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E-Mails vom Chef über dich lesen – geht bald dank der DSGVO

Einen interessanten Aspekt bietet die DSGVO für Mitarbeiter in Firmen: Sie haben es künftig leichter, an die über sie gespeicherten Daten zu gelangen – auch in E-Mails vom Chef.

1 Min. Lesezeit
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(Foto: Shutterstock/Syda Productions)

Die ab 25. Mai 2018 geltende, neue europaweite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll vor allem die Rechte von Konsumenten stärken, wenn es um deren bei Unternehmen gespeicherte Daten geht. Die DSGVO wird es aber zugleich Arbeitnehmern erleichtern, zu erfahren, welche Informationen ihr Arbeitgeber über sie gesammelt hat, wie der britische Guardian schreibt.

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Die künftig geltende Transparenzpflicht gegenüber den eigenen Mitarbeitern erstreckt sich demnach auch auf die Person betreffende E-Mails und Dokumente sowie Material aus Überwachungskameras oder elektronischen Protokollen aus Türchips oder Telefonanlagen. Konkret könnten Mitarbeiter, die etwa vermuten, dass sich Führungskräfte in E-Mails über sie geäußert haben, diese Kommunikation einsehen. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag, ein sogenanntes Auskunftsbegehren.

Transparenz: DSGVO stärkt Arbeitnehmerrechte

Eine Auskunftspflicht der Arbeitgeber gibt es schon, aber die DSGVO stärkt noch einmal die Arbeitnehmerrechte. So wird die Zeit, die Unternehmen haben, um das Begehren der Mitarbeiter zu erfüllen, von derzeit 40 auf 30 Tage reduziert. Der Antrag soll für die Mitarbeiter nicht mehr mit Kosten verbunden sein. Allerdings drohen den Unternehmen heftige Strafen, wenn sie dem Auskunftsbegehren nicht nachkommen.

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Der Arbeitgeber darf allerdings darauf drängen, dass das Auskunftsbegehren so spezifisch wie möglich gestaltet ist, wie der Standard berichtet. Damit soll sichergestellt werden, dass der Aufwand, die angeforderten Informationen zu identifizieren und zu liefern, möglichst gering gehalten wird. Außerdem gibt es Ausnahmen für aktuelle Managementmaßnahmen oder Bereiche, in denen Geschäftsgeheimnisse betroffen wären.

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Lest dazu auch unseren Ratgeber: Was ist die DSGVO? Die 7 wichtigsten Fragen und Antworten

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dschuster

Beißt sich das nicht mit anderen Rechten? Vertraulichkeit der Kommunikation zum Beispiel?
Ein reisen Aufschrei, wenn eine Discounter-Kette seine Arbeitnehmer per Video überwacht, in einem Bereich, wo sie ohnehin im (halb)öffentlichen Raum sind und niemand popelt, aber vertrauliche Gespräche sollen plötzlich einsehbar werden… merkwürdig.

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