
Die Flagge der EU. (Foto: Shutterstock)
In den ersten acht Monaten nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 gingen täglich im Schnitt 247 Meldungen über Datenlecks bei den zuständigen Behörden ein. Im darauffolgenden Jahr stieg der Wert auf 278 Meldungen pro Tag an. Das geht aus einer Untersuchung der weltweit operierenden Anwaltskanzlei DLA Piper hervor. Die meisten Meldungen kamen von niederländischen Firmen und Organisationen. Insgesamt 40.647 Meldungen über Datenlecks erhielten die holländischen Behörden seit Mai 2018.
Auf Platz 2 folgt Deutschland mit insgesamt 37.636 gemeldeten Datenlecks. Allerdings sind die Zahlen für Deutschland zumindest teilweise nur Schätzwerte. Da DLA Piper von den Behörden in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt entweder keine oder nur unvollständige Daten erhielt, wurden die Meldungen auf Basis der Angaben der restlichen Bundesländer hochgerechnet.
Klar scheint aber, dass es hierzulande eine deutliche Steigerung der Meldungen im letzten Jahr gab. Während in den ersten acht Monaten nach DSGVO-Einführung nur 12.600 Meldungen bei den Landesbehörden eingingen, waren es im Zeitraum von Januar 2019 bis Januar 2020 schon 25.036 Meldungen. „Die DSGVO hat die Frage der Datensicherheitsverletzung deutlich ans Licht gebracht“, kommentiert DLA-Piper-Partner Ross McKean den Bericht seiner Kanzlei.
DSGVO: Insgesamt 114 Millionen Euro an Strafzahlungen verhängt
Nach Angaben von DLA Piper verhängten die EU-Staaten insgesamt 114 Millionen Euro an Bußgeldern seit Inkrafttreten der DSGVO. In der Summe verhängten Frankreich, Deutschland und Österreich bislang die meisten Bußgelder. Allerdings stehen in Großbritannien noch zwei Bußgeldentscheidungen über insgesamt 329 Millionen Euro aus. Sieben der untersuchten Nationen haben bislang noch keine DSGVO-Bußgelder verhängt, allerdings machen auch nicht alle Länder die Strafzahlungen öffentlich.
„Der Gesamtbetrag der bisher verhängten Bußgelder in Höhe von 114 Millionen Euro ist im Vergleich zu den möglichen Höchststrafen, die nach der DSGVO verhängt werden können, relativ gering, was darauf hindeutet, dass wir uns noch in den frühen Tagen der Durchsetzung befinden“, kommentiert McKean die bisherigen Strafen und fügt hinzu: „Wir gehen davon aus, dass die Dynamik zunimmt und im kommenden Jahr weitere Geldstrafen in Höhe von mehreren Millionen Euro verhängt werden, wenn die Regulierungsbehörden ihre Durchsetzungsaktivitäten verstärken.“