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DSGVO: Bundesdatenschutzbeauftragter Kelber zieht positive Bilanz

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht in der seit Mai 2018 geltenden DSGVO einen Erfolg. In Details gebe es jedoch Änderungsbedarf.

Von Patrick Büttgen
1 Min. Lesezeit
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Deutschlands oberster Datenschützer Ulrich Kelber. (Foto: Carsten Koall/dpa).

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat eine positive Bilanz der seit Ende Mai 2018 europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gezogen. Die Verordnung sei „im Großen und Ganzen ein Erfolg und hat sich bewährt“, erklärte der SPD-Politiker dem Handelsblatt. Er sehe zwar keinen grundlegenden Änderungsbedarf, bei Details bestehe jedoch durchaus die Notwendigkeit von Anpassungen.

Evaluation im Frühjahr

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Kelber nahm bei seinem Fazit Bezug auf einen Erfahrungsbericht der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Dieser soll in den im Mai startenden Evaluationsprozess zur DSGVO eingebracht werden. Die Verordnung könnte beispielsweise bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Vereinen punktuell zu bürokratischen Belastungen führen, denen kein echter datenschutzrechtlicher Nutzen gegenüberstehe. Wegen hoher Bußgelder und zum Teil schwer umsetzbarer Regelungen wurde die Verordnung immer wieder in Medienberichten aufgegriffen und entgegen Kelbers Fazit häufig stark kritisiert.

DSGVO-Bußgelder in Millionenhöhe

Das bislang höchste Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro wurde vergangenes Jahr gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen verhängt. Wegen der Herausgabe einer Handynummer ging vor wenigen Wochen außerdem ein Bußgeldbescheid in Höhe von fast zehn Millionen Euro bei der 1& 1 Telecom ein. Mit Material der dpa

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2 Kommentare
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Ribert Lirert

Das ist ja wohl so, als wenn die Bahn sagt, dass die Bahn gute Arbeit geleistet hat. Sowas beklopptes.

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dennis

Absolut richtig, was Du schreibst.

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