brexit für Abstriche im Datenschutz

Zunächst sah es so aus, als ob Großbritannien auch nach dem Brexit viele bisherige Regelungen, die die Digitalwirtschaft betreffen, beibehält. Doch jetzt wird klar: Der Brexit wird auch ein DSGVO-Exit.

2 Min.
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Der Brexit wird uns alle noch eine ganze Weile beschäftigen. (Foto: Shutterstock)

Der britische Premierminister Boris Johnson hat erklärt, dass Großbritannien in Zukunft eine unabhängigere Politik in Sachen Datenschutz verfolgen wolle, als dies in der Vergangenheit der Fall gewesen sei. Man wolle zwar weiterhin „hohe Standards“ einhalten, sich aber nicht mehr wie in der Vergangenheit in allen Punkten auf die DSGVO/GDPR stützen. „Wir werden die volle souveräne Kontrolle über unsere Grenzen, über Immigration, Wettbewerb, Subventionsregeln, Auftragsvergabe und Datenschutz wiederherstellen“, erklärte Johnson und machte zugleich deutlich, dass es auch in anderen Bereichen, etwa der Nachhaltigkeit und dem Umweltschutz, so sein werde, dass in Zukunft nicht mehr jede Regelung, die innerhalb der EU gelte, auch für das Vereinigte Königreich gelten müsse.

DSGVO als Grundlage für Verträge

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Hatte man noch 2017 (allerdings unter Theresa May) klar gemacht, dass man einen ungehinderten Datenaustausch zwischen Europäischer Union und Großbritannien sicherstellen wolle, der bekanntermaßen seitens der EU die Einhaltung der DSGVO zwingend voraussetzt, fühlt man sich nun offenbar hieran nicht mehr gebunden. Umgekehrt kann dies allerdings bedeuten, dass man der EU den Schwarzen Peter zuschiebt – nämlich indem es an der EU sein wird, zu prüfen und zu bestätigen, dass ein gleiches oder vergleichbares Schutzniveau besteht. Grundsätzlich betrifft die Datenschutzfrage im Übrigen auch zahlreiche Wirtschafts- und Handelsthemen, eigentlich jedwede Interaktion zwischen Unternehmen der unterschiedlichen Staaten.

Die Briten eröffnen hier ein Verhandlungsfeld, das vieles nach sich ziehen kann und zumindest im Rahmen der jeweiligen bilateralen Handelsverträge Thema sein wird. Allerdings ist, ähnlich wie bei Tarifverhandlungen, zu erwarten, dass die Verhandlungen nur einmalig erfolgen müssen und danach entsprechende Nachfolgeverhandlungen auf einen einmalig getroffenen Kompromiss verweisen.

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Doch auch im Kontext der Bürgerrechte ist die Entwicklung mit Sorge zu beobachten. Möglicherweise könnte nämlich Großbritannien Programme zur Massenüberwachung und Telematik großzügiger einsetzen – und damit britische Bürger etwa gegenüber Versicherungen und Internetkonzernen angreifbarer und überwachbarer machen. Auch wenn es sich bei den bisherigen Verlautbarungen vor allem um reichlich unkonkrete Absichtserklärungen handelt, werden britische Datenschützer es in Zukunft schwerer haben, die hohen und strengen Richtlinien der DSGVO zu verteidigen.

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dennis

Die machen es bestimmt auch richtig. DSGVO… Allein das mit dem Cookiehinweis ist sowas von an der Realität vorbei. Es trifft wie immer die kleinanbieter, nicht Facebook & Co. Wäre ich „die Briten“, dann würde ich mich auch davon trennen. Ganz klar.

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