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E-Tretroller: Die Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge verzögert sich

Noch sind E-Tretroller und andere Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland verboten. Das bleibt vorerst auch so. Die für Anfang 2019 geplante Zulassung verzögert sich.

2 Min. Lesezeit
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VW-Studie Cityskater. (Foto: Volkswagen)

Die meisten haben auf dem Weg zur Arbeit oder zurück sicher schon den einen oder anderen Elektrotretroller oder ein E-Skateboard an sich vorbeirauschen sehen. Bisher war die Benutzung dieser sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge (Personal Light Electric Vehicles, kurz: PLEV) nicht geregelt – also zumindest nicht offiziell erlaubt. Das sollte sich jetzt eigentlich bald ändern, wie das Branchenportal Electrive.net Ende Oktober berichtete. Die ursprünglich für Ende 2018 oder Anfang 2019 geplante Zulassung verzögere sich aber, schreibt die Tagesschau unter Berufung auf Mitteilungen des Verkehrsministeriums.

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Die Bundesregierung plant den Ende Oktober bekannt gewordenen Entwürfen für die neue Regelung zufolge unter anderem die Schaffung einer neuen Fahrzeugklasse, in der die elektrisch unterstützten Last-Mile-Scooter zusammengefasst werden sollen. Zu den wichtigsten Eckpunkten des Vorhabens gehört, dass die elektrischen Kleinstfahrzeuge künftig auf dem Radweg fahren müssen. Auf der Straße dürfen sie nur dann fahren, wenn es keinen Fahrradweg gibt.

E-Tretroller in Deutschland: Keine Helm-, aber Versicherungspflicht

Eine Helmpflicht soll demnach für die Fahrer der PLEV nicht bestehen, es gelte eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde. Allerdings sollten die Mini-Fahrzeuge ähnlich wie Mopeds und Roller versichert werden und ein Versicherungskennzeichen tragen, so die ursprünglichen Überlegungen. Skateboards mit Elektromotor und querstehende Gefährte, Hoverboards genannt, mit zwei seitlichen Rädern, sollten weiterhin auf Straßen und Wegen verboten bleiben – hieß es zumindest bisher.

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Allerdings hat Kritik wegen einer möglichen Überregulierung offenbar dazu geführt, dass jetzt noch einmal neu überlegt wird. Der Entwurf könne sich noch ändern, räumte das Ministerium auf Anfrage ein. Und in einer Antwort auf eine Grünen-Anfrage heißt es, „im Rahmen eines Forschungsprojektes“ würden auch noch Einsatzmöglichkeiten von anderen Elektro-Fahrzeugen ohne Lenkstange untersucht – also etwa von Skateboards. Nachgedacht wird wohl auch noch über die geforderte Versicherungspflicht und die Blinker.

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Abbiegen: E-Tretroller-Fahrer sollen Handzeichen geben können

Laut dem Spiegel könnten Handzeichen wie beim Fahrradfahren auch beim Fahren von E-Tretrollern ausreichen. Bei den E-Skateboards könnte eine Sondergenehmigung für die Laufzeit von zwei Jahren ausgestellt werden, um dann noch einmal neu zu entscheiden. Noch ziemlich viel „könnte“ und „eventuell“ für eine schnelle Umsetzung der Regelung. Noch geht man aber bei der Bundesregierung davon aus, dass die Zulassung in den ersten Monaten 2019 erfolgen könnte. Im Frühjahr oder Sommer könnten dann Elektro-Tretroller in großem Umfang zum Verleihen bereitstehen, wie es heißt.

Mit Material von dpa.

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Ebenfalls interessant: We Share – Volkswagen startet mit Elektroauto-Carsharing in Berlin

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8 Kommentare
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Dein t3n-Team

Jens Röge

Unfassbar mies recherchiert. Longboards sind davon nicht betroffen. Nur Geräte mit LENKSTANGE!

Antworten
Jens Geibel

Versicherung zahlen für ein Fahrzeug welches nur 20kmh fährt? Und die 20 kmh noch nicht einmal schafft wenn es bergauf geht oder der Fahrer mehr als 60kg wiegt.
Das ist wohl ein schlechter Scherz ein Elektrofahrrad fährt ja schon 25 kmh ohne Nummernschild und mit einem Nummernschild sogar 45kmh
Ich würde mal sagen unattraktiver kann man Elektromobilität mit Elektrokleinstfahrzeugen nicht anpreisen.
In Frankreich und in der Schweiz zählen die Teile einfach als Fahrrad da wird hier wohl ein extra Süppchen gekocht. Sind wir eigentlich auch in der EU ? Hahahaha

Gruß Jens

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Jan

Liebe Redaktion,

habt Ihr Euch den Entwurf der neuen Verordnung denn eigentlich mal durchgelesen?

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/II-15-referentenentwurf-ekfv-enorm.pdf?__blob=publicationFile

Demnach wird da gar nichts legal, weil die Grenzen so eng gesteckt sind, dass am Ende kein einziges Fahrzeug mehr übrig bleibt, welches man nutzen dürfte. Selbst aktuelle Segways, die ja laut MobHV zugelassen sind, werden dann nicht mehr fahren dürfen.

Der Entwurf ist leider ein Paradebeispiel für eine misslungene, deutsche Gesetzgebung – erst kommen wir Jahre zu spät, während in anderen Ländern bereits alle e-mobil unterwegs sind und dann vergeigen wir das ganze noch, weil hier offensichtlich Menschen am Werk waren, die von Technik und dem aktuellen Stand der Entwicklung so weit entfernt sind, dass sie nicht in der Lage sind, ein passendes Gesetz zu schaffen. Maximal peinlich für Deutschland!

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Jens Röge

Der Chef der Firma Egret war mit dabei..und dennoch totaler Käse dabei rausgekommen :P

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Jens Geibel

Ich denke mal dessen Ziel war es in erster Linie Elektro Tretroller auf den Markt zu bringen die sie selber herstellen.
Da waren die elektro-skateboards und Elektro Einräder natürlich nur zweitrangig wenn überhaupt.
Aber das dreisteste ist es für ein Fahrzeug was 20 kmh fährt Führerschein ab zu verlangen und eine Versicherung mit Kennzeichen und sicherlich das Fahrzeug selber mit seinen TÜH Papieren welches dann locker weit über 1000 € kostet bei einer Leistung von 20 kmh das kann nur ein Witz sein wer würde sowas noch kaufen?

Titus von Unhold

Von einer „nicht geregelten“ Benutzungssituation kann gar nicht die Rede sein. Wessen Kraftfahrzeug mehr als eine Schiebehilfe (6 Km/h) besitzt, verstößt gegen StVG nebst StVO und StVZO, die KFZ-Steuerverodnung das Pflichtversicherungsgesetz. Diverse Fahrer die erwischt wurden, haben entsprechende Strafen gezahlt und neben Punkten auch Fahrverbote kassiert.

Antworten
Me

Lesetipp:

https://www.presseportal.de/pm/65031/4092363

Interessante Info vom TÜV.

„Versicherungspflicht führt zu Mitnahmeverbot in Bussen und Bahnen“.

Der TÜV-Verband fordert, Kleinstfahrzeuge wie Elektro-Tretroller (E-Scooter) mit Augenmaß zu regulieren. „Elektro-Tretroller sind Teil des zukünftigen Mobilitätsmixes in unseren Städten und sollten so flexibel und praktikabel wie möglich reguliert werden“.

Antworten
Sebastian

Danke das Benutzer über die Kommentar Funktion wirklich wichtige Fakten ergänzen. Der Artikel selbst ist nicht wirklich gut recherchiert.

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