E-Auto-Käufer erhalten jetzt den doppelten Zuschuss
Anfang Juni hat der Koalitionsausschuss die sogenannte Innovationsprämie beschlossen An diesem Mittwoch ist sie in Kraft getreten. Bei der Prämie handelt es sich um eine Verdoppelung des staatlichen Anteils beim Kauf von Elektroautos. Die Förderung von batterieelektrischen Fahrzeugen beträgt nun bis zu 9.000 Euro, die von Plug-in-Hybriden bis zu 6.750 Euro.
Der entsprechende Antrag für diese befristete Leistung muss bis einschließlich 31. Dezember 2021 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gerichtet werden.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagt in einer Pressemitteilung, dass man so den „Umstieg auf E-Autos vorantreiben und der Elektromobilität in Deutschland einen neuen Schub verleihen“ wolle. BAFA-Präsident Torsten Safarik ergänzt: „Mit dem schlanken einstufigen Verfahren setzen wir im BAFA die neue Innovationsprämie effizient und bürgerfreundlich um.“
Beantragung auch rückwirkend
Seit dem 8. Juli kann der doppelte Bundesanteil für diesen Umweltbonus für neue Fahrzeuge beantragt werden, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmals zugelassen wurden.
Bei gebrauchten Fahrzeugen muss die Erstzulassung nach dem 4. November 2019 erfolgt sein, die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020.
Zum Weiterlesen: Förderung von Elektroautos – Was Autokäufer zum Umweltbonus wissen müssen